Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 59881 mal)

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Offline Christian Guhl

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Kein Anbieterwechsel möglich
« am: 05. Juli 2012, 10:56:44 »
Kunden, die dem Chaos der EGNW entfliehen wollen, wird dies unmöglich gemacht : Der Versorgerwechsel wird abgelehnt, da bei der FirstCon angeblich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr besteht. Nachfragen dazu sind ebenfalls nicht möglich, da den Kunden eine Adresse des (angeblichen) Vertragspartners nicht bekannt ist und bei der EGNW niemand mehr erreichbar ist.

Offline Timohome

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Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #1 am: 05. Juli 2012, 12:00:13 »
Stimmt nicht ganz, auch ich hab meinen Allerwertesten gerade noch so aus den Schlingen der absoluten Chaosanstalt der Welt rausbekommen, weil ich innerhalb der Sonderkündigungsfrist geblieben bin. Und die 100 Euro hole ich mir auch noch ab, wenn die eine Nachzahlung von der Endabrechnung haben wollen, wird abgerechnet. Ich glaub ich spinne mittlerweile...

28 neue Vorstände gewechselt, mit Anbietern nie wa szu tun gehabt dann aber plötzlich der dickste Partner überhaupt, dann wieder Datenklau und ach dann doch wieder nicht, dann ist der nächste wieder nicht erreichbar, also das ist wirklich ein Laden, das kann schon gar nicht mehr normal sein.

Die Idee war einst super, und ich stand auch dahinter, aber bei sowas´, ne leute!

Offline userD0003

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Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #2 am: 05. Juli 2012, 12:02:00 »
Zitat
Original von uwes am 21.06.12 - siehe: Thread \"Alle Verträge gekündigt\" zum Thema \"Lieferantenanmeldung durch FirstCon zum 1.7.12\"

Es bleibt dabei und da wiederhole ich nur meine Rechtsauffassung aus früheren Beiträgen:

Die Kunden der EGNW bleiben Kunden der EGNW, so lange sie es wollen. Die FirstCon hat im Zusammenwirken mit dem alten Vorstand die Kunden in ihren Bilanzkreis gezogen, so dass nunmehr alle Kunden bei der EGNW ab und bei FirstCon angemeldet und hierüber vom Netzbetreiber informiert wurden. Dieser Umstand ändert allerdings nichts an der Vertragssituation!!!!

Wer jetzt kündigt, hat sicherlich zunächst Klarheit darüber, wer ihn demnächst beliefert. Wie lange dieser Wechsel allerdings andauert, ist von mir nicht einzuschätzen. Andererseits besteht das Belieferungsrecht des Kunden gegen die EGNW unverändert fort, wenn er nicht kündigt. Es kann nur sein, dass die Abwicklung eine Zeit lang nur über die FirstCon oder in Zusammenarbeit mit dieser GmbH erfolgen kann.

Der Vorstand ist sehr bemüht, hier eine saubere und für die EGNW-Genossen freundliche Regelung zu schaffen. Einzelheiten werden sicher demnächst bekannt gemacht werden, sobald es vertragliche Fixierungen gibt.
Wo bleibt denn die vorstehend angekündigte Bekanntmachung bzgl. der \"für die EGNW-Genossen freundliche Regelung\" ???

Die Ankündigung war bereits vor 2 Wochen und aufgrund der von Christian Guhl geschilderten Probleme wird das jetzt ja wohl überfällig!

edit:
Die jetzigen EGNW-Verantwortlichen sind sich hoffentlich bewusst, dass zu den Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der EnerGenSüd-Insolvenz
(womöglich ein sechsstelliger Betrag?) jetzt weitere Schadensersatzforderungen auf die Genossenschaft zukommen werden !?

@Timohome
Bei der von Ihnen angekündigten Verrechnung des Geschäftsanteils 100 Euro mit Nachzahlungsforderungen der EGNW ziehen SIE den Kürzeren !!!

Offline Energietourist

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« Antwort #3 am: 05. Juli 2012, 13:52:40 »
Abwickeln, sofort abwickeln, das wird niemals mehr was!

Offline masterflok

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« Antwort #4 am: 05. Juli 2012, 15:52:28 »
Unser neuer Anbieter hat uns ebenso mitgeteilt, dass es Komplikationen beim Ummelden gibt und dieser Sachverhalt momentan geprüft wird ... geplant war der Wechsel zum 01.08. ...  :rolleyes:

Offline uli07

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« Antwort #5 am: 05. Juli 2012, 16:55:23 »
Gott sei dank, bei mir hat es mit dem Anbieterwechsel gerade noch so geklappt.

