Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nächstes Schreiben Näke&Petersen  (Gelesen 30088 mal)

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Offline Christian Guhl

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #15 am: 03. September 2013, 20:21:11 »
Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.
Ach ja ? Und aufgrund welcher Verträge ? Die ursprünglichen Verträge waren doch angeblich mit der EGS abgeschlossen. Wenn Ihre Version hier stimmen sollte, hat die EGNW niemals irgendwelche Kundenverträge gehabt. Denn Vollmachten der Kunden den Vertrag von der EGNW an die EGS oder von der EGS an die EGNW weiterzugeben gab es ja wohl unbestritten niemals.
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.

Offline Energietourist

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #16 am: 04. September 2013, 09:40:13 »
Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Die Schreiben von Näke&Petersen kann man getrost in den Papierkorb werfen, die sind völlig substanzlos.
Wer sich von so einem Geschreibsel einschüchtern lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Offline masterflok

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #17 am: 04. September 2013, 11:17:57 »
Wenn Ihre Version hier stimmen sollte
Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat? Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.

Zitat
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.

Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Was genau verstehe ich denn nicht? Dass das hier ein Thread ist, in dem ausschließlich mit dem Knüppel auf die EGNW eingeschlagen werden darf? Dass das für Help1 eine ziemlich teure Angelegenheit werden kann, kann Euch ja egal sein, Ihr müsst es ja schließlich nicht bezahlen.

Ich finde es äußerst traurig, dass in einem Forum des Bundes der Energieverbraucher verunsicherte Verbraucher massiv auf Glatteis geführt werden. Und das von selbsternannten Experten wie Christian Guhl, die ganz offensicht noch immer nicht verstanden haben bzw. es nicht verstehen wollen, wie die tatsächlichen Lieferverhältnisse waren (< 30.09.2011 bei EnergenSüd ; > 01.10.2011 bei EGNW). Nein, stattdessen wird so getan, als handel es sich bei dem Schreiben von Näke&Petersen um ein Pishing-Brief, der unbeachtet entsorgt werden könnte. Ein fachkundiger Anwalt? Unnötig, schließlich ist der Sachverhalt ja absolut klar, lediglich ich, der überhaupt nichts versteht, habe starke bedenken.

Offline Christian Guhl

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #18 am: 04. September 2013, 12:11:04 »
Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat?
Habe ich das irgendwo bestritten ? Ich bezweifele nur, dass die Lieferung auf einer vertragliche Grundlage erfolgt ist.
Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht es "dahin gestellt" sein läßt, ob ein Vertrag bestand oder nicht.
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung.
Jetzt wird es immer besser ! Welchen Liefervertrag meinen Sie denn ? Etwa den, der von der EGNW nicht angenommen und an die EGS weitergegeben wurde ? So langsam wird es aber mal Zeit sich zu entscheiden ! Entweder der Vertrag wurde von der EGNW angenommen und die EGS hat als Dienstleister geliefert (wie es monatelang von der EGNW dargestellt wurde), oder die EGS hat aufgrund dieses Vertrages eigenständig geliefert und die EGNW war überhaupt nicht mit eingebunden. In beiden Fällen sieht es düster aus für die EGNW ! Entweder hat man keinen Vertrag oder man muss sich die Zahlungen an den Dienstleister EGS anrechnen lassen. Dumm gelaufen ! Will man dem Gericht erzählen, dass man sich nach über einem Jahr plötzlich an den seinerzeit vom Kunden eingereichten Vertrag erinnert hat (der wurde doch nicht angenommen) und daraufhin anfing zu liefern ? Ach ja, eine Einzugsermächtigung wurde vor Monaten ja auch mal erteilt. Da fangen wir jetzt mal an, abzubuchen.
Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben : Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW !
Der Kunde kann sich darauf berufen, dass er einen Vertrag mit der EGNW hat und nicht mit der EGS. Ist es aber tatsächlich so, dass der Vertrag mit der EGNW nicht zustande gekommen ist und die EGS rechtmässiger Lieferant war, wie kommt man dann plötzlich auf die Idee, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt doch die EGNW Lieferant sein soll ? Das passt doch hinten und vorne nicht ! Ich sehe die ganze Aktion von Näke&Petersen als Sturm im Wasserglas. Nach den letzten Schreiben der Kanzelei hatte eine Kundin nachgewiesen, dass die Forderung bis auf einen ganz geringen Teil bezahlt ist. Der minimale Rest (unter 5 €) wurde ebenfalls überwiesen. Jetzt kommt ein Schreiben, in dem wiederum die gesamte Forderung geltend gemacht wird ! Bei einem anderen Kunden werden Beträge gefordert, über die er nie Rechnungen erhalten hat und die nicht nachvollziehbar sind. Verläßt Herr Petersen sich etwa auf die Angaben, die er von der EGNW bekommt ohne diese zu prüfen ? Das wäre allerdings bei einem solchen Chaoshaufen wie der EGNW sehr leichtsinnig. Ich würde mit der ganzen Angelegenheit ganz entspannt umgehen. Auf keinen Fall zahlen, sondern abwarten. Es ist nicht sicher, ob überhaupt etwas passiert. Wenn doch, sollte man bei dieser ganzen verworrenen Situation aber auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichten !   
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 12:31:10 von Christian Guhl »

Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #19 am: 04. September 2013, 12:34:53 »
@ masterflok,

alle von Ihnen angesprochenen Punkte sind zurückliegend x-mal durchgehechelt worden und ob SIE es verstanden haben oder nicht, interessiert niemandem wirklich!

Letztlich ist ohnehin maßgeblich, dass der EGNW-Vorstand (zumindest ja wohl auch mit stillschweigender Billigung des AR) seinerzeit erklärt hat, dass die EnerGenSüd „im Auftrag und im Namen“ der EGNW handelt! Insofern sind die „Probleme“, die sich aus der Insolvenz der EnerGenSüd ergeben, allein die der EGNW und nicht die der Kunden.  :)

Im Gegensatz zu Ihnen finde ich es traurig und scheinheilig, dass in diesem Verbraucher-Forum ein „Fürsprecher“ der EGNW regelmäßig als „Störer“ auftritt und sich jetzt auch noch um die Interessen der Kunden sorgt.  >:(

Übrigens ist nirgendwo gesagt, dass für die Betroffenen bei einer Klage der EGNW die Inanspruchnahme eines fachkundigen Anwalts unnötig ist. Ihre "Hilfe" ist allerdings verzichtbar! 
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Offline masterflok

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #20 am: 04. September 2013, 14:11:21 »
Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht.
Ja, wenn, die Realität schaut aber nunmal anders aus. Die EnergenSüd war Lieferant, kein Dienstleister, mit allen Rechten und Pflichten. Dienstleister waren beispielsweise die Stadtwerke Schwäbisch Hall. Anstatt sich an eine falsche Aussage eines Herrn Redeker und Mücke zu klammern, sollte man die realen Tatbestände nicht aus dem Auge verlieren. Ein Gericht wird sein Urteil nicht nur auf der Grundlage dieser Aussage fällen. Wie stark es die Aussage überhaupt gewichtet, ist völlig unklar.

Ich glaube nicht, dass ein Gericht es "dahin gestellt" sein läßt, ob ein Vertrag bestand oder nicht.
Von einem Gericht sprach ich auch nicht. Noch einmal, ich wollte dem Betroffenden erklären, wieso die EGNW den Zeitraum vor dem 01.10.2011 nicht abrechnen kann (weil EnergenSüd lieferant war und bereits abgerechnet hat).

Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?

Offline superhaase

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #21 am: 04. September 2013, 14:20:56 »
Ja, wenn, die Realität schaut aber nunmal anders aus. Die EnergenSüd war Lieferant, kein Dienstleister, mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn dem so ist, also der Vertrag mit der ESG zustande kam, dann hätte die EGNW aber heute keine Grundlage weil keinen gültigen Vertrag mit den Kunden, so dass die gesamten aktuellen Forderungen von EGNW sowieso unberechtigt wären. Lieferung ohne Vertrag eben.
Entweder die Kunden hatten sowieso schon immer einen Vertrag mit EGNW, dann dürfen sie auch gegenrechnen, oder aber es bestand nie ein Vertrag mit EGNW, dann sind wohl sämtliche Forderungen der EGNW ohne Rechtsgrund.

So habe ich das "Dilemma" jedenfalls verstanden. Es erscheint mir relativ leicht verständlich.
Haben Sie das nicht verstanden?
Ihre Position erscheint jedenfalls in sich widersprüchlich.
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 14:24:12 von superhaase »
8) solar power rules

Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #22 am: 04. September 2013, 14:40:58 »
@ Christian Guhl.

bzgl. der Belieferungen durch die EGNW (Gas ab 1.10.11 und Strom ab 1.1.12) ist ein Beitrag des Ex-Vorstandsvors. H. Redeker am 21.12.11 hier im Forum sehr interessant - Auszug:
Zitat
Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt. ... Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.09.2011 gekündigt.

Sowohl die EGNW als auch die EGS hat jeweils ein Lieferverhältnis allein gegenüber dem ‚Kooperations-Partner’ gekündigt, was nur dann Sinn macht, wenn die EGS ausschließlich Dienstleister (womöglich auch Bilanzkreisverantwortlicher) für die EGNW war.

