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Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 102108 mal)

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Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #30 am: 14. Oktober 2012, 17:21:46 »
Es geht nicht um Guthaben, sondern um Nachzahlungen. Zu den Guthaben habe ich Ihnen eine PN geschrieben. Ich habe nochmal in meinen Unterlagen geblättert. Am 05.07.2010 habe ich den Antrag an die EGNW gestellt, am 09.08.2010 kam die Vertragsbestätigung von der EGS, am 12.08.2010 dann ein Schreiben der EGNW (Redeker/Mücke): "Einige Mitglieder werden verunsichert sein, wenn sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch-Hall abwickelt." Also eindeutig die Aussage, dass EGS zusammen mit den SWSH nur als Abrechnungsdienstleister fungiert. Arglistige Täuschung ? Den Kunden wurde jedenfalls niemals bewusst gemacht, dass die EGS der eigentliche Lieferant ist. Wenn es denn so sein sollte, dass die Verträge von der EGNW  an die EGS übertragen wurden (Datenweitergabe ohne Kundenzustimmung?), ergibt sich für die EGNW ein neues Problem. Ab 01.01.2012 ist die EGNW selbständiger Lieferant. Allerdings ohne Auf- bzw. Vertrag. Oder wurden dafür dann die Verträge von früher (die, aufgrund derer die EGS geliefert hat), wieder reaktiviert.  Bäumchen wechsel dich ? Heute liefert der und morgen der ? Alles über die Köpfe der Kunden und hinter deren Rücken ? Und zu guter Letzt wurden die Verträge, die der Kunde mit der EGNW abgeschlossen hat, dann von der EGNW an die EGS weitergereicht wurden, um dann wieder von der EGS an die EGNW zurück zu gehen, schließlich an die FirstCon verhökert. Ist schon seltsam, was so ein Vertrag auf seinem Lebensweg alles durchmacht. Mit einem Vertrag Kunde bei drei Unternehmen. Und das alles mit einer einzigen Unterschrift. Die Schlussrechnungen, die die EGS jetzt stellt, ist der Strom-/Gasverbrauch für den Zeitraum bis 31.12.2011. Der Strom, den man verbraucht hat, muss man bezahlen. Aber an den Insolvenzverwalter ? Was ist denn, wenn der EGNW jetzt plötzlich auffällt, dass die Kundenverträge gar nicht rechtskräftig an die EGS übergehen konnten, da die Kunden weder zugestimmt hatten noch davon unterrichtet waren ? Verwundern würde mich das bei diesem Chaos nicht. Hat man dann schuldbefreiend an den Insolvenzverwalter gezahlt ? Wahrscheinlich kommt dann ein Jurist, der behauptet, man hätte aufgrund der verworrenen Situation nicht widerspruchslos an den Insolvenzverwalter zahlen dürfen.   

Offline uwes

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #31 am: 15. Oktober 2012, 01:32:09 »
Ein Vertrag unter Abwesenden kann nur unverzüglich angenommen werden. Bei Ihnen waren schon mehr als 4 Wochen dazwischen. Diese Zeit ist zu lange für einen Vertragsschluss. Die Rechtsprechung billigt hier allenfalls Zeiträume zwischen 2 und 3 Wochen. Es ist daher kein Vertrag mit der EGNW zustandegekommen, da eine etwaige Annahmeerklärung verfristet war. Der Vertrag kam mit der Energen Süd durch Entnahme von Energie aus der Leitung zustande, die von der Energen Süd geliefert wurde.
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2012, 01:34:02 von uwes »
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Offline masterflok

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Re: Endgültige Insovenz Energen
« Antwort #32 am: 15. Oktober 2012, 09:39:26 »
Sie sollten nicht die Leute in neue völlig unnütze Verfahren treiben sondern die naheliegende Lösung empfehlen.
So ist es!  ;)

Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #33 am: 15. Oktober 2012, 11:36:35 »
Es ist für mich und andere Nachzahlungspflichtige weder sinnvoll noch erfolgversprechend, sich wegen der Peanuts von „ein paar Euro Komma Fuffzig“ an der hier einzeln in den Raum gestellten subjektiven Frage nach der Rechtmäßigkeit der Nachforderung aus einer Schlussrechnung der EnerGen Süd zu reiben und sich damit an der Trockenlegung des tiefen Sumpfes zu versuchen, aus dem diese Frage resultiert.
Wer sich in den Morast begibt, bekleckert sich in der Regel. Als Mitglieder und Kunden dieser fragwürdigen Genossenschaften sind wir leichtfertig Dilettanten und Möchtegern-Managern auf den Leim gegangen. Ich gestehe mir im Nachhinein ein, daran selbst nicht ganz schuldlos zu sein, weil ich erkennbare Warnzeichen missachtete. Für mich hat der Spuk nunmehr jedenfalls ein Ende gefunden, wenn auch ein zugegebenermaßen ziemlich unrühmliches. Fazit: Trau schau wem!

Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #34 am: 15. Oktober 2012, 11:58:24 »
@Christian Guhl
sie haben völlig recht, Ansprechpartner ist für mich einzig und allein die EGNW. Auch ich habe die Aussage, dass die Energen Süd und die SH nur Dienstleister sind. Was kümmert mich, wenn ein Dienstleister pleite geht.
Aber es kommt noch schlimmer, Herr Pluta schreibt mir, dass ich 30€ für Strom nachzahlen soll und ich meine Forderungen von 130€ an Gasguthaben geltend machen kann. Die 30€ soll ich zahlen und die 130€ sehe ich nicht wieder. Da wird sowieso ein Gericht entscheiden müssen, bei wem ich Kunde war und vorher wird aber auch rein garnichts bezahlt.

Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #35 am: 15. Oktober 2012, 12:40:35 »
Ein Vertrag unter Abwesenden kann nur unverzüglich angenommen werden. Bei Ihnen waren schon mehr als 4 Wochen dazwischen. Diese Zeit ist zu lange für einen Vertragsschluss. Die Rechtsprechung billigt hier allenfalls Zeiträume zwischen 2 und 3 Wochen. Es ist daher kein Vertrag mit der EGNW zustandegekommen, da eine etwaige Annahmeerklärung verfristet war. Der Vertrag kam mit der Energen Süd durch Entnahme von Energie aus der Leitung zustande, die von der Energen Süd geliefert wurde.

Kommen Sie uns doch bitte nicht mit dieser fadenscheinigen juristischen Haarspalterei. Sie taugt ganz und gar nicht zur Entlastung der in Frage stehenden Versager. Denen fehlte schlichtweg die nötige Kompetenz für die Geschäftsführung der Genossenschaft. Das dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein!

Der angerichtete Schlamassel ist ist allein von den ehemaligen Vorständen der EGNW und deren Steigbügelhaltern - sprich Aufsichtsrat - zu verantworten.

Offline husky

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #36 am: 15. Oktober 2012, 15:40:59 »
Welche Interessen muß der Insolvenzverwalter vertreten? Muß er die Interessen aller Gläubiger vertreten? Muß ich die Nachforderungen, die die RA GmbH PLUTA, Ulm an mich gestellt hat zahlen und meine Rückforderung meines Geschäftsanteils in den Wind schreiben?
Für eine Antwort der Rechtsexperten aus dem Forum danke ich im voraus.

Husky

Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #37 am: 15. Oktober 2012, 17:04:37 »
Welche Interessen muß der Insolvenzverwalter vertreten?
Husky

Schwierige Frage! Da sich bislang kein Rechtsexperte geäußert hat, versuche ich als Laie mal, Ihre Frage zu beantworten.

Der Insolvenzverwalter handelt nach den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO), die in Deutschland das Insolvenzverfahren regelt. Dies ist ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung und dient dazu, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.

Nach vorherrschender Meinung handelt der Insolvenzverwalter (vom zuständigen Insolvenzgericht/Amtsgericht eingesetzt) kraft Amtes im eigenen Namen und nach Maßgabe der Bestimmungen, die das Gesetz jeweils für und gegen die vorhandene Masse bzw. für und gegen den Schuldner vorsieht. Er bewegt sich damit durchaus in einer Grauzone, weil das vergütungsbezogene erhebliche Eigeninteresse des Insolvenzverwalters die amtliche Aufgabenrolle beeinträchtigen kann. Mit anderen Worten, er profitiert von der Höhe der Verteilungsmasse und wird deshalb unnachgiebig die Durchsetzung seiner Forderungen verfolgen.

Sie werden ohne eine triftige Gegenbegründung nicht umhin kommen, Ihre Restschuld für die bezogene Energie an den Insolvenzverwalter zu entrichten. Das kann er ggf. mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen.

