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Autor Thema: Stadtwerke Lehrte  (Gelesen 42848 mal)

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Offline GasRitter

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #30 am: 07. Dezember 2007, 11:35:43 »
Zitat
Original von Rotam
Zitat
Original von GasRitter
Hallo Mitstreiter,

ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.

Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)

Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.

Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?


Guss Gasritter

Hallo,
das Gutachten gibt es bereits seid 2005. Es wurde 2006 (anderen Threads über Stadtwerke Lehrte) bereits abgehandelt.
Es kann gut sein das solch ein Gutachten darstellt, dass die letzte Preiserhöhung i.o. ist, dass heißt aber nicht das der Gesamtpreis i.o. ist (um es einfach auszudrücken) und beim Einwand der Billigkeit geht es eindeutig um den Gesamtpreis.
Man soll die Schreiben der Stadtwerke ernst nehmen aber nicht ängstlich werden.
Aus der 1. Vorderung der Stadtwerke wurde nach langem hin und her und vielen Drohungen (auch unfreundlichen Worten seitens der Stadtwerke) ein Guthaben für mich.




vieln Dank für die Info.

werde also nochmals den Einspruch bekräftigen und die einseitige Preisfestsetzung angehen.

Gruss

Gasritter

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #31 am: 12. Dezember 2007, 21:03:54 »
@Gasritter
Das Gutachten ist wertlos:

In einem BGH Urteil wird deutlich gemacht, dass Preiserhöhungen die mit Gutachten untermauert werden sollen, vor Gericht keine Relevanz haben.

Auszug aus dem Urteil:
 „Diese zum Inhalt ihres Vorbringens gemachte Bestätigung gibt jedoch ebenfalls keinen zahlenmäßigen Aufschluss darüber, wie sich die Kosten- und Gewinnkalkulation der Klägerin zusammensetzt. Sie ist nicht nachvollziehbar und damit einer sachlichen Nachprüfung unzugänglich.  :D

@Rotam habe keine PN mit Deiner Nummer gekriegt???
Würde mich gerne mal austauschen.

@All Die Über-Forderungen der Stadtwerke dürften sich bestimmt bald über 1000€ summieren.
Ich werde auf jeden Fall einer Klage bis zum bitteren Ende nicht aus dem Wege gehen!
Wer hat Erfahrungen in diesem Umgang mit den Stadtwerken Lehrte und kann Anwälte empfehlen?
Sollte man sich gar selbst vertreten ist das möglich??

Gruß
Die Luft im Gasgemisch!

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #32 am: 18. Dezember 2007, 14:30:25 »
Habe Dir noch einmal eine PN geschickt Deine habe ich erhalten. Schaue hier nicht jeden Tag rein daher dauert eine Antwort immer.

Etwas bis zum Ende durchziehen sollte man immer dann wenn man sich sicher ist was man tut, aber dann richtig und nicht auf halber Strecke aufhören.
Habe das mal mit einem privaten Fernsehprogrammanbieter gemacht. Es ging über Jahre, 3 Tage vor dem Gerichtstermin haben sie alles zurück gezogen. Vorab gab es aber die schlimmsten Drohungen.
Genau das gleiche bei unseren Stadtwerken. Man muß nuir die Ruhe bewahren und wissen wann man etwas zu machen hat. Kann man hier prima nachlesen. Geärgert hat mich immer nur die Arroganz der Stadtwerke. Man ist Kunde und bezahlt die Leute, und behandelt wird man wie das letzte. Ruhiger wurde es als ich eine Einsweilige Verfügung gegen die Gassperre eingereicht habe. Meine Frau war schon recht unruhig. Auch kein Wunder bei damals 2 Kleinkindern und alles im Herbst (darauf haben die Stadtwerke übrigens keine Rücksicht genommen -vielen Dank-). Zur Gerichtsverhandlung hatte ich eine Anwalt aus Paderborn, habe mir einen aus der Anwaltsliste herausgesucht der bereits Erfahrung hatte, muß nichts heissen aber fühlte mich wohler. War auch ganz gut so, der hatte eine Menge Ahnung und hat überzeugende Argumente vorgebracht. Wenn ich heute einen benötige in Sachen Gas, dann fällt mir ein Anwalt aus Jena ein (war vor x-Jahren mal im Fernsehen) oder der Anwalt aus Hannover der seine Mutter vertritt.-Recht bekannt- Es gibt aber sicher noch x-Andere Topanwälte.
Beim Geld sollte man sich Rücklagen bilden, wer weiß wie die mal da oben entscheiden, wobei ich aber überzeugt bin das es zu unserem gunsten ausgeht