Wären, wie jetzt behauptet, von der EGNW (unautorisiert!) Verträge zwischen EGNW-Mitglieder und EGS vermittelt worden, hätte zumindest die EGS jeden dieser Verträge gegenüber dem jeweiligen Kunden fristgemäß kündigen müssen. Da aber die angeblichen Verträge der EGS mit EGNW-Mitgliedern nicht wirksam beendet wurden (ebenso gab es auch keine neuen Vertragsbestätigungen seitens der EGNW!), bestanden diese folglich mindestens fort bis zum Zeitpunkt der vom EGS-Insolvenzverwalter veranlassten Liefereinstellung zum 29.02.1012 (ab dann war die EGNW wohl kaum der zuständige Grundversorger!). Selbst wenn die EGNW sich auf die ursprünglichen Aufträge/Anträge beruft (m.E. waren die gemäß §§ 146 und 147 Abs. 2 jedoch nicht mehr verwendbar), können bei fortbestehen EGS-Verträgen keine neuen Verträge mit der EGNW ab 1.10.11. bzw. 1.1.12 wirksam zustande gekommen sein.

Dass die ‚Energie- und Vertrags-Experten’ der beiden Genossenschaften da irgendwas/irgendwie mit dem ominösen „Handschlagvertrag“ vermurkst haben, kann nicht zu Lasten der Kunden gehen.     


@ superhaase,

unser „masterfloh“ kapiert nicht, dass die schriftliche Erklärung des seinerzeitigen EGNW-Vorstandes gegenüber den einzelnen Mitgliedern „Energen Süd in unserem Namen und unseren Auftrag“ eine ‚verbindliche Außenwirkung’ hat und die „Realität“ (welche auch immer) insofern unmaßgeblich ist.  ::)
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Offline superhaase

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #23 am: 04. September 2013, 15:31:41 »
@khh:
Selbst wenn es diese schriftliche Erklärung gar nicht gäbe, bliebe das beschriebene Dilemma der EGNW trotzdem bestehen, das Sie ja eben auch wieder dargelegt habe:
Entweder gab und gibt es einen Vertrag zwischen Kunden und EGNW, dann haben die Kunden aber nichts mit der EGS am Hut und können gegenünber der EGNW alles gegenrechnen, oder aber es gibt keinen Vertrag zwischen Kunden und EGNW, dann kann die EGNW sowieso keine Forderungen geltend machen.
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 17:23:59 von superhaase »
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Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #24 am: 04. September 2013, 16:34:28 »
Ergänzung zu meiner Anwort #22

Gemeint waren die  §§ 146 und 147 Abs. 2 BGB  -  diese lauten:

Zitat
§ 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

§ 147 Annahmefrist
[...]
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Die Annahme eines Antrags/Auftrags, wo zwischenzeitlich sogar ein anderer Versorger der Vertragspartner des Antragenden gewesen sein soll, entspricht wohl kaum dem gesetzlichen Erfordernis § 147 (2) BGB !
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Offline Energietourist

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #25 am: 04. September 2013, 16:36:25 »
@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.

Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #26 am: 04. September 2013, 16:41:12 »
@ Energietourist,

so ist es ...... und die EGNW sollte froh sein, wenn sich niemand meldet und die ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen zurück verlangt !   ;)
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Offline Christian Guhl

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #27 am: 04. September 2013, 16:54:57 »
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.

Offline PLUS

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Was für ein genossenschaftliches Tohuwabohu - Eigennutz statt Gemeinnutz
« Antwort #28 am: 04. September 2013, 20:45:28 »
@superhase
besser hätte ich es auch nicht erklären können! Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen, sondern versucht durch Drohbriefe die Leute zur Zahlung zu bewegen. Das Spielchen haben die schon vor Monaten gemacht und es ist keiner drauf rein gefallen. Ist mir micht ganz klar, warum sie das Gleiche nochmal versuchen, ziemlich plump, dumm und einfallslos.
Wie wurde die Idee am Anfang verkauft, mit den Idealen von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch. Was hat man daraus nur gemacht!

Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. Gem. § 17 StromGVV werden Rechnungen vom Grundversorger erst und frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Offline khh

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Re: Was für ein genossenschaftliches Tohuwabohu - Eigennutz statt Gemeinnutz
« Antwort #29 am: 04. September 2013, 21:20:36 »
Die Versorgung fiel ja nicht vom Himmel oder wurde verordnet. Irgendwo und irgendwann war man aktiv und hat Unterschriften auf Beitrittserklärungen mit Bedingungen und Inhalten geleistet. Wenn wirklich mit beiden Genossenschaften keine Beziehung und kein Vertrag bestand, kommt nach Klärung des Tohuwabohu vielleicht noch eine (zusätzliche ;)) Rechnung vom jeweils örtlichen Grundversorger. Wer weiß das schon? Dann ist auch noch nichts verjährt. ...
[Hervorhebungen durch khh]

Wann oder wo wurde derartiges behauptet? Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen! 
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 21:44:50 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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