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Autor Thema: Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG  (Gelesen 8915 mal)

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Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG
« am: 25. Januar 2013, 12:50:44 »
Für alle, denen es so ergehen wird, wie mir… Hier meine Verbraucherbeschwerde u. weiterer Schriftverkehr mit dem Kundenanwalt des Gas-Lieferanten.

(Heute erhielt ich übrigens mein Guthaben per Überweisung erstattet… -  geht doch, warum nicht gleich so! )


Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG
Letzte Aufforderung zur Endabrechnung und Guthabenauszahlung
Kundennummer:  …
Gaszähler-Nr.:  …
Zählerstand Lieferbeginn (Datum):  … (Zählerstand)
Zählerstand Lieferende (Datum):  … (Zählerstand)
[/i]


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mehrfach schriftlich angefordert, erhielt ich bis dato noch keine Endabrechnung von Ihnen. Gemäß § 40 Abs. 4 EnWG sind Sie verpflichtet die Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Lieferbeendigung zu erstellen, Vertrags- und Lieferende war der (Datum), Ihre Frist lief demnach am (Datum) ab!

Heute fordere ich Sie letztmals auf, mir die Schlussrechnung binnen 4 Wochen bis spätestens zum (Datum) zu erstellen und bis dahin mein Guthaben (aus meiner größtenteils nicht verbrauchten ½- bzw. 1-Jahres-Vorauszahlung) auf mein Konto Nr. … bei der (Bank …), BLZ …. zu überweisen.

Sollte mir nach o. g. Fristablauf keine Rechnung vorliegen und kein Zahlungseingang zu verbuchen sein, werde ich ohne weitere Ankündigung gegen (Name Gas-/Stromanbieters) ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie in Berlin einleiten.

Die Durchführung eines Mahnverfahrens behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen



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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bis dato noch keine Schlussrechnung von Ihnen erhalten.
Wie Sie wissen, ist diese bereits überfällig (6 Wochen nach Beendigung!).

Da ein Guthaben besteht, erwarte ich Ihre Schlussrechnung und Zahlung bis spätestens (Datum).

Sollte bis dahin kein Zahlungseingang von Ihnen zu verzeichnen sein, werde ich die entsprechenden Behörden informieren und ggf. ein Verfahren einleiten.

Meine Bankverbindung lautet:

Kto: …
BLZ: ….
Bankname
Inh. …

Mit freundlichen Grüßen



Viel Glück! Sollte Sie eine Verbraucherbeschwerde einleiten, hier die Internetseite: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=20


Mein Rat:
Finger weg von Flexstrom, Löwenzahn & Co.! Suchen Sie sich einen Anbieter, der keine Vorauszahlungen nimmt.
Eine drastische Gas- bzw. Stromerhöhung ist auf jeden Fall vorprogrammiert. Der günstige Preis entpuppt sich 100%ig zur Falle.


-Stern-

 

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