Um Energie (hier Strom) an Haushaltkunden zu liefern muss eine Firma einen Lieferantenvertrag mit den jeweiligen Netzbetreibern
abschließen.
Das ist hier die mk-power ihr Energiedienstleister ..... , dabei spielt der Name keine Rolle. Wichtig ist nur es muss eine juristische
Person sein, was übersetzt mit Firma bezeichnet wird.
Was macht die Firma, sie liefert Energie an Haushaltkunden.
Und schon sind wir beim Energiewirtschaftsgesetz § 5 gelandet. Wer Energie an Haushaltkunden liefert muss sich anmelden.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle das davor noch die mk-grid geschaltet ist und den Strom in Nutzenergie verpackt.
Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist, kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.
Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.
Was nun CE betrifft: Da das EEG Gesetz von Elektrizitätsversorgungsunternehmen spricht was Letztverbraucher mit Strom beliefert,
müsste mk-energy die EEG Umlage bezahlen. Das die mK-grid der einzige Kunde und damit Letzverbraucher ist spielt dabei keine Rolle.
Das Umweltministerium hat ja beim Erstellen des EEG Gesetzes nicht daran gedacht, das da mal ein Herr Kristek kommt.
Vielleicht hätte man das dann anders formuliert.
Somit dürfte doch allen Experten klar sein das das ein Sparmodell mit drei beteiligten Firmen ist. Nur das das sparen ewtl auch
zu meinen Lasten gehen könnte.
Es kann ja nicht erwartet werden das die Übertragungsnetzbetreiber die fehlenden Umlagenbeträge aus eigener Tasche
bezahlen (wird ja weitergereicht an die Anlagenbetreiber zB PV oder Windkraft).
Das ist meine ganz persönliche Meinung dazu.