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Autor Thema: ExtraEnergie verurteilt  (Gelesen 6859 mal)

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Offline Graf Koks

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ExtraEnergie verurteilt
« am: 05. Oktober 2012, 11:42:05 »
Wegen Verzugs mit der Erstellung ordnungsgemäßer Abrechnungen ist ExtraEnergie am 26.09.2012 vom Amtsgericht Berlin Pankow/Weißensee zur Zahlung von Verzugszinsen, Anwalts- und Zustellkosten verurteilt worden.  Kundenseits war nach Vorlage zweier unzutreffender Rechnungen auf Auszahlung eines bei korrekter Berechnung sich ergebenden Guthabens geklagt worden. Nach Rechtshängigkeit erstellte ExtraEnergie neue Rechnungen und zahlte den geforderten Betrag aus, so dass das Gericht nur noch über Verzugszinsen, Anwaltskosten sowie Kosten der Zustellung zu entscheiden hatte, ferner über die Kosten (auch des in der Hauptsache erledigten Teils) des Verfahrens.  Die Nebenforderungen wurden zugesprochen und ExtraEnergie wurden auch die Verfahrenskosten auferlegt. Das Gericht stellt fest, dass in der Erstellung der unzutreffenden Abrechnungen (Verbrauch unzutreffend, Zählerstandsmeldungen nicht beachtet) eine Pflichtverletzung lag, zumal auf Beanstandungen seitens des Kunden dann monatelang nicht reagiert wurde.  Daher bestand ein Schadenersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB und auch auf Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB war zu erkennen.

Ein schönes Urteil!

AZ: 100 C 146/12


 

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