Auch die Strommixer teilten ihren Kunden mit (datiert 11.12.12), dass sich die Strompreise erhöhen. In dem Schreiben, welches mir vorliegt, um 2,66 ct/kWh. Sie erhöhen auch die zu leistenden Abschlagszahlungen.
Und eben auch Kunden, die noch innerhalb des
1-Jahr-Preisgarantie-Zeitraum sind.
Strommixer ist der Ansicht, dass die "gesetzlichen Umlagen" von der Preisgarantie ausgenommen sind:
...
Mit diesem Schreiben geben wir Ihnen bekannt, dass wir lediglich die Erhöhung der gesetzlichen Umlagen, welche nicht Bestandteil der Preisgarantie sind, an Sie weitergeben.
...
Also auch ein Versorger mit Wischi-Waschi-Garantie, bei dem das Wort "Preisgarantie" ohne Wert ist.
Um bei einen genaueren Blick auf die in dem Schreiben enthaltenen Tabelle fällt mir auf, dass es wohl auch zwischenzeitlich eine Erhöhung des Arbeitspreises gegeben hat. Unter
bisheriger Preis stehen 25,1
6 ct/kWh (brutto). Der im Vertrag und mit Begrüßungsschreiben vereinbarte Arbeitspreis sind 25,1
5 ct/kWh (brutto).
Na, die Abrechnung dürfte spannend werden.
Auch fehlt in dem Schreiben der Hinweis zum Sonderkündigungsrecht.
Edit:
Noch ein
Linktipp zu einen Beitrag, der sich mit dem Weitergeben der Umlagen bei Verträgen mit vereinbarten Festpreisen beschäftigt.
Oder zum Thread:
Weitergabe der zum 01.01.13 erhöhten EEG- Umlage durch Strompreiserhöhung?