Offline GasRitter

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #33 am: 09. November 2008, 19:35:26 »
Hallo,



Ich zahle seit 3 Jahren einen geminderten Abschlag und habe seit dem nichts von den Stadtwerken gehört. Bis auf die obligatorischen Schreiben ala Gutachten liegt vor und kann eingesehen werden usw. Habe jährlich meinen Einspruch gegen die Billigkeit der Gaspreise eingelegt. Jetzt am Freitag kam ein \"Sperrkassierer\" von den Stadtwerken und wollte Aussenstände eintreiben. Leider war ich nicht zuhause.

Wie soll ich reagieren ? Den Stadtwerken den Zutritt zu meinem Grundstück verbieten oder
einfach abwarten ?

mfg

Gasritter

Offline 2017672

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #34 am: 20. Januar 2009, 14:34:29 »
Klageschrift der Stadtwerke heute eingetroffen.
Was sollte als nächstes getan werden. Welche HIlfen sollte man sich holen. Welche Urteile gibt es?
Danke
Gruß

Offline Schwalmtaler

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #35 am: 20. Januar 2009, 15:09:11 »
Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, nun schleunigst einen suchen. Vor Gericht sollte man nie ohne Anwalt auftreten, es sei denn, man ist selber einer!!!

Anwälte findet ma u.a. hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

GGf. dem Anwalt dieses Forum zeigen!

Viel Erfolg!!!

Offline Rotam

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #36 am: 20. Januar 2009, 21:47:10 »
Hey 2017672 ,

habe heute auch das Klageschreiben von den Stadtwerken erhalten. War aber irgendwo klar das die reagieren bevor die 3 Jahre um sind.
Jetzt müssen die Anwälte ran.
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Auch habe ich bei der Klageschrift im Bezug auf meinem Fall schon einige Fehler gesehen.
Die Frage stellt sich ob es hier gut ist, wenn wir einen Anwalt nehmen oder getrennte Anwälte die sich eventuell unterstützen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip. Man bezieht sich in der Klageschrift auf das Urteil vom Dez. 2008.
Angesprochene Personen werde ich Anschreiben.
Übrigens der,der alles nett bezeugen kann ist Herr XXX von den Stadtwerken.

Offline Black

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #37 am: 21. Januar 2009, 10:04:55 »
Welche Kanzlei vertritt die Stadtwerke?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Stadtwerke Lehrte
« Antwort #38 am: 21. Januar 2009, 12:08:04 »
Zitat
Original von Rotam
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
    Unglaublich! Das kann man nicht stehen lassen. Unbedingt mit Anwalt sprechen und auch zivilrechtliche Ansprüche abklären:

    § 7 BDSG. Schadensersatz
    Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.[/list]

    Offline RuRo

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #39 am: 21. Januar 2009, 12:16:12 »
    Zitat
    Original von nomos

    § 7 BDSG. Schadensersatz
    Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.

    Noch unglaublicher - beziffern Sie mal den dadurch entstandenen Schaden  :rolleyes:
    Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

    Offline nomos

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #40 am: 21. Januar 2009, 12:51:40 »
    Zitat
    Original von RuRo
    Noch unglaublicher - beziffern Sie mal den dadurch entstandenen Schaden  :rolleyes:
      @RuRo, das wird der Anwalt tun (§823 BGB).
      Es geht hier nicht um einen Vermögenschaden, der aber auch eintreten könnte.

      Datenschutz soll das Grundrecht eines jeden auf informelle Selbstbestimmung schützen. Bei nachweisbarer Datenschutzverletzung  kann Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung aber auch Gegendarstellung und Schadensersatz, im Einzelfall sogar Schmerzensgeld beansprucht werden.