Die Rückzahlung des Geschäftsanteils steht auf einem anderen Blatt. Dafür gelten die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Genossenschaftssatzung und des Genossenschaftsgesetzes. Gehen Sie mal davon aus, diesen Betrag vollständig abzuschreiben zu müssen. Davon wird sicherlich nichts mehr übrig bleiben. ::)

Offline uwes

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #38 am: 15. Oktober 2012, 17:15:27 »
Aber es kommt noch schlimmer, Herr Pluta schreibt mir, dass ich 30€ für Strom nachzahlen soll und ich meine Forderungen von 130€ an Gasguthaben geltend machen kann. Die 30€ soll ich zahlen und die 130€ sehe ich nicht wieder. Da wird sowieso ein Gericht entscheiden müssen, bei wem ich Kunde war und vorher wird aber auch rein garnichts bezahlt.

Das ist ja schon wieder ein ganz anderer Sachverhalt.
Es ist ein nach meiner Auffassung interessanter Versuch, die Kunden in jeweils 2 Personen, die sie gar nicht sind, aufzuspalten.
Nach Auffassung der Kanzlei Pluta gibt es also einen Stromkunden Erich Mustermann und einen Gaskunden Erich Mustermann.
Wenn der Stromkunden Erich Mustermann ein Guthaben hat, soll er das zur Insolvenztabelle anmelden (mit der vagen Aussicht davon einmal 2 % im Jahre 2015  mehr oder weniger zu erhalten) und der Stromkunden Erich Mustermann soll aber die offenen Forderungen sofort begleichen.

Das ist natürlich Nonsens.

Der Kunden schuldet oder beansprucht nur und ausschließlich die Differenz. Egal, bei wem er Kunde war oder ist.

Zitat von: husky
Muß ich die Nachforderungen, die die RA GmbH PLUTA, Ulm an mich gestellt hat zahlen und meine Rückforderung meines Geschäftsanteils in den Wind schreiben?

Um hier Missverständnisse zu vermeiden: Meinen Sie Ihren Anteil an der Energen-Süd?

Falls ja, dann ist in der Tat keine Aufrechnungslage gegeben, falls Sie Ihre Mitgliedschaft nicht so rechtzeitig gekündigt hatten, dass die Rückzahlung des vollen Wertes des Geschäftsanteils schon vor Insolvenzantragstellung fällig geworden wäre.

Falls Sie einen Geschäftsanteil an einer anderen genossenschaft meinen, so hat dieser natürlich nichts mit einer Forderung oder einem Guthaben der Energen Süd eG zu tun.
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2012, 17:23:32 von uwes »
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Offline Netznutzer

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #39 am: 15. Oktober 2012, 23:40:02 »
Zitat
Der Vertrag kam mit der Energen Süd durch Entnahme von Energie aus der Leitung

Sicher nicht! Kein Vertragsverhältnis ausserhalb der Grund/Ersatzversorgung begrüdet sich auf Entnahme. Diese Privileg hat nur der Ersatz/Grundversorger. Wenn man wissen will, wer zu welchwm Zeitpunkt geliefert hat, fragt man seinen Netzbetreiber. Der vweiss es aufgrund von Zuordnungen.

Gruß

NN

Offline Didakt

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Re: Insolvenz Energen Süd
« Antwort #40 am: 16. Oktober 2012, 12:45:39 »
Der äußerst laienhaft agierende ehemalige Vorstand der EGNW hat uns Mitgliedern und vermeintlichen Kunden der EGNW vorgegaukelt, die EGNW sei unser Energielieferant. Die EGNW hat augenscheinlich hingegen vielmehr nur eine Vermittlerrolle gespielt. Fakt ist trotz der Verärgerung über die aktuelle Situation, dass die EnerGen Süd die Rolle des Energielieferanten ausgeübt hat. Grundlage dafür ist unumgänglich die von der EnerGen Süd ergangene Vertrags- und Lieferbestätigung an den jeweiligen Verbraucher, die auch Basis unserer Zahlungsverpflichtungen als Verbraucher gegenüber der EnerGen Süd war und ist.

Ist ‒ wie vorliegend aus den Beiträgen in diesem Thread hervorgeht ‒ jemand gleichzeitig in einer Person Schuldner und Gläubiger der EnerGen Süd, sollte er der Möglichkeit der Aufrechnung Aufmerksamkeit schenken, die auch im Rahmen der Insolvenz realisierbar ist. Die Aufrechnung sichert ihn vor drohenden Verlusten.

Anders als bei der Teldafax-Insolvenz steht der Aufrechnung im vorliegenden Insolvenzfall m. E. kein erkennbarer Hinderungsgrund entgegen.

