Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben  (Gelesen 38628 mal)

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Offline genofrust

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Aber mal zurück zu meiner Frage: Ist das juristisch überhaupt korrekt, dass eine Genossenschaft unter ihrem Sitz und ihrer Registeranschrift gar nicht erreichbar ist bzw. diese Registeranschrift insofern falsch ist, als dass die Genossenschaft diese Räume gar nicht mehr besitzt?
Gegenfrage: Darf eine Genossenschaft ihre Anschrift ändern? So wie am 20.11.2012 bei der EGNW geschehen?  ::)

Edit:
Dann ist die Adresse ganz unten auf der Seite noch nicht korrigiert, mein Gott, wo ist denn das Problem? Im Register ist die Änderung jedoch korrekt durchgeführt worden  ::)

Wer hier wohl den Lack gesoffen hat ...  ;D
Zwischen dem 01.07.2012 und 10.08.2012 liegen 41 Tage, ergibt 5,86 Wochen.

Eure Anti-EGNW-Aktionen werden immer schlechter :)

o.k., das haben sie also doch hinbekommen, geschenkt! Hab ich falsch überlegt, bin von der Kündigungsbestätigung ausgegangen, sorry.
Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?
Aber Ihre Meinung über die EGNW ändert sich wohl auch recht häufig:

Wie schon gesagt, die EGNW ist schon seit Monaten faktisch handlungsunfähig. Ein professioneller Lieferant würde das für den Kunden übernehmen, richtig, aber das trifft nicht auf die EGNW zu.  ;)

Wie auch immer: im Register ist die Adresse geändert worden? Die EGNW hat also ihren Sitz verlegt? Ist das richtig?

Offline khh

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@genofrust,
mit den Beiträgen von @masterflok müssen Sie sich nicht großartig befassen. Dessen/Deren vertretene Meinung hat mit den Fakten und mit deutschem Recht/deutscher Rechtsprechung wenig bis nichts gemeinsam !  ;D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uli07

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@ genofrust

Ich würde meine Kündigungsbestätigung und die Schlußrechnung per Einschreiben an die EGNW schicken und eine Frist setzen bis wann das Guthaben an Sie bezahlt werden muß.

Gruß  Uli07

Offline masterflok

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Mein Ärger bezieht sich ja auch nicht auf diese Frist, das ist Nebensache. Sondern darauf, dass dieser angebliche Energielieferant gegen mich prozessieren will, damit ich den Guthabensbetrag, der mir zusteht, zusammen mit fetten Gebühren an den Anwalt Petersen zahle!
Das ist alles so o.k., ja?
So wie du es schilderst, ist das gewiss nicht in Ordnung. Ruf doch den Herrn Petersen mal persönlich an. Wenn es sich tatsächlich um ein Missverständnis handelt, dann wird sich das schnell aus der Welt schaffen lassen.


Zum August 2012 hat sich meine Meinung nicht grundlegend geändert. Das die EGNW nicht professionell aggiert bzw. aggiert hat, bestreite ich noch immer nicht.
Das ich kurzzeitig gegen die EGNW argumentiert habe, lag schlicht und ergreifend an der Tatsache, dass ich mich zuvor nicht mit der Thematik befasst und somit die feindliche Übernahme seitens der FirstCon erkannt habe.

Offline Neu-Genosse

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@ genofrust
Vielleicht kann ich zur Klärung ein wenig beitragen, hoffentlich stifte ich nicht noch mehr Verwirrung.
Die "Kündigungsbestätigung" haben alle mehrere Tausend Genossen erhalten. Auslöser war die unrechtmässige Ummeldung zur Firstcon. Noch am gleichen Tage hat der damalige Vorstand Mücke diesen Schrieb für ein Versehen erklärt, für das der damalige Vorstand natürlich nicht verantwortlich war. Zu diesen Vorgängen gab es damals hier im Forum schon etliche Beiträge.
Ich gehe davon aus, dass Sie wie alle anderen gar nicht gekündigt haben, eine Kündigung bestätigt wurde die nie erfolgt ist. Also reiner Quatsch, der bestenfalls in den Papierkorb gehört. Wenn Sie seinerzeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben besteht keine Liefervertrag mehr, wenn Sie allerdings nie selbst gekündigt haben bestätigen die Gerichte, dass bis heute ein Liefervertrag mit der EGNW besteht.

