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Autor Thema: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften  (Gelesen 39824 mal)

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Offline Didakt

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #60 am: 05. November 2012, 17:04:42 »
Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).

An anderer Stelle in diesem Unterforum ist in epischer Breite genug über die verzwickte Auseinandersetzung/Sachlage EGNW vs. EnerGen Süd mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert worden. Das reicht jetzt, darüber möchte ich mich hier nicht weiter auslassen. Jeder Betroffene kann daraus seine persönlichen Schlussfolgerungen ziehen.

Sehr erstaunt bin ich in diesem Zusammenhang über die vorstehende Äußerung von Herrn Guhl, wonach einzelne Kunden Rückbuchungen von ca. 1.000 EUR erfolgreich veranlasst haben. Es ist mir unerklärlich, wie es zu Abschlagsüberzahlungen oder möglicherweise Nachforderungen aus Jahresabschlussrechnungen in dieser Höhe kommen konnte, die in der Hauptsache naturgemäß dem Gasbezug zuzuordnen sind. Können Sie, Herr Guhl, das aus Ihren Erkenntnissen heraus begründen?

Hier nur mal beispielhaft ein wirklichkeitsgetreuer Abgleich für den Zeitraum April – Oktober (7 Monate) dieses Jahres für den Verbrauch in einem EFH bei monatlicher Abschlagszahlung Gas von 125 EUR.

Verbrauchskosten brutto = 386 EUR,
Abschlagszahlungen = 875 EUR,
Differenz = 489 EUR (Überzahlung im extremsten Fall, wenn zwischenzeitlich keine Abrechnung erfolgt ist, da sonst 1 Abschlag weniger zu entrichten gewesen wäre, da in der Regel 11 Abschläge/Jahr).

Sachstand daraus:
Folglich hat der besagte gute Gasverbraucher nun 1.000 € auf der Habenseite seines Girokontos und Energie bezogen, die nicht bezahlt wurde. Was nun, lieber Leser? Eine mehr oder weniger frappierende Situation, die kostenträchtige Folgen haben kann, wenn es z. B. zu einer Zahlungsklage kommt und dieser Betrag als gegenständlicher Streitwert angesetzt wird. Also Abwarten und Tee trinken und das Geld bis auf Weiteres auf der hohen Kante belassen oder vielleicht doch schnell noch die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten an den tatsächlichen Gaslieferanten entrichten und damit den Streitwert bei einer möglichen Auseinandersetzung reduzieren? Das ist eine klopfende Gewissensfrage!

Zu glauben, die VOBA Ulm ergibt sich ihrem Schicksal und unterlässt eine Geldeintreibung ‒ wie auch immer die aussehen mag ‒, ist wohl ein Trugschluss.

Oder Herr Pluta verzichtet auf ein Stück Insolvenzmasse? Der verfolgt die Fährte zum Geld hin sicher wie ein "Pluthund", und der hat die Mittel dafür in der Hand!

Insgesamt ein sch… Situation. Empfehlung: Mit juristischer Hilfe Schadensminderung betreiben!

Offline khh

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #61 am: 05. November 2012, 17:37:44 »
Zu glauben, die VOBA Ulm ergibt sich ihrem Schicksal und unterlässt eine Geldeintreibung ‒ wie auch immer die aussehen mag ‒, ist wohl ein Trugschluss.