@ Christian Guhl ; masterflok

einfach die Zahlungen einstellen.
Irgendetwas wird dann schon passieren.

@ Timohome

sehr richtig, ich werde es mit meinem 100€ genauso machen.

Gruß  Uli07

Offline userD0003

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« Antwort #6 am: 05. Juli 2012, 17:31:12 »
Zitat
Original von uli07
@ Timohome
sehr richtig, ich werde es mit meinem 100€ genauso machen.
@ uli07
damit werden Sie auf die Nase fallen !!! - es ist rechtlich unzulässig, Ihren Geschäftsanteil an der Genossenschaft mit deren Forderungen aus Energielieferungen zu verrechnen. Und zu \"einfach die Zahlungen einstellen\" - Ja, etwas wird dann schon passieren, womöglich berechtigte Mahnungen!?  8o

Bei mir läuft der Lieferantenwechsel ab 01.08. ebenfalls wie geplant: bereits 5 Tagen nach fristloser Kündigung zum 31.07. meines Strom- und Gasliefervertrages bei der EGNW wg. Nichterfüllung der vertraglichen = eigenständigen Lieferverpflichtung (als Reaktion auf die merkwürdigen Kündigungsbestätigungen und den ebenso merkwürdigen Email-Widerruf von Ex-Vorstand Mücke) habe ich von der FirstCon die dort angeforderte Email-Bestätigung erhalten, dass meine Verbrauchsstellen zum 31.07. bei den Netzbetreibern abgemeldet werden.
Sollte es dennoch zu von der EGNW und/oder der FirstCon zu vertretenden Verzögerungen beim Wechsel kommen, werde ich den/die dafür Verantwortlichen selbstverständlich schadensersatzpflichtig machen (hier bietet sich die Verrechnung mit deren jeweiliger Schlussrechnung an).

Offline herbertj

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« Antwort #7 am: 05. Juli 2012, 18:11:52 »
Zitat
Original von h\'berger
Bei mir läuft der Lieferantenwechsel ab 01.08. ebenfalls wie geplant:

bei mir ist es auch \"gut\" gelaufen und ich habe auch meine kündigungsbestätigung für meine mitgliedschaft zum ende 2013 bzw anfang 2014 erhalten.

allerdings finde ich es sehr schade, wenn man sieht wann sich die verantwortlichen der egnw hier einloggen und KEINER, weder ar noch vs sich hier äußert, denn auf der homepage gibt es, ausser einem neuen layout, keine wirklichen infos!

Ich dachte alles soll besser werden...die frage: wann denn?

Offline angeljustus

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« Antwort #8 am: 05. Juli 2012, 18:37:00 »
Tja, gut Ding braucht Weile......... ;)

Ich freue mich, dass ich zum Jahreswechsel 11/12 einen neuen Lieferanten bekommen habe.
Ob es noch die 100 EUR mal zurückgibt, wage ich anzuzweifeln.  X(

In diesem Sinne ein sonniges Wochenende.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #9 am: 05. Juli 2012, 19:49:39 »
Alle Beschwerden sollten in Zukunft über diese Adresse laufen :
FirstCon GmbH
Tel. 04131-87 22 78
Geschäftsführer: Jannik Kreye
An der Ilmenau 12a
21407 Deutsch Evern (Lüneburg)
Da FirstCon keine Einzugsermächtigung hat, sind alle Abbuchungen rechtswidrig.
Ein Vertrag mit dieser Firma wurde nicht abgeschlossen, also besteht auch keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn FirstCon den Leuten Strom und Gas schenken will, bitteschön ! Ein Zahlungsanspruch für nicht vertraglich vereinbarte Lieferungen dürfte nicht bestehen. Alle bereits von FirstCon eingezogenen Beträge sollten zurückgegeben werden !

Offline herbertj

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« Antwort #10 am: 05. Juli 2012, 21:38:26 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Ein Vertrag mit dieser Firma wurde nicht abgeschlossen, also besteht auch keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn FirstCon den Leuten Strom und Gas schenken will, bitteschön ! Ein Zahlungsanspruch für nicht vertraglich vereinbarte Lieferungen dürfte nicht bestehen. Alle bereits von FirstCon eingezogenen Beträge sollten zurückgegeben werden !

