Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid  (Gelesen 32503 mal)

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Offline jan_pb

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Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« am: 01. August 2013, 17:50:13 »
Hallo allerseits,
ich habe heute einen Mahnbescheid vom Gericht Hühnfeld bekommen, und hoffe hier etwas Hilfe zu erhalten.

In den Jahren 2007-2010 habe ich mehrmals der Strompreiserhöhung von Entega schriftlich widersprochen, die Abschlagzahlung entsprechend der Empfehlung auf der Energieverbraucherseite berechnet, und monatlich gezahlt. Zwischenzeitlich hat sogar Entega schriftlich meinen selbsterrechneten monatlichen Abschlagzahlung zugestimmt. Nebenbei aber hat Entega in der Zeit mich mehrmals abgemahnt und auch mit Sperrung gedroht, welches ich auch wie empfohlen vor dem Gericht mit einer Schutzschriftabgabe verhindert habe.

Seit Ende 2010 bin ich umgezogen, habe Entega gekündigt und habe einen neuen Anbieter. Seitdem hat Entega auch nichts mehr von sich hören lassen. Gegen März dieses Jahres plötzlich kam wieder ein Forderungsschreiben vom Anwalt von Entega, mit zusätzlichen Kosten (unter anderem noch weiteren 6 Monaten Grundgebühr für die Wohnung wo ich gar nicht mehr gewohnt habe). Dieses habe ich dem Anwalt schriftlich widersprochen.

Heute habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, über etwa 1500 Euro insgesamt. Was soll ich machen ? Anwalt suchen ? widersprechen ?

Danke für eure Hilfe im voraus.

Offline kamaraba

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 02. August 2013, 09:25:57 »
Umgekehrte Reihenfolge!
Zuerst widersprechen, respektive das Kreuz an der richtigen Stelle im Mahnbescheid machen und vor Ablauf der Frist zurücksenden.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 02. August 2013, 10:19:30 »
Die Antwort von kamaraba ist soweit ok.
Ansonsten ist es schwierig, ohne exakte Kenntnis der Vorgänge einen Rat zu geben.
Anwalt ist gut, kostet aber. Wenn man eine gute RS-Versicherung hat, kann man das machen.
Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden?
Es geht ja darum, inwieweit die Forderung der Entega berechtigt ist oder nur teilweise. Bei einer Forderung von 1500 Euro kann man nicht einfach klein beigeben, wenn man der Meinung ist, dass diese unberechtigt ist. Die Grundgebühr allein können ja nicht die 1500 Euro sein.

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 02. August 2013, 11:26:54 »
... Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden? ...

Das - oder eine "Verhandlungsaufnahme" direkt mit dem Versorger - ist nicht ratsam, da sich das für Sie negativ
auf die wohl anstehende (oder teilweise schon eingetretene?) Verjährung der Forderung auswirken könnte !!!
« Letzte Änderung: 02. August 2013, 11:34:53 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Christian Guhl

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 02. August 2013, 11:28:20 »
Ich warne davor, alleine ohne juristischen Beistand mit dem gegnerischen Anwalt zu verhandeln !!!!!!
Der gute Mann wird das blaue vom Himmel lügen, um möglichst die gesamte Forderung für seinen Mandanten hereinzuholen.
Mahnbescheid widersprechen und abwarten.

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 02. August 2013, 11:38:31 »
Zitat
Mahnbescheid widersprechen und abwarten.
Klar, das ist erst mal richtig. Das hatte ich bereits geschrieben. Aber, was dann? Entega wird auf die Forderung nicht verzichten. So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, vielleicht auch alles. Genau das gilt es abzuklären.
Wie jan_pb schreibt, hat er zwar den Preiserhöhungen widersprochen, d.h. doch aber nicht, dass sie trotzdem berechtigt waren. Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen.
Falls sich entega tatsächlich seit 2010 nicht mehr gerührt hat, wäre, wie khh schreibt, tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. Da kann man sich zunächst selbst sachkundig machen (BGB). Falls diese ernsthaft ansteht, lohnt es sich auch, sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen (Anwalt).

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 02. August 2013, 12:10:10 »
... So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, ...

Woher wollen Sie das wissen?  ::)  -  aufgrund der spärlichen Angaben von @ jan_pb kann das doch nicht mal ansatzweise beurteilt werden!

... Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen. ... wäre tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. ...

Ja, aber die etwa 1500 Euro dürften kaum allein aus Zahlungskürzungen in 2010 resultieren. Die nach Ansicht des Versorgers bestehenden
(Teil)Forderungen, welche erstmalig bereits vor 2010 fällig waren, sind jedenfalls längst verjährt!