Tja, Bankgeschäfte beinhalten nun mal Risiken. Wenn man Kunden mit der Bonität einer EnS die Teilnahme am Lastschriftverfahren ermöglicht und sich nicht einmal überzeugt, ob überhaupt erteilte Einzugsermächtigungen vorliegen, dann wird man die Folgen aushalten müssen.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Christian Guhl

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #62 am: 05. November 2012, 18:11:18 »
Können Sie, Herr Guhl, das aus Ihren Erkenntnissen heraus begründen?
Aber klar doch ! Es handelt sich dabei größtenteils um Strombezug. Die betroffenen Kunden sind Landwirte, die den Strom für die Beregnungspumpen auf den Feldern benötigen. Logischerweise wird der nur im Sommer und bei Trockenheit verbraucht. Wenn nun der Vertrag im Herbst abgeschlossen wurde und bis zum Sommer jeden Monat Abschläge gezahlt wurden, ohne etwas zu verbrauchen, kommen da enorme Beträge zustande. Es geht hier um Jahresverbräuche zwischen 100.000 und 200.000 kwh. Die von mir angeführten 1.000 € sind da nur ein Bruchteil. Tatsächlich dürften Lastschriftrückgaben im fünfstelligen Bereich vorgekommen sein. Die 1.000 € sind ein Beispiel für einen im Mai abgeschlossenen Gasvertrag. Der mtl. Abschlag betrug 250€. Klar ist, es dürften eigentlich nur Lastschriftrückgaben in der Höhe der entstandenen Guthaben vorgenommen werden . Aber wer will das kontrollieren ? Die Bank, die ja bekanntlich den Schaden hat, kann nicht beurteilen, ob ein Guthaben bei der EGS besteht. Das ist auch vollkommen nebensächlich. Selbst wenn kein Guthaben entstanden ist, hätte die EGS nicht abbuchen dürfen. Wenn ein Kunde es also darauf anlegt und alle Lastschriften der letzten 13 Monate zurückgehen läßt, obwohl die Abschläge vollständig verbraucht wurden - ja, was dann ? An den Kunden wird sich die Bank nicht halten können, gegen ihn hat sie keine Forderung. Die Rücklastschriften weitergeben an die EGS geht auch nicht mehr. Der Insolvenzverwalter hat keine Veranlassung sich darum zu kümmern, er hat das Geld ja in der Insolvenzmasse. Dumm gelaufen !


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« Letzte Änderung: 05. November 2012, 18:17:03 von Christian Guhl »

Offline Didakt

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #63 am: 05. November 2012, 18:18:24 »
@ Christian Guhl

Danke, so dargestellt eine nachvollziehbare Sache.

Offline buck-r

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #64 am: 07. Dezember 2012, 14:08:06 »
hallo forumsmitstreiter,

nun hat sich bei mir der gute RA pluta mit einer endabrechung aus angeblichen liefervertraegen fuer strom und gas im jahr 2011 gemeldet. als ich ihm darauf mitteilte, dass ich etwas verwundert sei, da ich die EGS ja nie zu lieferung beauftragt haette, bekam ich pampige post von der EGS selbst, mit der erklaerung, man haette die daten von der EGNW. auf nachfrage, in wie weit man mir die abtretung glaubhaft nachweisen kann, kam nun ein neuerliches schreiben vom RA pluta, dass es keiner nachweise bedarf, die daten von EGNW geliefert worden waren (wohlgemerkt ohne meine zustimmung!) und ich die energie ja verbraucht haette, somit muesste ich auch zahlen.
jetzt stellt sich mir die frage, in wie weit ich hier den "§ 241a BGB Unbestellte Leistungen" anwenden kann. laut BGB kann man die unbestellt zur verfuegung gestellten leistungen ge-/verbrauchen ohne das dies einer anerkennung des liefer-/kaufvertrages gleichkommt, demzufolge muss man sie auch nicht (an EGS) bezahlen.

wie seht ihr das?

gruesse,
buck-r
 

Offline Didakt

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Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
« Antwort #65 am: 07. Dezember 2012, 15:37:13 »
@ buck-r

Wollen Sie tatsächlich den bereits hinlänglich abgehandelten Vertragstratsch erneut beleben?
Das ist nicht mehr zielführend.
Im folgenden Unterforum/Thread steht alles Wissenswerte, um sich selbst ein Bild von der vertrackten Situation machen zu können und seine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17139.0.html

 

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