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Autor Thema: Machenschaften der ExtraenergieGmbH  (Gelesen 16685 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #15 am: 18. September 2013, 20:53:48 »
@khh: ich habe mir die Aussagen in meinen Beiträgen #1 und #5 nochmals genauer angesehen. Für mich sind diese Aussagen im Kontext mit den übrigen Darstellungen an sich eindeutig. Sie spiegeln nicht meine persönliche Auffassung wider, sondern die Sichtweise des betr. EVU.
So habe ich z.B. in meiner Antwort #1 den Satz stehen:
Zitat
Leider ist es so, dass diese sogen. Billiganbieter schnell mal zu unlauteren Mitteln greifen
Eigentlich kann ich nur die Schlussfolgerung ziehen, bei der Wortwahl noch sorgfältiger zu sein, um evtl. Missverständnissen vorzubeugen.

Noch ein Satz zur Praxis insbesondere der "Billiganbieter", ihre Korrespondenz einschl Vertrag und Kündigung ausschließlich online vorzunehmen:
Offensichtlich werden doch sowohl die dadurch zustande gekommenen Verträge akzeptiert und auch Preisänderungen per Mail -sofern sie den Empfänger erreichen- zumindest insofern zur Kenntnis genommen, dass man dagegen in Widerspruch geht bzw. eine Sonderkündigung vornimmt.
Übliche Praxis. Will man wirklich Betroffene "im Regen stehen lassen", dass sie das ignorieren können und auf die Rechtsprechung verweisen, so wie bspw. das OLG Hamm entschieden hat? 
Zunächst hat nämlich der Betroffene das Problem an der Backe und das OLG Hamm ist weit weg.
Ich halte es da schon für richtig, wenn man da einen Ratschlag gibt, wie man sich in der konkreten Situation verhalten sollte - oder wie sehen Sie das, khh?

Offline khh

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #16 am: 18. September 2013, 21:37:44 »
@khh: ich habe mir die Aussagen in meinen Beiträgen #1 und #5 nochmals genauer angesehen.
Für mich sind diese Aussagen im Kontext mit den übrigen Darstellungen an sich eindeutig.
Sie spiegeln nicht meine persönliche Auffassung wider, sondern die Sichtweise des betr. EVU.
[...]

Ja, ganz eindeutig an der Rechtsprechung des BGH weit vorbei, wie zu Ihrer einen Aussage von @Bolli näher ausgeführt.

Und das Übrige lassen wir, es ist ALLES gesagt. Weitere Diskussionen mit Ihnen zu Rechtsfragen erspar ich mir und anderen.

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #17 am: 19. September 2013, 13:07:32 »
Noch ein Satz zur Praxis insbesondere der "Billiganbieter", ihre Korrespondenz einschl Vertrag und Kündigung ausschließlich online vorzunehmen:
Offensichtlich werden doch sowohl die dadurch zustande gekommenen Verträge akzeptiert und auch Preisänderungen per Mail -sofern sie den Empfänger erreichen- zumindest insofern zur Kenntnis genommen, dass man dagegen in Widerspruch geht bzw. eine Sonderkündigung vornimmt.
Übliche Praxis. Will man wirklich Betroffene "im Regen stehen lassen", dass sie das ignorieren können und auf die Rechtsprechung verweisen, so wie bspw. das OLG Hamm entschieden hat? 
Zunächst hat nämlich der Betroffene das Problem an der Backe und das OLG Hamm ist weit weg.
Ich halte es da schon für richtig, wenn man da einen Ratschlag gibt, wie man sich in der konkreten Situation verhalten sollte - oder wie sehen Sie das, khh?
Auch wenn wir uns hier etwas ins Off Topic zu diesem Thread bewegen, sage auch ich mal meine Meinung dazu, auch wenn ich nicht khh bin.

Der Vertragsabschluss und die Kündigung per Online werden vom Kunden (meist) akzeptiert, da sie ja in seinem Interesse liegen. Das kann ich also akzeptieren (wenn nicht, kommt nämlich möglicherweise kein Vertrag wie beantragt mit dem Versorger zustande sondern ich befinde mich zwangsweise in der Grundversorgung. Das will wohl keiner).

Bei der Preiserhöhung sieht das anders aus. Die will im Prinzip keiner. Es mag sein, dass ein Widerspruch "besser" ist, sicher ist das aber nicht. Denn mit einem Widerspruch rufe ich den Versorger auf den Plan, der ggf. kündigt. Wenn ich mich noch ein wenig still verhalte, reagiert der erstmal nicht. Erst wenn ich anfange zu kürzen, fängt die Maschinerie an zu laufen. Bis zur Kündigung dauert es aber meist noch einige Zeit. Eine Kündigung meinerseits wegen eines gestiegenen Preises bedeutet mit einem neuen Vertrag fast immer auch einen höheren Preis. Warum soll ich das provozieren ? Klar ist auch, dass ich möglichst nicht zuviel bezahlen sollte, da nach derzeitiger Rechtssprechung des BGH Rückforderungen aufgrund von Preiswidersprüchen nur 3 Jahre rückwirkend möglich sind. Und das alles gilt nur im Sondervertrag (also zumindest bei den hier angesprochenen "Billigheimern"). In der Grundversorgung gelten andere Spielregeln, vor allem beim Widerspruch !

Offline Stromfraß

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #18 am: 20. September 2013, 09:49:47 »
@bolli: auf diesem Niveau lässt sich diskutieren.