Die betroffenen Gläubiger/Schuldner haben gemäß § 387 BGB und §§ 94 ff. InsO das Recht, mit einer eigenen Forderung (Aktivforderung oder Gegenforderung) gegen die Forderung der EnerGen Süd bzw. des Insolvenzverwalters (Passivforderung oder Hauptforderung) aufzurechnen, d.h., die Forderung des Insolvenzverwalters zum Erlöschen zu bringen. Gleichzeitig können sie sich damit wegen ihrer eigenen Forderung ganz oder teilweise befriedigen.

Hierbei ist vor allem auch die Sicherungsfunktion wichtig, die der Aufrechnung im Insolvenzfall zukommt. Gläubiger der EnerGen Süd werden mit einer Insolvenzquote abserviert und bekommen irgendwann einmal statt ihres Forderungsbetrages von beispielsweise 100 EUR bei einer Verteilungsquote von z. B. 10% gerade mal 10 EUR aus der Insolvenzmasse. Die Schuldner der EnerGen Süd müssen ihre geschuldete Nachzahlung dagegen ungekürzt in die Konkursmasse einbringen.

Die Aufrechnung ermöglicht es dem Schuldner, seine eigene Forderung, die Gegenforderung, durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (einseitiges Rechtsgeschäft) selbst durchzusetzen. Durch die Aufrechnung bleibt dem Schuldner also zur Durchsetzung seines eigenen Anspruchs evtl. ein Gerichts- bzw. Vollstreckungsverfahren erspart.

Was ist für eine wirksame Aufrechnung erforderlich? Eine Aufrechnungserklärung, die Darstellung der Aufrechnungslage und das Nichtvorliegen eines Aufrechnungsverbotes. Formulieren und ab die Post per Einschreiben Rückschein an den Insolvenzverwalter!
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2012, 12:47:26 von Didakt »

Offline Energietourist

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #41 am: 16. Oktober 2012, 17:04:18 »
@Didakt
es gibt kein Dokument, wo meine Unterschrift unter einem Vertrag mit der EnergenSüd steht. Hinz und Kunz kann mir irgend ein Papier
schicken, wo Vertrag drauf steht, das kann für eine Lieferung Pflaumen sein oder für ein neues Auto - völlig egal. Solange meine Unterschrift nicht unter diesem Vertrag steht, ist dieses Stück Papier völlig wertlos. Und Lieferbestätigungen bekommen sie haufenweise, nämlich immer dann wenn ihnen was zugeschickt wird. Ob sie das Zeug gekauft haben, was man ihnen zuschickt ist aber ein ganz anderes Thema.
Eine Schweinerei ist aber in meinen Augen, wie sich die jetzt Verantwortlichen der EGNW drücken und so tun, als ob sie mit der Sache gar nichts zu tun haben. Sie sollten sich mal für ihre Mitglieder einsetzten, die noch Guthaben zu erwarten haben, aus der Zeit als man angeblich Kunde der EnergenSüd war. Die EGNW könnte ja Forderungen, die sie aus Energielieferungen hat mit dem Guthaben verrechnen und dann selbst als Gläübiger gegenüber Herrn Pluta auftreten. Aber nichts da, die EGNW dreht sich immer alles schön zu recht. Herr Guhl hat völlig recht, eine Unterschrift und 3 verschiedene Lieferanten, das kann es nicht sein.
Die EGNW wird noch ganz böse hinten runterfallen, ich kann jeden vor dieser Genossenschaft nur warnen.

Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #42 am: 16. Oktober 2012, 18:24:30 »
@ Energietourist,

Ihre Verärgerung über die beklagenswerte, vertrackte Vertragssituation ist doch nachvollziehbar, von mir als Betroffenen allemal, aber mit dem Unterschied, dass ich einer Gläubigersituation durch mein Zahlungsverhalten gezielt aus dem Weg gegangen bin. Meine Abschlagszahlungen an die EnerGen Süd führten zu keinem verbliebenen Guthaben.

Es steht mir nicht zu, Ihnen Ratschläge zu geben. Aber bedenken Sie bei Ihrer Situation, dass Sie sich - wie alle Beteiligten gleichermaßen -  in einer denkbar schlechten Ausgangslage befinden, wenn Sie das Rad in eine andere Richtung drehen wollen. Hilfreiche Aktionen oder Unterstützung seitens der EGNW können Sie ganz und gar vergessen. Da ist leider nichts Brauchbares zu erwarten. Der steht das Wasser doch auch bis zur Oberkante Unterlippe.
Und unterschätzen Sie nicht die juristischen Möglichkeiten des Insolvenzverwalters. Immerhin haben Sie sich unwidersprochen auf den Lieferdeal mit der EnerGen Süd eingelassen. Das beweisen Ihre unterjährigen Zahlungen an die EnerGen und möglicherweise auch einwandlos hingenommene zwischenzeitliche Jahresverbrauchsabrechnungen. Schauen Sie sich einmal die Bestimmungen des Vertragsrechts im BGB an. Es ist erstaunlich, auf welchen Wegen man zu einer Vertragslage kommen kann. Nicht grundsätzlich ist dafür immer Ihre Unterschrift erforderlich. Wenn Sie z. B. ein Ticket für die Straßenbahn kaufen, haben Sie ein Beförderungsvertrag geschlossen!

