@sh
Zum Thema Gerechtigkeit:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Das ist wohl aus der Luft gegriffen.
Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener zahlen Ihrer Meinung nach also keinerlei Steuern?
Allein die Mehrwertsteuer zahlt ja wohl jeder. Dann gibts da noch die Stromsteuer, die Mineralölsteuer, die Grundsteuer , ....
Diese Steuern zahlen auch alle alleinerziehenden Mütter und kinderreiche Familien mit geringem Einkommen.
Dieses "Argument" ist also schon mal einfach nicht wahr.
Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Das erscheint nicht zutreffend.
Wer sollte denn wie festlegen, dass nur die Einkommensteuerzahler die Energiewendekosten tragen sollen?
Die Energiewendekosten würden aus dem großen gesamten Steuertopf getragen, zu dem auch die von Ihnen genannten Gruppen beitragen müssen.
Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
Das Beispiel wird gerne genommen. Macht immer Stimmung, klar.
Es lassen sich aber auch gegenteilige Beispiele konstruieren:
"Es erscheint doch nicht gerecht, dass z.B. gerade ausländische Gutverdiener, die in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen, für ihre großen Zweitwohnsitz-Villen mit stromhungriger Klimaanlage, Springbrunnen und üppiger Beleuchtung der Auffahrtsallee praktisch gar nichts zu den Energiewendekosten beitragen sollen, während kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen über ihre Mehrwertsteuer für die oft zitierten Windeln und die Grundsteuer in der Wohnungsmiete und die Mineralölsteuer etc. zu den Energiewendekosten beitragen müssen."
Im Übrigen:
Man muss es nicht so sehen, dass die EEG-Kosten
staatlich veranlasste Kosten wären.
Ja, man
muss es sogar anders sehen:
Der Staat veranlasst bei keinem Bürger einen persönlichen Stromverbrauch.
Hingegen veranlasst der persönliche Stromverbrauch eines jeden Bürgers Kosten, nämlich die mit der Stromerzeugung in Zusammenhang stehenden Kosten.
Bisher haben die Bürger diese Kosten nicht voll getragen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere abgewälzt, insbesondere auch auf die nachfolgenden Generationen (Umweltverschmutzung, Klima, Ressourcen-Erschöpfung, Landschaftsverbrauch mit allen Folgen).
Der Staat sorgt nun z.B. mittels des EEG dafür, dass der Stromverbraucher die Neuausrichtung der Stromerzeugung auf Nachhaltigkeit finanziert.
Diese Nachhaltigkeit ist auch im ureigensten Interesse des Stromverbrauchers, denn sie beinhaltet auch Sicherheit der Stromversorgung und nicht zuletzt auch die Bezahlbarkeit des Strom in der Zukunft.
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.