Wir sind uns bei den „Billiganbietern“, sprich bei den sogen. Sonderverträgen zumindest tlw. einig.
Ein Vertragsabschluss wird meist online akzeptiert, mitunter gibt es nur diesen Weg.

Was passiert nun bei einer mitgeteilten Preiserhöhung per Mail?
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Reaktion:

- Felixr als Eröffner dieses Threads wäre in Widerspruch gegangen, wenn er diese Mail auch erhalten hätte. Ob das auch immer der beste Weg ist? Da muss man genau prüfen.

- Eine weitere Möglichkeit ist die Sonderkündigung. Diese wird in Frage kommen, wenn die Erhöhung z.B. zum Ende des Bezugsjahres wirksam wird und ich ohnehin zu einem anderen Versorger wechseln wollte. Da muss ich ggf. aber darauf achten, wie es mit der Boni-Zahlung aussieht.

- Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Zahlungskürzung. Diese kommt vor allem dann in Frage, wenn wie im Falle felixr eine eklatante Preiserhöhung angekündigt wird, die keinesfalls durch die Preisänderungsklauseln in den AGB gedeckt ist.

- Zu prüfen ist aber auch, ob trotz angekündigter Preiserhöhung ein Verbleib beim Stromversorger günstiger ist als ein Wechsel. In den AGB ist ja festgehalten, dass auch bei eingeschränkter Preisgarantie staatlich verursachte Erhöhungen bei Steuern und Abgaben in aller Regel weiter gegeben werden können.
Als sich bspw. Die MWSt von 16% auf 19% erhöhte, ist doch wohl klar, dass das jedes EVU und natürlich auch die „Billigheimer“ an ihre Kundschaft weiterreichen.

Meine Darlegungen sollen nur darstellen, dass es oftmals mehrere Möglichkeiten gibt und eben von Fall zu Fall die jeweils günstigste gesucht werden muss.

Ich selbst kann meine Wechsel schon nicht mehr zählen.
Zweimal war ich auch bei einer Genossenschaft, ohne Mitglied zu sein. Eine Genossenschaft war in Konkurs gegangen, die andere stellte „plötzlich“ fest, dass die Netzentgelte außergewöhnlich hoch sind und kündigte mir eine deutliche Erhöhung an.

Insgesamt gesehen, bin ich immer gut gefahren, auch wenn ich jährlich oder auch zwischendurch gewechselt habe. Man muss sich eben kümmern und vergleichen.
Dann darf man sich auch vor einem Wechsel nicht scheuen.

Wenn ich ausrechne, was ich bisher gespart habe, da kommen Tausende zusammen, denn.
mein Grundversorger hat mittlerweile einen Arbeitspreis von über 30 Ct.

Im großen und ganzen lief alles problemlos, aber ich musste auch schon die Schiedsstelle Energie in Anspruch nehmen und mich mit Inkasso-Unternehmen, Mahnverfahren und Klagen herumschlagen.

Ich schreibe also hier nicht nur von der Theorie, sondern auch als Betroffener.

Offline khh

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #19 am: 20. September 2013, 12:08:42 »
Zum vorstehenden Beitrag bedarf es erneut einer Anmerkung, weil schon wieder die Aussage kommt:
[...]
... In den AGB ist ja festgehalten, dass auch bei eingeschränkter Preisgarantie staatlich verursachte Erhöhungen bei Steuern und Abgaben in aller Regel weiter gegeben werden können. Als sich bspw. Die MWSt von 16% auf 19% erhöhte, ist doch wohl klar, dass das jedes EVU und natürlich auch die „Billigheimer“ an ihre Kundschaft weiterreichen.
[...]

„... in aller Regel ... können“ dürfte eine falsche Bewertung der Wirksamkeit einer AGB-Klauseln sein und sollte hier so nicht verbreitet werden.  >:(

Umlagen und Abgaben werden im Gegensatz zu Strom- und Mehrwertsteuer nicht vom Staat vereinnahmt. Es liegt im Ermessen des Versorgers, ob bzw. in welcher Höhe er bspw. die EEG-Umlage an die Haushaltskunden weiterreicht.

Wenn also besonders bei einer sogen. ‚eingeschränkten Preisgarantie’ nicht bereits in der AGB-Klausel festgelegt ist, dass bei einer Preisanpassung aufgrund von Umlagen-/Abgabenerhöhungen die Entwicklung der Gesamtkosten (z.B. auch rückläufige Beschaffungskosten!) berücksichtigt wird, dann benachteiligt eine solche Klausel die Verbraucher wohl unangemessen und sollte insofern unwirksam sein.

Der BGH hat dazu wiederholt entschieden, dass Preisanpassungsklausel bei kundenfeindlichster Auslegung sicher ausschließen müssen, dass der Versorger durch Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil steigern kann (vgl. diesbzgl. Beiträge von RR-E-ft)!
« Letzte Änderung: 20. September 2013, 12:15:38 von khh »
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Offline Ben

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #20 am: 29. Dezember 2013, 18:46:22 »
Auf Facebook formiert sich bereits Widerstand gegen ExtraEnergie
https://www.facebook.com/groups/Ohnmacht/

Auch die ARD berichtete über ExtraEnergie
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/18240032_riskante-billig-angebote-

Offline Ben

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Offline khh

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Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
« Antwort #22 am: 06. Juli 2014, 12:31:27 »
Trickst ExtraEnergie seine Kunden aus? ...

Warum ein "?", das ist doch eine längst bekannte Tatsache !

Seit mindestens Frühjahr 2011 gibt es entsprechende Beschwerden
bspw. hier im Forum oder bei ReclaBox :o.
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