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Autor Thema: Richter Ball bald im Ruhestand  (Gelesen 4706 mal)

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Offline tangocharly

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Richter Ball bald im Ruhestand
« am: 31. Januar 2014, 15:35:45 »
Nanü....,

... und kein Wort über seine Verdienste im Energiewirtschaftsrecht...

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

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Nr. 020/2014 vom 31.01.2014

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball im Ruhestand


Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball wird mit Ablauf des 31. Januar 2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Ball wurde am 12. November 1948 in Neunkirchen/Saar geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahre 1975 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Der Ernennung zum Richter am Amtsgericht Pirmasens im Jahre 1978 folgte bereits Ende 1983 die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken, wo er neben seinen richterlichen Aufgaben auch als Referent in der Verwaltungsabteilung tätig war.

Im Jahre 1991 wurde Herr Ball zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem vornehmlich für das Kauf- und Leasingrecht sowie das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen, dem er seit nunmehr über 22 Jahren angehört und dessen Vorsitzender er seit Juli 2006 ist. Von 1998 bis 2006 war er zugleich Mitglied des Kartellsenats, im Jahre 2006 auch dessen stellvertretender Vorsitzender. Von April 2001 bis März 2004 war Herr Ball außerdem mit den Aufgaben des Präsidialrichters betraut. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum VIII. Zivilsenat  sowie zum Kartellsenat hat Herr Ball die Rechtsprechung in den diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsmaterien ganz maßgeblich geprägt. Auf europäischer Ebene ist er zudem seit 2004 als Richter der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt mit Sitz in Straßburg tätig.

Neben seinen richterlichen Tätigkeiten ist Herr Ball auch auf wissenschaftlichem Gebiet durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Kauf- und Leasingrecht sowie zum Zivilprozessrecht hervorgetreten. An der Universität des Saarlandes nimmt er einen Lehrauftrag wahr. Wiederholt ist er in Gesetzgebungsverfahren als Experte etwa zu Fragen der Schuldrechtsmodernisierung sowie der ZPO-Reform herangezogen worden und hat er als Referent an Deutschen Juristentagen mitgewirkt. 

Karlsruhe, den 31. Januar 2014

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


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Offline RR-E-ft

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Re: Richter Ball bald im Ruhestand
« Antwort #1 am: 31. Januar 2014, 17:23:09 »
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 12:54:27 von RR-E-ft »

Offline bolli

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Re: Richter Ball bald im Ruhestand
« Antwort #2 am: 03. Februar 2014, 07:31:19 »
Energielieferungsverträge unterfallen dem Kaufrecht, für welches der VIII.Zivilseant des BGH zuständig ist.
Sagen wir es mal so: Herr Ball und einige maßgebliche Herren haben dieses im Laufe der Zeit so definiert. Zumindest Energielieferungsverträge auf Basis der Grundversorgung könnte man aufgrund der Formulierung des § 102 EnWG durchaus auch, wie dort vorgesehen, den Kammern für Handelssachen und dem Kartellrecht zuordnen, wie dieses in zahlreichen Verfahren auf unteren Ebenen auch gemacht wurde. Selbst beim BGH gab es, ich meine 2006/2007 zunächst einige verfahren zu diesem Thema beim Kartellsenat, der die Revisionen der Kartellsenate der OLG's zu bearbeiten hatte, bevor Herr Ball die Deutungshoheit bekam und 2007 seinen Preissockel in der Grundversorgung installieren konnte.  :(

Offline PLUS

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Re: Richter Ball bald im Ruhestand
« Antwort #3 am: 03. Februar 2014, 09:26:14 »
Zumindest Energielieferungsverträge auf Basis der Grundversorgung könnte man aufgrund der Formulierung des § 102 EnWG durchaus auch, wie dort vorgesehen, den Kammern für Handelssachen und dem Kartellrecht zuordnen ..
Was macht den Unterschied? Wolfgang Ball war ja auch im Kartellsenat aktiv und zeitweise dessen stellvertretender Vorsitzender z.B.:BGH-History 2005

PS noch zu § 102 EnWG
Keine ausschließliche Zuständigkeit der Kartellsenate:OLG MÜNCHEN --- OLG KÖLN
« Letzte Änderung: 03. Februar 2014, 10:20:31 von PLUS »

 

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