Nach meiner Erinnerung hat die EGNW Mitte August noch keine Abrechnungen versendet. Ich vermute, das es sich bei der von Ihnen angesprochenen Abrechnung um die Abrechnung der Energen Süd zum 30.12.11 handelt. Hier ist aber nicht die EGNW der Absender sondern der Insolvenzverwalter Pluta. Auch dazu gibt es hier im Forum massig zum lesen. Ebenfalls bis zur Erschöpfung wurde hier diskutiert ob die Gutschriften der Energen Süd mit Forderungen der EGNW verrechnet werden können. Als Fazit kam vor kurzem heraus, dass diese Frage wohl die Gerichte entscheiden müssen.

Sollte es aber tatsächlich eine Abrechnung der EGNW sein, faxen oder Mailen Sie doch einfach eine Kopie der Abrechnung an RA Petersen mit ein paar freundlicehn erklärenden Worten. So sollte sich am schnellsten eine Klärung herbeiführen lassen.

@ all
Die von der Firstcon behaupteten Urteile kann niemand nachvollziehen, erst mit Aktenzeichen wäre prüfbar ob sich die Gerichte dort überhaupt mit Dingen der EGNW beschäftigt hat. Bis heute hat nach meiner Kenntnis von der FC niemand zu den behaupteten Verfahren ein AZ erhalten. Vielleicht fragt mal jemand nach.

Hingegen sind die Entscheidungen zu Gunsten der EGNW einschl. Aktenzeichen und Zusammenfassung für die Mitglieder zugänglich und nachvollziehbar.

Die FC hat zum Kooperationsvertrag die Berufung zurückgezogen und damit die Ungültigkeit eingestanden. Wenn Verträge ungültig sind und daraus bereits Handlungen vollzogen wurden, ist nach meinem Rechtsverständnis eine Rückabwicklung fällig. Schließlich fehlt für die vorgenommenn Handlungen jede Grundlage.

Sitz einer Genossenschaft und deren Büroanschrift müssen übrigens nicht zwingend einheitlich sein.
« Letzte Änderung: 21. März 2013, 17:45:57 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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@ Neu-Genosse,

die Verwirrung kann größer nicht sein! Eine „Kündigungsbestätigung“ ist doch wohl die Folge einer vorausgegangenen rechtlich wirksamen Kündigung, oder? Und ohnedies auch ein beweiskräftiges Dokument! Ich unterstelle mal, dass danach eine Belieferung mit Energie nicht mehr stattfand. Ich welcher rechtlich wirksamen Form soll denn die Kündigungsrücknahme zustande gekommen sein, die der Betroffene gar nicht erwähnt hat.

@ genofrust,

bemerkenswert ist schon, dass Ihnen angesichts der von Ihnen vorgetragenen Sachlage noch nicht der Geduldsfaden gerissen ist. Aus welchen Gründen haben Sie denn bis jetzt mit Stillschweigen auf die Rückzahlung Ihres Restguthabens aus der Schlussrechnung gewartet. Das ist unverständlich!
Ihnen dürften doch die Mittel und Wege bekannt sein, um als Gläubiger eine berechtigte Forderung nach den Bestimmungen der ZPO durchzusetzen. Mahnungen sind bei dieser Schuldnerin fehl am Platz. Holen Sie schnellstens nach, was Sie evtl. bislang versäumt haben. Setzen Sie der zahlungspflichtigen Schuldnerin schriftlich per Einschreiben-Rückschein unter Datumsangabe eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, dann nutzen Sie zur vereinfachten Durchsetzung Ihrer Geldforderung ‒ es darf keine berechtigte Gegenforderung bestehen ‒ das gerichtliche Mahnverfahren mittels Mahnbescheid. Es ermöglicht Ihnen zunächst die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung. Sie können dies ohne Rechtsbeistand durchziehen. Die geschilderte momentane Aktion des RA gegen Sie sollte Ihnen schnuppe sein.

