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Autor Thema: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG  (Gelesen 11167 mal)

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Offline Fahrdraht

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Zitat
Sehr geehrte xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom xx.xx.2013.

Der Schutz von Kundendaten wird bei uns groß geschrieben. Selbstverständlich
werden Ihre Daten nicht zu eigenen oder fremden Werbezwecken verwendet.

Demzufolge erhalten Sie weder Werbesendungen

[...]

Freundliche Grüße
xxxxxxxxx
Stromio Kundenservice

Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg

So, und warum "registrieren" die mich dann bei Reisebüros für "Reisegutscheine" um für sich und für die zu werben:

Zitat
                                                                                                                      14.03.2013
Mitteilung zur Strompreisanpassung / beiliegend: Ihr Reise-Gutschein
[...]
als Beilage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen daher Ihren persönlichen Reisegutschein

Und als "Beilage" zum Abschied von mir gibt das ne entsprechende kostenpflichtige Abmahnung,
wenn die mich weiter verkaspern.

Ich stehe doch immer noch mit einer BIG FAT WARNING in der Robinsonliste?

Sehr schön. Noch mehr Geld aufrechnen...   :)

...
Hat sich erledigt, Stromio hat vernünftig und wirtschaftlich entschieden  :)

Sollte das am 1.5. noch gelten dann lösche ich die 3 threads hier, sind ja anscheinend Einzelfälle.
« Letzte Änderung: 28. März 2013, 16:52:47 von Fahrdraht »
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Offline Christian Guhl

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Re: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG
« Antwort #1 am: 28. März 2013, 17:28:16 »
Hat sich erledigt, Stromio hat vernünftig und wirtschaftlich entschieden  :)
Sollte das am 1.5. noch gelten dann lösche ich die 3 threads hier, sind ja anscheinend Einzelfälle.
Und warum nicht gleich (löschen)? Ich werde jedenfalls aus keinem der drei Beiträge schlau. Für was hat sich Stromio denn nun entschieden ?
Sprechen Sie in Rätseln oder haben Sie irgendetwas verbotenes geraucht ? Kann aus Ihren Beiträgen eigentlich irgendjemand eine Erkenntnis ziehen oder haben Sie eine Frage an die Forengemeinschaft ? Ich kann bis jetzt nicht den tieferen Sinn Ihrer Beiträge erkennen.

Offline khh

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Re: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG
« Antwort #2 am: 28. März 2013, 19:33:26 »
Kann aus Ihren Beiträgen eigentlich irgendjemand eine Erkenntnis ziehen ... ?

Bisher nicht. Aber vielleicht sind das Selbstgespräche?  :-\

Ich kann bis jetzt nicht den tieferen Sinn Ihrer Beiträge erkennen.

Ich hab da auch so meine Schwierigkeiten.  ::)
« Letzte Änderung: 28. März 2013, 19:52:15 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Fahrdraht

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Re: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG
« Antwort #3 am: 11. März 2014, 13:19:35 »
Ähem... sorry für die verspätete Antwort, wer's braucht:

Hiermit werden Sie aufgefordert, mir

bis xxxx

gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber zu erteilen,

1. Welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),

2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§ 34 I Nr.1 BDSG),

3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger der Daten zu nennen (§ 34 I Nr.2 BDSG),

Optional oder nach Vertragsende:
4. sofort sämtliche meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§ 35 II BDSG) und die Löschung z.B. mittels technischer Aufzeichnungen nachzuweisen.

Vor jedem Preiswiderspruch oder wenn sich Ärger anbahnt zur Vermeidung von WA- Einträgen wegen "vertragswidrigem Verhaltens", etc,
Jede Datenweitergabe an Dritte untersage ich Ihnen hiermit, auf die Straf- und Bussgeldvorschriften wird hingewiesen,

Zu Optional oben:
und keine oder unvollständige Auskunft nach Ablauf der Frist gerichtlich weiterverfolgt.

Gut so? Wie besser?
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Offline bolli

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Re: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG
« Antwort #4 am: 11. März 2014, 13:31:12 »
Ähem... sorry für die verspätete Antwort, wer's braucht:
Ist ja kein Problem. Verzögerte Antwortzeiten sind wir von den Versorgern ja schon gewöhnt und immerhin hatte der Beitrag ja noch keinen Jahrestag.  ;)

Offline wechselprofi

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Re: Stromio gibt fehlerhafte Auskunft auf Anfrage gem. §34 BDSG
« Antwort #5 am: 09. Juni 2014, 13:33:19 »
@Fahrdraht:
Nach dem sich die Diskussion um den Datenschutz personenbezogener Daten bei Lieferanten offensichtlich etwas beruhigt hat, kann ich mir einige Anmerkungen nicht verkneifen:
1. Selbstverständlich ist die unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte gesetzeswidrig und als kriminell einzustufen.
2. Hat ein Kunde mit einem Lieferanten einen Liefervertrag abgechlossen, auch wenn dieser zwischenzeitlich ausgelaufen ist, besteht aber weiterhin ein berechtigtes Interesse des Lieferanten an der Aufbewahrung der Daten einschließlich der elektronischer Belege. Die Speicherung und deren Dauer lässt sich sowohl aus Aufbewahrungspflichten des Gesetzgebers als auch aus rein geschäftlichem Interessen des Lieferanten etwa bei der qualifizierten Prüfung von Einsprüchen des ehemaligen Kunden (und deren Verjährungsfristen) ableiten. Letzteres gilt auch dann, wenn der Vertrag durch bestimmte Umstände nicht zu Stande gekommen ist.

Fazit: Es ist richtig, dass die Belange des Datenschutzes in Deutschland zu kurz kommen, weil das Bewusstsein dafür unterentwickelt ist. Daran wird sich auch durch populistische Vorgehensweisen, wie in dieser Diskussion beschrieben, wenig ändern.

 

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