Besteht ein Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn der Arbeitspreis bei eingeschränkter Preisgarantie gesenkt wird?
Das ist für den Kunden z.B. dann interessant, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt hat und nun ohne Bonus und zu relativ hohen Preisen in ein zweites volles Lieferjahr rutscht.
In dem vorliegenden Fall (Strom) wurde dies vom Versorger (Vattenfall) nicht mitgeteilt, sondern vom Kunden erst mit dem Erhalt der Jahresrechnung bemerkt.
Die AGB sagen dazu, dass sich die Preisgarantie nicht auf die Änderungen der staatlichen Umlagen (EEG usw.) bezieht und dass diese Änderungen ohne Ankündigung wirksam werden.
Ziffer 8.5 der AGB räumt ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn sich "der Verbrauchspreis und oder/oder Grundpreis ändern". M.E. wird da, bzw. aus dem Gesamtzusammenhang der AGB nicht ganz klar, ob die staatlichen Umlagen da mit einbegriffen sind.
Wie setzt sich eine Senkung des Strompreises um 0,19 Ct/kWh am Jahresanfang 2015 zusammen?
berghaus 05.03.15