Offline genofrust

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@ Didakt
da haben Sie recht, mache ich auch. Ich hatte das bislang gar nicht kontrolliert, dachte, die machen das schon korrekt. Dass eine Genossenschaft derart gegen den Genossenschaftsgedanken handelt, hatte ich nicht für möglich gehalten!

@ Neugenosse
Sie tragen erheblich zur Verwirrung bei. Was soll denn das dämliche Ablenkungsmanöver mit FC? Der Streit um den Kooperationsvertrag interessiert mich nicht die Bohne. Wüsste auch nicht, was der mit der jetzigen Forderung der EGNW und Petersen an mich zu tun hat.
Und wer glaubt, dass niemand bei der EGNW, nicht einmal Petersen, von gewonnenen Prozessen der FC gewusst haben will, wartet am nächsten Wochenende bestimmt auch auf den Osterhasen. Lassen Sie sich doch nicht veralbern. Das ist garantiert alles bekannt.
Nur - was hat das mit meinem Fall zu tun? Wollen Sie suggerieren, dass auch für dieses Versagen der EGNW die FC verantwortlich ist? Schreibt die EGNW ihre Schlussrechnungen nicht selbst, sondern lässt sie von ihrem Wahlfeind Nr. 1 schreiben, oder was?

Und natürlich betrifft die Schlussrechnung den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2012. Absender ist auch kein Pluta, sondern die EGNW (Garbsen(!)). Die EGNW hat doch im Mitgliederbereich ihrer Homepage selbst geschrieben, dass alle Genossen am 10.08.2012 die Schlussrechnung der EGNW erhalten haben (und sogar einen Scan davon eingestellt und uns erklärt, dass alles damit in Ordnung ist!) und hier im Forum steht das auch. Sind Sie kein Kunde der EGNW gewesen? Ansonsten müssten Sie die Schlussrechnung doch auch selbst erhalten haben.

Offline Didakt

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@ jroettges,

von Ihnen:

Zitat
@ Didakt
Hier anonym so einen Bullshit zu verzapfen,….

Hallo, Herr Roettges, ich antworte Ihnen doch wie immer sehr gern.
Auch Asphaltliteraten nutzten allezeit die verbriefte Freiheit des Wortes, um sich zuweilen in einer besonderen Art und Weise der „Themen der Straße“ anzunehmen, die aktuell auf der Zunge brennen. Sie verstehen das nicht. Logisch und verständlich angesichts der hier angesprochenen äußerst vertrackten Sachlage. In Ihrer Situation ginge es mir wohl ähnlich! Aber Ihr Durchhaltevermögen weiß ich andererseits auch sehr zu schätzen. Also zeigen Sie sich doch mal etwas humorvoller, dann verschwindet mancher Ärger für eine gewisse Zeit im Hintergrund. Das ist gut für‘s Seelenheil. :)

Offline khh

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@genofrust,
hier schreibt fast jeder Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW (z.T. auch noch Ex mit aus Eigeninteresse konträrer Meinung) nebst jeweiligem Anhang. Wenn man lange genug dabei ist, dann kann man diese "Schönredner" auch identifizieren. Noch schlimmer ist es im internen Forum der EGNW.

Entsprechend sind die vielfältigen Behauptungen und Vernebelungsversuche etc. zu bewerten !   ;)
« Letzte Änderung: 21. März 2013, 17:59:27 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Neu-Genosse

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@ genofrust
zur Abgrenzung habe ich mir erlaubt eine Ausführungen zu FC deutlicher an andere Adressaten zu richten.

Mit der Schlussrechnung haben Sie insoweit recht, mein Gedächtnis hat mich getrogen. die Endabrechnung fand Mitte August bereits statt. Dennoch dwürde ich erst einmal den Weg per Mail versuchen, die Keule kann man etwas später immer noch herausholen. Im Gegensatz zu anderen Vielschreibern hier bin ich Kunde der EGNW gewesen und immer noch und habe auch die Schlussrechnung erhalten. Leider aber mit einer Nachzahlung. ;)
Der Neu-Genosse

Offline genofrust

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@khh
Danke - langsam glaub ich das auch....  ;)

Sitz einer Genossenschaft und deren Büroanschrift müssen übrigens nicht zwingend einheitlich sein.

das mag ja alles sein, dass eine Genossenschaft auch eine Zweigstelle aufmachen kann, wenn sie es denn so dicke hat.
Aber der Sitz ist ja immer noch Garbsen. Guckst Du:
https://www.handelsregister.de/rp_web/search.do

Ist es denn legal, wenn dieser Sitz zwar im Register eingetragen und öffentlich kommuniziert wird, aber gar nicht mehr existiert???

