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Autor Thema: Auswirkungen der Sockelpreistheorie  (Gelesen 5935 mal)

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Offline Christian Guhl

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Auswirkungen der Sockelpreistheorie
« am: 27. August 2013, 12:22:42 »
Die Sockelpreistheorie des BGH treibt abstruse Blüten. In einem Verfahren soll ein Nachtstrom-Kunde zur Zahlung verurteilt werden. Da sich Eon-Avacon bewußt darüber ist, dass es sich bei der Heizstrom-"Grundversorgung" wahrscheinlich um einen Sondervertrag handelt, werden die Preiserhöhungen außer acht gelassen. Es wird nur auf den Anfangspreis geklagt. Der Kunde hatte auf den Preis des vorhergehenden Sondervertrages gekürzt. Jetzt gab es aber bei der Einführung der Heizstrom-"Grundversorgung" die Besonderheit, dass der Preis für HT um 0,98 ct/kwh höher lag, als in der originären Grundversorgung. Irgendwann merkte man dann diesen Fehler und Eon-Avacon hat dann den Preis angeglichen und den Kunden einen Rabatt für die zurückliegende Zeit gewährt. In dem Prozess wird nun der angeblich "vereinbarte" Anfangspreis ohne Rabatt eingeklagt. Der Kunde soll also dank der Sockelpreistheorie mehr zahlen, als ihm normalerweise in Rechnung gestellt worden wäre.

Offline khh

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Re: Auswirkungen der Sockelpreistheorie
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2013, 18:05:54 »
Der "vereinbarte" Anfangspreis des neuen Sondervertrages "Heizstrom-Grundversorgung" hat aber doch nichts mit der "Sockelpreistheorie" des BGH für die Grundversorgung zu tun, oder ?

Und wenn dem vorgenannten neuen Sondervertrag ein anderer Heizstrom-Sondervertrag vorausgegangen ist und AGB-Bestandteil des alten Vertrages die AVBEltV war, dann dürfte fraglich sein, ob der Alt-Vertrag überhaupt wirksam gekündigt wurde, schließlich lautet § 32 Abs. 7 der AVBEltV  -  Zitat: "Die Kündigung bedarf der Schriftform." !

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