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Autor Thema: Unwirksame Preiserhöhungen: weiteres rechtskräftiges Urteil  (Gelesen 6314 mal)

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Offline RA-Bayer

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Urteil AG Ratingen vom 15.08.2011, Az. 9 C 192/10
 
Der Versorger hat die zunächst eingelegte Berufung zwischenzeitlich zurückgenommen. Betroffen war ein Kunde im Tarif „Ratingen Sondervertrag Haushalt“. Das Amtsgericht stellte fest, dass ein Preisanpassungsrecht nicht vereinbart worden war. Die Preiserhöhungen erfolgten somit ohne rechtliche Grundlage.
 
Von derartigen unwirksamen Preiserhöhungen betroffene Kunden sollten berücksichtigen, dass für Herausgabeansprüche aufgrund zu viel gezahlter Gasvergütungen die dreijährige Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB gilt. Bei Gaspreisüberzahlungen beginnt diese Frist mit Ende des Jahres, in dem die jeweilige Jahresabrechnung erteilt wurde (BGH Urteil vom 23.05.2012, Az. VIII ZR 210/11).
 
Erstattungsansprüche aus Rechnungen, die im Jahr 2009 erteilt wurden, drohen somit Ende des Jahres 2012 zu verjähren.

 

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