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Autor Thema: Landgericht Gera, Urt.v. 19.09.12 Az. 1 S 21/12 - Sonderabkommen Gas  (Gelesen 6650 mal)

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Offline RR-E-ft

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Weiteres Gaspreis- Urteil


Die 1. Zivilkammer des LG Gera hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage durch Endurteil für Recht erkannt:

Auf die Berufung wird das Urteil des AG Gera vom 07.11.11 Az. 5 C 1983/10 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

EGG hatte eine Kundin, die seit 2000 zum Sonderabkommen I- Gaspreis
mit Gas beliefert wurde und im Januar 2007 erstmals Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt
und ihre Zahlungen fortan gekürzt hatte,
wegen deshalb ausstehender Rechnungsbeträge auf Zahlung verklagt.

Vor dem Amtsgericht hatte sie damit zunächst Erfolg.
Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt.

Das Berufungsgericht verwies in der mündlichen Verhandlung inhaltlich auf die Rechtsprechung aus seinem Urteil vom 27.06.12 Az. 442/11, der Drops sei gelutscht. 
« Letzte Änderung: 19. September 2012, 18:17:37 von RR-E-ft »

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Re: Landgericht Gera, Urt.v. 19.09.12 Az. 1 S 21/12 - Sonderabkommen Gas
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2012, 14:22:31 »
Das Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2973/

 

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