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur davon abraten, vorliegend zu viel Vertrauen in eine hilfreiche Gerichtsentscheidung zu setzen, wenn Sie denn auf diesem Wege Ihr vermeintliches Recht einklagen wollen. Die Kosten-/Nutzenlage spricht eindeutig gegen eine solche Maßnahme, zu welchem Urteil sie auch immer führt. Wenn man das Gericht verlassen hat, ist man stets schlauer als vorher!

Offline uwes

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #43 am: 20. Oktober 2012, 17:24:54 »
@Didakt
es gibt kein Dokument, wo meine Unterschrift unter einem Vertrag mit der EnergenSüd steht.
Es wird nach wie vor hier nur mit Halbwissen umgegangen.
@Energietourist
Der Vertrag kommt dann mit dem tatsächlich liefernden Energieunternehmen (als Realofferte) und dem Grundstückseigentümer durch reine Entnahme der Energie aus der Leitung zustande, wenn es keinen anderen Vertragspartner gibt.
Der Bundesgerichtshof hat das in ständiger Rechtsprechung http://www.ewerk.hu-berlin.de/BGH,+Urteil+vom+10.12.2008,+VIII+ZR+293/07+-+Vertragsschluss+bei+Ver-+und+Entsorgungsleistungen+ immer so entschieden.

Diejenigen, die meinen, dass der Vertrag nicht mit der Energen Süd, sondern eventuell mit der EGNW abgesschlossen worden sein könnte, sollten zu ihrer eigenen Sicherheit prüfen, ob es von beiden "Vertragspartnern" übereinstimmende Willenserklärungen für einen solchen Vertragsschluss gegeben hat, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens 3 Wochen gewechselt worden sind.

In jedem Falle ist jedem Kunden, der bei Energen Süd ein Guthaben hat und jetzt droht, auszufallen, anzuraten, zu überprüfen, ob er der Energen Süd eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Ist das nicht der Fall, können alle untorisierten Abbuchungen bis zurück in den September 2011 rückgängig gemacht werden. Dieser Weg ist sicher in jedem Fall einfacher als wenn eine etwaige Forderung gegen die EGNW mit der entsprechenden Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens erhoben wird.

@Didakt
Der Vorstand der EGNW besteht und bestand aus Laien in Bezug auf den Bereich der Energiewirtschaft. Das war und ist allen Genossen bekannt.  Sie sollten das bei jedweder Bewertung beachten.
Die von Ihnen geschilderte Aufrechnungssituation bedarf einer Konkretisierung. M.E. ist die Aufrechung dann zulässig, wenn sich beide Forderungen in einer Zeit gegenüber gestanden haben, als die Insolvenz noch nicht eröffnet war.
Man kann das hier http://www.insolvenzberatung.de/page67/page64/page64.htmlgut nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der EnerGen Süd
« Antwort #44 am: 20. Oktober 2012, 18:21:00 »
@ uwes,

apropos zur Tätigkeit von Laien in diesem Metier. Natürlich ist es bekannt, dass dort keine Profis am werkeln waren und sind. Wer sich diese Aufgabenbewältigung zutraut, der sollte aber doch ein gewisses Maß an Mindestanforderungen an diese Tätigkeit einbringen und sich zuvor daraufhin selbst eingehend prüfen. Zu welchen Schädigungen das Gegenteil geführt hat, ist ja inzwischen ganz offensichtlich zu Tage getreten!

Hinsichtlich der Aufrechnungsfrage bin ich davon ausgegangen, dass die von Ihnen genannte Voraussetzung vorliegend aus naheliegenden Gründen gegeben ist. Wer davon Gebrauch machen möchte, kommt doch nicht umhin, sich zusätzlich selbst mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen näher vertraut zu machen. Er muss für die Aufrechnungserklärung aber nicht zwingend einen RA konsultieren, weil dies zusätzlich zu einer weiteren Kostenbelastung führt. Das sehen Sie naturgemäß sicherlich aus einem anderen Blickwinkel. ;)

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2012, 18:22:40 von Didakt »

 

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