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Autor Thema: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen  (Gelesen 13125 mal)

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Offline Christian Guhl

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« am: 17. August 2012, 12:11:04 »
Bei mir läuft schon wieder dass Telefon heiss ! Anscheinend sind fast alle Endabrechnungen der EGNW zum 30.06. falsch. Um gemeldete Zählerstände (Anfangs- oder Schlussstände) wurde sich überhaupt nicht geschert ! Es wurden ausschließlich Schätzwerte des Netzbetreibers abgerechnet. Ist ja auch bequemer ! Telefonisch ist bei der EGNW natürlich mal wieder niemand zu erreichen. Der Nachteil für den einzelnen Kunden liegt bei bis zu 50 €. Hört dieses Chaos denn nie auf ?

Offline Neu-Genosse

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Re: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #1 am: 17. August 2012, 14:15:12 »
Hallo Herr Guhl,
ich habe da keine Probleme, meine von mir an den Netzbetreiber gemeldeten Zählerstände wurden alle berücksichtigt. Alle Infos der EGNW gingen ja auch dahin die Zählerstände dem Netzbetreiber zu melden.

Welches Interesse sollte der Netzbetreiber daran haben statt der gemeldeten Zählerstände Schätzwerte weiterzugeben? Das macht für mich keinen Sinn. Ich denke da sollten die Kunden den Netzbetreiber kontaktieren und auf Weiterleitung der jeweils gemeldeten Zählerstände hinwirken. Der Netzbetreiber ist für die Pflege der Verbrauchsdaten zuständig, darum werden von ihm ja auch regelmässig die Zähler abgelesen.

Wurden allerdings die Daten gar nicht an den Netzbetreiber gemeldet, beginnt doch an dieser Stelle der Grund für ein Chaos und niemand braucht sich wundern, wenn Schätzungen in die Abrechnung einfliessen. Vor der Öffnung der Energiemärkte, als Versorger und Netzbetreiber noch identisch waren, erreichte eine Verbrauchsmeldung immer auch den Netzbetreiber. Heute muß man da schon unterscheiden. Das Chaos wird sich übrigens fortsetzen, der Versorger ab dem 1.7. hat auch keinen Anfangszählerstand. Falls das FC ist, die sollen recht großzügig schätzen.

Ich denke für vom Netzbetreiber oder vom Kunden selbst verursachtes Chaos kann man schwerlich das EVU verantwortlich machen.
Der Neu-Genosse

Offline Energietourist

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Re: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #2 am: 17. August 2012, 15:16:02 »
ich habe meine Schlussrechnung Strom bekommen (hatte rechtzeitig zum 30.6.12 gekündigt), die Zählerstände stimmen bei mir. Was aber eine Frechheit ist, ist die Tatsache, dass nur vom 1.1.12-30.6.12 abgerechnet wurde. Die Zeit vor dem 1.1.12 als die EnergenSüd noch geliefert hatte, wurde wie schon beim Gas einfach ignoriert.  Hinzu kommt dass fast 20€ Mahngebühren in der Rechnung enthalten sind, nur weil ich die, von der EGNW am Jahresanfang eigenmächtig und ohne Mitteilung eingezogenen überhöhten Abschläge, habe stornieren lassen.
Die EGNW sollte sich mal mit den neuesten Gerichtsurteilen in Bezug auf Mahngebühren und Stornokosten beschäftigen. Eine Frechheit sowas.

Offline Didakt

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Re: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #3 am: 17. August 2012, 16:54:07 »
@ Neu-Genosse

unser Dialog ist für das Thema dieses Threads inzwischen substanzlos. Ich beende ihn hiermit.