      An den zuständigen Landesdatenschutzbeaufragten wenden! Es kann auch Sanktionen geben.

      PS:
      Bemerkenswert ist noch, dass die Versorger immer auf ihre angeblich verfassungsrechtlich geschützten
    Geheimhaltungsinteressen verweisen.
    Die Kunden haben offenbar keine entsprechenden Interessen.  
    [/list]

    Offline Rotam

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #41 am: 21. Januar 2009, 14:45:59 »
    Hallo,

    bin gerade bei der Arbeit. Es ist eine Kanzlei aus Düsseldorf. Genaue Daten der Kanzlei folgen am Donnerstag oder Freitag.
    Bin nicht übberrascht das eine Klageschrift kommt (damit habe ich eigentlich schon im Dezember gerechnet) aber in der Klageschrift sind halt 3 Verbraucher, die nichts miteinander zu  tun haben, mit allen Daten (Adresse, Schulden, Kontonummer Verbrauchsdaten für Wasser und Gas sowie viele Ausszüge aus dem Schriftverkehr) aufgeführt. So etwas ist aus meiner sicht insbesondere bei der brandheißen Datenschutzdebatte einfach eine Frechheit. Ich habe grundsätzlich kein Problem das andere Wissen was ich mache, zumal ich mich einige ml chon mit diesem Thema mit einem Artikel an die Zweitung gewandt habe, aber der Rest ist untragbar.
    Auch merkwürdig das in dem Klageschreiben die einzelnen austehenden Summen den Personen zugeordnet wurden und dann als Gesamtsumme aufgeführt werden.
    In der Klageschrift berufft man sich auf das Urteil vom 17.12.08. Die Stadtwerke werden über X-Seiten als besonders günstig dargestellt (man fragt sich nur wenn sie so toll sind warum sie dann nicht die günstigsten sind) desweiteren wird ausführlich darauf hingewiesen dass der KW Preis doch in den letzten 4 Jahren um ca 1,4 Cent gestiegen ist. Was sich wenig anhört aber in Prozent eine ganze Menge ist.

    Offline Schwalmtaler

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #42 am: 22. Januar 2009, 08:11:04 »
    @ Rotam und 2017672

    Bitte dringend in eure PN´s schauen!!!!

    Offline Rotam

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #43 am: 26. Januar 2009, 14:06:48 »
    Auch mal eine nette Sache zum Nachdenken (wer es bisher nicht getan hat)

    Eine der Hauptargumente der Gasversorger für ihre Preisteigerungen ist, wenn man es glaubt, die Bindung an den Ölpreis.
    wenn man die Sonderpreisgruppe HTT2 der Stadtwerke Lehrte nimmt dann lag dieser Preis Ende 2004 bei 3,27Cent der Preis Ende 2008 bei 6,43 Cent. Dies ist eine Preissteigerung von ca. 97%
    Nimmt man den mittleren Ölpreis von 2004 lag dieser bei ca. 39 Dollar der Mittelpreis 2008 lag bei 91 Dollar. Dies sind 133%. Begründung der fehlende 36%, wären nach Aussage der Gasversorger, die spätere weitergabe der Erhöhung!!!!!!
    Mittlerweile liegt der Ölpreis bei 41 Dollar also eine Steigerung zu 2004 um 5,2% der Gaspreis der Stadtwerke Lehrte liegt bei 5,58 das sind satte 70%!!!! Stellt sich die Frage wann die Stadtwerke die restliche Minderung umsetzen? Ach ja, da ist ja auch noch der nette Faktor (Durchleitungsfaktor wenn ich richtig informiert bin) der ständig in der kalten Jahreszeit um ca. 2% steigt. Zum Vergleich kann man die aktuellen Benzinpreise nehmen, dort liegen die Preise beim ungefähren Niveau von 2004.
    Ein Schelm der jetzt böses über die Gaspreisentwicklung denkt.

    Offline 2017672

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    Stadtwerke Lehrte
    « Antwort #44 am: 12. Februar 2009, 06:56:26 »
    Ein Signal setzen für alle Kunden der Stadtwerke Lehrte. :)
    Ich werde durchhalten bis zum BGH, wenn dies nötig sein sollte. 8)

     

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