was ist denn mit dem vertrag, der auf der GV vorgstellt wurde? und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen. jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt oder geht es auch anders? Ich denke die EGNW hat einen vertrag unterschrieben? und warum sollten die beiträge für gelieferten strom zurückgegeben werden? mir ist diese aussage nicht klar, denn worauf beziehen sie sich denn da? Ok, bei mir ist es nur noch einen Monat aber ich verstehe nicht wie sie dieses meinen?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #11 am: 05. Juli 2012, 23:18:53 »
Zitat
Original von herbertj
und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen.
Aber nur, wenn die Lieferung vertraglich vereinbart war ! Ich möchte mal wissen, auf welcher Grundlage FirstCon denn die Zahlungen einklagen will ? Welcher Preis sollte denn angesetzt werden ? Die EGNW mag ja einen Vertrag unterschrieben haben, dieser hat aber keine Gültigkeit für die Kunden. Oder hatte die EGNW eine Vollmacht von Ihnen ? Hat irgendjemand  die AGB der FirstCon gesehen ? FirstCon wird nachweisen müssen, auf was man sich geeinigt hat. Auch die Vertragslaufzeit von einem Jahr müsste vom Kunden unterschrieben worden sein. Woher stammen denn die Kundendaten ? Hat man diese etwa benutzt, obwohl man wusste, das diese rechtswidrig erlangt wurden ? Wenn der Anbieterwechsel Probleme macht, sollte unter der angegebenen Adresse eine Kopie des angeblichen Einjahres-Vertrages angefordert werden. Außerdem macht es Sinn, die Bundesnetzagentur über diese Machenschaften zu unterrichten. Soviel ich weiss, kann von dort auch die Genehmigung zum Stromhandel entzogen werden, wenn jemand nicht zuverlässig und seriös genug ist. Die abgebuchten Beiträge sollten zurückgegeben werden, weil die FirstCon keine Einzugsermächtigung hat ! Diese Firma hat keine Berechtigung auf die Konten der Kunden zuzugreifen ! Genausowenig wie früher die EnerGenSüd. Da hat man einmal der EGNW eine Einzugsermächtigung gegeben und nun bedient sich alle Welt an meinem Konto ! Wenn FirstCon Geld haben will, sollen sie eine Rechnung schicken. Jeder Kunde kann sich dann überlegen, ob er einer Firma Geld überweisen will, mit der er keinen Vertrag hat.
Wenn erst einmal einige Kunde die Abbuchungen wegen Nichtbestehens einer Einzugsermächtigung zurückgehen lassen, wird die FirstCon ein paar Probleme bekommen. Banken mögen solche Sperenzien nämlich nicht so gerne. Wenn man sich nicht an die Spielregeln hält, wird man ganz schnell vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Und es gehört zu den Spielregeln (Lastschriftabkommen) nur abzubuchen, wenn man dazu berechtigt ist.
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW : Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.

Offline userD0003

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« Antwort #12 am: 05. Juli 2012, 23:26:29 »
@herbertj, wollen Sie das schon mehrfach gesagte nicht verstehen ???  X(

Ein eventueller Vertrag zwischen EGNW und FirstCon interessiert nicht. Die EGNW kann für den einzelnen Kunden mangels entsprechender Autorisierung keinen Vertrag mit einem x-beliebigen Versorger abschließen oder dessen erteilte Einzugsermächtigung übertragen!

Zitat
Original von herbertj
... jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt ...
Wie das ?  -  Nur ca. 4 % der Kunden waren auf der GV und haben ausreichend Kenntnis von den (wieder einmal) unglaublichen Vorgängen!
Nicht einmal bis heute liegt von einem (angeblichen) neuen Versorger eine Lieferbestätigung bzw. vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG eine entsprechende Mitteilung vor!
Wie soll dann jeder genug Zeit gehabt haben, zu kündigen bzw. noch vor dem 01.07. zu widersprechen? Zudem wäre das gar nicht mehr möglich gewesen, da FirstCon sich bereits Anfang Juni (unberechtigt) zum 01.07 beim Netzbetreiber angemeldet hatte!
Konkludent durch Entnahme kann ein Vertragsverhältnis nur mit dem Grundversorger zustande kommen. Soll doch bitteschön FirstCon ggf. erklären und begründen, warum überhaupt ein Zahlungsanspruch geltend gemacht wird!?

Offline userD0003

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« Antwort #13 am: 05. Juli 2012, 23:53:33 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW :
Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.
Dieser dringenden Bitte kann man sich nur anschließen !!!

Offline bolli

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« Antwort #14 am: 06. Juli 2012, 08:05:01 »
Ich dachte schon, es gäb für die EGNW ein neues Forum. Hier war ja gar nichts mehr los. Endlich geht es weiter.   :D

 

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