Nur noch so viel zu des Rätsels Lösung, weil Sie den „Busch geschlagen haben“ :D:

• Ich und Lehrer? Nicht im Entferntesten!
• Sie gleich Roettges? Nee, diese Annahme bestand zwar nicht, aber jetzt, nachdem Sie es ansprechen und nach Ihrem jüngsten parteiergreifenden Beitrag weiter oben in Sachen Zählerablesungen habe ich meine Zweifel. Wer weiß, welche Lachnummern einem hier so untergejubelt werden. ???
• Sie als vermeintlicher FirstCon-Geschädigter? Wie kann das denn sein, wenn Sie Ihren EGNW-Vertrag frist- und formgerecht wirksam zum 30.06.2012 gekündigt haben. Dann dürften Sie wohl ab 01.07.12 von einem Versorger Ihrer Wahl beliefert werden. Anderenfalls liegen wohl die „besonderen Gründe“ vor!

Offline Christian Guhl

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Re: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #4 am: 17. August 2012, 17:20:02 »
@Neu-Genosse
Was glauben Sie denn, wer von den Kunden hat eine Ahnung, wer der Netzbetreiber ist ? Sie dürfen jetzt nicht von den Leuten ausgehen, die hier im Forum aktiv sind. Wenn gerade ältere Kunden von der EGNW aufgefordert werden, den Zählerstand abzulesen, kommt doch kein Mensch auf den Gedanken, die abgelesenen Stände jemand anderes als der EGNW mitzuteilen. Und wenn die EGNW die Stände bekommen hat, wäre es doch ein leichtes gewesen, diese an den Netzbetreiber weiterzuleiten. So etwas nennt sich dann Service.

Offline Didakt

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Re: Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #5 am: 17. August 2012, 17:23:42 »
@ Neu-Genosse,

wieder ein bodenloser Quatsch, den Sie hier verbreiten, um Ihren Schützling vor Kritik zu bewahren.

Es ist doch gängige Praxis, bei einem Versorgerwechsel dem alten und neuen Versorger die selbst abgelesenen Zählerstände für deren Abrechnungsunterlagen mitzuteilen. Ich habe bereits einige Versorgerwechsel hinter mich gebracht, niemals selbst den zuständigen Netzbetreiber beteiligt und dennoch einwandfreie Abrechnungen der Versorger unter genauer Berücksichtigung der von mir gemeldeten Zählerdaten erhalten. Nach meinen Erfahrungen ist es Gang und Gäbe, dass man sogar von den Versorgern aufgefordert wird, die Zählerstände zeitgerecht abzulesen und mitzuteilen.




Offline DieAdmin

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #6 am: 17. August 2012, 19:03:50 »
@all,

ich gebe, wenn ich jemanden bei Lieferantenwechsel hilfreich zur Seite stehe, den Rat: Den Zählerstand zum Stichtag ablesen, und sollte sich kurzvorher keiner der 3 beteiligten (alter Lieferant, neuer Lieferant, Netzbetreiber) melden, dann selbst zu kontakten. 
Wer der Netzbetreiber ist, kann man ja bestimmt einem Schreiben, welches man irgendwann mal bekommen hat, entnehmen?

Die Aufforderung zum Ablesen der Zählerstände kommt nicht von jedem Anbieter. Die händeln das sehr unterschiedlich. Ich hatte dies jüngst erst. Da musste sogar die Zählerstandsmeldung vom Kunden an den Netzbetreiber (TEN) gehen, weil auch der neue Lieferant nicht nachfragte und wohl auf die "Ansage" des Netzbetreibers wartete.

« Letzte Änderung: 17. August 2012, 19:17:24 von Evitel2004 »

Offline Neu-Genosse

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #7 am: 17. August 2012, 22:09:32 »
@ didakt
die besonderen Gründe lagen einfach daran, dass FC bereits Anfang Juni umgemeldet hat, aber die Frist zur Sonderkündigung bis 20.6. lief. Und von dem Sonderkündigungsrecht wurde ja massenweise Gebrauch gemacht. Aus meiner Sicht einfach ein dummer handwerklicher Fehler initiiert durch die Raffgier Einzelner. FC hat nun das Problem, dass diese keinesfalls unter den sog. Kooperationsvertrag fallen können. Es wird wirklich spannend wie FC aus der Nummer rauskommt, zumal gleich gelagerte Fälle bereits durch die Androhung von Inkasso zur Zahlung genötigt werden sollen.
Der Neu-Genosse