Offline Didakt

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@ Neu-Genosse

Von Ihnen:
Zitat
Dennoch würde ich erst einmal den Weg per Mail versuchen, die Keule kann man etwas später immer noch herausholen. Im Gegensatz zu anderen Vielschreibern hier bin ich Kunde der EGNW

Neben Ihrer Mitgliedschaft in der EGNW bestätigen Sie hier, obendrein auch noch ein Spaßvogel zu sein. Das kommt bei mir aber nicht an!
Nicht nur Sie sind, sondern auch ich war Mitglied der Gen und habe einschlägige Erfahrungen mit der Unverfrorenheit der Gen-Verantwortlichen bezüglich der Antwortlosigkeit dieser jeweiligen Spezies zur Genüge sammeln können. Da hilft nur die Keule, was denn sonst? >:(

@ genofrust,

gehen Sie mal davon aus, dass diese Leute nicht wissen, was sie zu tun und zu unterlassen haben. Die haben im Laufe der Zeit auch nichts dazu gelernt. Nicht lernfähig! ;)



Offline Hans Hans

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@ genofrust 
( u. @ khh  nur zum Nachdenken- auch hinsichtlich der fehlgeleiteten Spekulation und Information an oben genannt)

Haben Sie mit „Lack saufen“ und „Demenz“ entsprechend substanzielle Erfahrungen, dass Sie subjektive und dubiose Schlüsse ziehen?
Ist schon interessant, dass Sie die Registeranschrift in sehr kleiner Schrift wahrnehmen, die sehr deutliche Büro-Anschrift und Telefon aber übersehen(?) oder nicht lesen(?) können;

Genau so wenig wie Sie die besagte Kündigungsbestätigung (12.6. 12 gez.  H.M.) richtig gelesen haben: „ Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung….“! Wohlgemerkt, „Ihre“ Kündigung – hatten Sie denn selbst gekündigt??
Ihnen geht es hier doch gar nicht um Sachaufklärung.
Sie schleudern hier emotionalen Frust und wahllos pauschale Diffamierungen heraus.
Die Seriosität des RA P. undefiniert zu beschädigen ist primitiv und einfach schäbig.

Irrtümer  Ihrerseits „schenken“ Sie  ab als „Nebensache“.

Ihre pauschal dargelegte „ungerechte“ und „unseriöse“ Behandlung kann hier auch nicht pauschal geheilt werden.
Da Sie das Forum aber nur als persönlichen „Mülleimer“ und hinsichtlich Abbau von Selbstmitleid, Zornesröte und Frust bedienen, denke ich, Sie sind auf der falschen „Couch“.

Ihr konkretes Problem, wenn es denn eines ist, sollten Sie konkret und direkt mit den beteiligten „Beschuldigten“ auf vernünftigem Wege bereinigen!

Offline genofrust

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@genofrust,
hier schreibt fast jeder Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW   ;)

@ khh
wenn ich den Beitrag von @ Hans Hans lese, verstehe ich allmählich was Sie meinen  ;)

Mein Gott, wie armselig! Für so schlimm hatte ich den Zustand der EGNW gar nicht gehalten.... Aber man wird immer wieder eines Neuen belehrt  :o

Offline masterflok

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Zitat
Wüsste auch nicht, was der mit der jetzigen Forderung der EGNW und Petersen an mich zu tun hat
Woraus setzt sich denn diese vermeindliche Forderung zusammen? Oder hast du womöglich eigenmächtig irgendwelche Forderungen gegeneinander aufgerechnet? Eventuell sogar den Wert des einst gezeichneten Genossenschaftsanteil?

 

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