Nachtrag

Sicher ist auch: Wenn @ jan_pb dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht fristgemäß widerspricht (Kreuz an der richtigen Stelle), dann ist das Thema durch
und Entega wird vollstrecken!

Alles Weitere kann in Ruhe bspw. mit einem Anwalt, der VZ oder dem BdEV geklärt werden (vllt. gemeinsam mit anderen Betroffenen lt. Unterforum?),
spätestens dann, falls der Versorger Klage erheben sollte (was zu bezweifeln ist  -  siehe Unterforum Entega! :) ).
 
« Letzte Änderung: 02. August 2013, 13:46:37 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 02. August 2013, 18:00:23 »
danke für die vielen Hinweise / Antworten. Der Brief ist gestern angekommen, d.h. ich werde ihn natürlich rechtzeitig angekreuzt zurücksenden.

Zur Forderung: Die ursprüngliche Forderung (Hauptforderung) von Entega belief sich im ersten Mahnschreiben seitens Entega auf 523 Euro (Juni 2010). Im November 2010 hat Entega über den Anwalt nochmal zusätzlich 71 Euro (Sperrversuch) und 238 Euro Verzugsschaden drauf gefordert. Seit dem war nichts mehr bis wie gesagt Mitte dieses Jahres.

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 02. August 2013, 20:07:26 »
Wenn ich die 3 Beträge addiere, komme ich auf 832 Euro.
Da blieben noch knapp 700 Euro bis 1500 Euro.
Nach den hier veröffentlichten Angaben wären das für 6 Monate Grundgebühr und weitere Anwaltskosten.
Ich kann diese Beträge nicht nachvollziehen.
Das erste Mahnschreiben seitens Entega kam tatsächlich erst im Juni 2010, obwohl sie seit 2007 zu geringe Abschläge erhielten, die sie akzeptiert haben?
Für mich stellt sich das zumindest sehr mysteriös dar, um nicht zu dagen unglaubwürdig.

Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 02. August 2013, 21:23:24 »
Hallo Stromfass,
ja das war mein Fehler, der vom Gericht geforderter Gesamtbetrag beläuft sich auf 1314 Euro (nicht 1500). Entega hat komischerweise in der diesjährigen Forderung komischerweise auch noch bis Ende Mai 2011 (wo ich schon seit mehr als einem halben Jahr ausgezogen bin) weiterhin Strom berechnet, wodurch die Hauptforderung (inkl. Verzugszins, Mahnkosten, Anwaltskosten) sich auf 1006 Euro sich summierte.

Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen. Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 02. August 2013, 22:10:36 »
Zitat
Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen.
So sehe ich es auch.
Zitat
Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.

Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #11 am: 02. August 2013, 23:59:29 »
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.

Aber das würde doch wiederrum heisen, daß alle Stromlieferanten beliebig ihre Preise erhöhen könnten, und die Verbraucher alles mitmachen müssen. Wozu gibt es dann noch die Preisproteste ?
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1705/

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #12 am: 03. August 2013, 00:41:44 »
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.

@ Stromfraß

Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt  -  ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich!  :)

@ jan_pb

Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern!  ;)

Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)! 
« Letzte Änderung: 03. August 2013, 01:48:23 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #13 am: 03. August 2013, 07:15:20 »

Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern!  ;)

Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)!

danke mache ich.

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #14 am: 03. August 2013, 10:56:13 »
khh schrieb:
Zitat
@ Stromfraß

Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt  -  ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich!  :)
@khh, wenn Sie es anders sehen ...
Was ist denn der Normalfall? Der Lieferant kündigt eine "Preisanpassung" an und begründet sie in der Regel auch. Wenn ich diese akzeptiere, unternehme ich nichts. Falls ich diese nicht akzeptiere, habe ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Aus meiner Sicht sind das die "Normalfälle".
Nun gibt es weiterhin die Möglichkeit, entsprechend §315 BGB gegen "unrechtmäßig hohe Strompreise" in Widerspruch zu gehen. Ich sehe dies aber als Ausnahmefall an.
Aus den Beiträgen von jan_pb ist nicht ersichtlich, ob sein Widerspruch berechtigt war oder nicht und das ist doch Voraussetzung, ob er auch berechtigt war, Zahlungen zu kürzen.
Auch die Formulierung "zwischenzeitlich hat die Entega meiner Abschlagszahlung zugestimmt" ist doch Gummi. Wann war das, in welcher Höhe und fpr welchen Zeitraum?
Eine sachliche Hilfe ist nur in Kenntnis der Sachverhalte möglich und im konkreten Fall wird die Hilfe eines Fachanwalts nötig sein. Da sind wir einer Meinung.

 

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