Offline masterflok

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #8 am: 22. August 2012, 11:07:16 »
Bei mir läuft schon wieder dass Telefon heiss ! Anscheinend sind fast alle Endabrechnungen der EGNW zum 30.06. falsch. Um gemeldete Zählerstände (Anfangs- oder Schlussstände) wurde sich überhaupt nicht geschert ! Es wurden ausschließlich Schätzwerte des Netzbetreibers abgerechnet. Ist ja auch bequemer ! Telefonisch ist bei der EGNW natürlich mal wieder niemand zu erreichen. Der Nachteil für den einzelnen Kunden liegt bei bis zu 50 €. Hört dieses Chaos denn nie auf ?
Das ist doch ihre eigene Schuld! Niemand hindert Sie daran dem Netzbetreiber tatsächliche Zählerstände zu liefern! Tun sie das nicht, so darf bzw. muss der Netzbetreiber eine Schätzung vornehmen!
« Letzte Änderung: 22. August 2012, 11:11:05 von masterflok »

Offline Christian Guhl

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #9 am: 22. August 2012, 15:07:28 »
Wer lesen kann ist im Vorteil ! Ich habe doch geschrieben : Um gemeldete Zählerstände wurde sich überhaupt nicht geschert !
Die Kunden haben die Zählerstände gemeldet. Trotzdem wird die Abrechnung mit Schätzungen vorgenommen.

Offline masterflok

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #10 am: 22. August 2012, 15:20:22 »
Wer lesen kann ist im Vorteil ! Ich habe doch geschrieben : Um gemeldete Zählerstände wurde sich überhaupt nicht geschert !
Die Kunden haben die Zählerstände gemeldet. Trotzdem wird die Abrechnung mit Schätzungen vorgenommen.
Das ist doch totaler Blödsinn! Es wurden die Zählerstände verwendet, die der Netzbetreiber AUTOMATISCH an den neuen und alten Lieferanten übermittelt hat! Liegt zum entsprechenden Zeitpunkt keine Ablesung vor, so wird vom NETZBETREIBER geschätzt.
An wen haben Sie denn die Zählerstände geschickt? An eine handlungsunfähige Genossenschaft? Mit etwas klaren Menschenverständ hätten Sie sie dort hingeschickt, wo sie hingehören, nämlich zum Netzbetreiber!

Das heißt: Die EGNW, FirstCon, What ever, müssen sich an die Zählerstände halten, die der Netzbetreiber vorgibt! Sollte der nicht korrekt sein, so muss der Anschlussinhaber dies beim Netzbetreiber korregieren lassen. Der Netzbetreiber widerum informiert automatisch beide Lieferanten! Erst dann ist eine Korrektur möglich!
« Letzte Änderung: 22. August 2012, 15:23:58 von masterflok »

Offline Christian Guhl

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #11 am: 22. August 2012, 19:00:56 »
Man könnte ja auch die vom Kunden mitgeteilten Zählerstände an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Allgemeinen wird das so gehandhabt. Es gibt Versorger, bei denen man auf der Homepage die Zählerstände mitteilen kann, obwohl sie keine Netzbetreiber sind. Die EGNW hatte den Kunden mitgeteilt, dass die Zählerablesung vom Netzbetreiber durchgeführt wird. Darauf warten die Kunden heute noch. Auch kam vom Netzbetreiber keine Aufforderung zur Ablesung.

Offline masterflok

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Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
« Antwort #12 am: 22. August 2012, 23:33:22 »
Wie schon gesagt, die EGNW ist schon seit Monaten faktisch handlungsunfähig. Ein professioneller Lieferant würde das für den Kunden übernehmen, richtig, aber das trifft nicht auf die EGNW zu.  ;)

 

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