Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Völlig überhöhte Abschlagsforderungen  (Gelesen 31327 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« am: 17. März 2012, 17:20:28 »
Hallo,

habe grade meine neue Rechnung von Mainova bekommen und bin bald vom Stühlchen gefallen.
Die Berechnung an sich scheint zu stimmen,
aber die wollen auf einmal anstatt ca. 70 Euro monatlichen Abschlag satte 254 Euro!

Und dies, obwohl mein Rechnungsbetrag durch 12 geteilt grade mal 150 Euro ergibt.

Ich finde, hier ist absolut was faul und will diese hohen Abschläge nicht hinnehmen.

Wer hat einen guten Widerspruchstext für mich?

Mainova bucht die Abschläge ab. Natürlich könnte ich zurückbuchen.
Aber das gibt ja nur Ärger. Wie gehe ich am Besten vor?

Danke und viele Grüße
Regina

Offline opferlamm-ma

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 59
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #1 am: 17. März 2012, 18:06:41 »
Vielleicht erst mal die Lastschriftserlaubnis mit sofortiger Wirkung entziehen bzw. widerrufen.


Gruss

Offline jofri46

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 171
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #2 am: 17. März 2012, 18:08:30 »
@Regina

Mainova berechnet in meinem Falle übers Jahr nicht 12, sondern 11 monatliche Abschläge. Im 12. Monat kommt dann die Abrechnung.

Unter Mainova.de kann man sich mit einem Benutzernamen und Passwort in den Kundenbereich einloggen, den Abschlagsplan einsehen und diesen ändern. Versuchen Sie\'s erst einmal auf diese Weise. So funktionierte es jedenfalls bei meinem Vertrag, wobei die 11 monatlichen Abschläge natürlich dem Vorjahresverbrauch entsprochen haben.

Gruß
jofri

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #3 am: 17. März 2012, 18:13:25 »
Hallo,

dankeschön für die Antworten.
Ein Widerruf der Einzugsermächtigung ist von Mainova nicht vorgesehen und wird mit Extra-Gebühren bestraft.
Ggf. könnte ich die Höhe der Abschlagszahlungen beschränken und zu hohe Abschläge rückbuchen lassen, aber ich fürchte, das würde auch eine Menge Geld kosten ...

Im Kundenbereich habe ich probiert, die Abschlagshöhe zu ändern, aber da kommt eine Meldung, dass mein vorgeschlagener Abschlag zu sehr vom geforderten Abschlag abweicht. Eine Änderung ist also leider online nicht möglich.

Viele Grüße
Regina

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #4 am: 17. März 2012, 18:31:39 »
Wurde die Abrechnung eventuell verspätet erstellt und sind für den verbleibenden Zeitraum der unterstellten 12monatigen Abrechnungsperiode daher weniger als 11 Abschläge angefordert ?

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #5 am: 17. März 2012, 18:52:01 »
Hallo,

der Abrechnungszeitraum ist der 28.12.10 bis 23.12.11, Rechnungsdatum ist der 16.3.

Aber es stimmt schon, die haben dieses Jahr überhaupt keine Abschläge abgebucht.
Es fallen also nur 9 Abschlagszahlungen für dieses Jahr an.

Allerdings verlangt Mainova trotzdem noch 450 Euro zu viel, wenn ich nur 9 Abschlagsmonate rechne ...
Bei 9 Abschlagszahlungen wären monatliche 200 Euro angemessen.
*seufz* noch immer viel zu viel ...   :(
Und auch diese 200 Euro weichen Mainova noch immer zu sehr vom ursprünglichen Abschlagsbetrag ab (54 Euro Unterschied). Also keine Chance ...

ich brauche also wirklich einen passenden Text für einen Widerspruch.

Viele Grüße
Regina

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #6 am: 17. März 2012, 18:58:21 »
Zitat
Original von Regina***
Es fallen also nur 9 Abschlagszahlungen für dieses Jahr an.
Vielleicht auch nur 8 - vielleicht ist auch eine drastische Preiserhöhung vorgesehen ?

Viele Grüße   ;)

Offline opferlamm-ma

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 59
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #7 am: 17. März 2012, 19:17:49 »
@Regina
was bedeutet nicht vorgesehen?
ist dies rechtsverbindlich vereinbart?
m.e. kann man solche zugriffsvollmachten jederzeit widerrufen.

wie hoch sollen die gebühren denn bei widerruf sein?
sind diese Gebühren überhaupt rechtsverbindlich vereinbart ?

wenn ja dann (da hab\' ich so meine zweifel) wie hoch sind diese ? wäre der betrag nicht evtl. der sache entsprechend mal \'verschmerzbar\'.

gruss

PS: Von Computerschreiben nicht immer gleich einknicken !!!!!

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.644
  • Karma: +16/-19
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #8 am: 17. März 2012, 20:19:32 »
@ Regina***

Folgendes Schreiben an Ihren Versorger könnte bei der Lösung Ihres Problems helfen. Passen Sie es textlich ggf. Ihren gegebenen Verhältnissen an.

Schreiben:

\"an Versorger

Kunden-Nr. …./Vertragskonto …..

Liefervertrag Gas/Strom vom …..
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung Nr …….vom ……….;
Abschlagszahlungen ab Mon......2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

monatliche Abschlagszahlungen werden in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate berechnet.

Seit Ihrer o.a. Jahresabrechnung haben Sie erstmals für Monat …2012 einen Monatsabschlag von 254,00 € im Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht.
Der von Ihnen festgesetzte neue monatliche Abschlagsbetrag von 254,00 €/Mon, zahlbar ab ….., erschließt sich mir nicht, wenn die Basis für den Rest des Jahres der dafür durch 9 dividierte errechnete Jahresverbrauch sein soll.

Nach dem gegenwärtigen Sachstand kommt für mich die von Ihnen festgelegte Abschlagszahlung für Strom/Gas in Höhe von 254,00 € nicht in Frage. Nach eigener Berechnung ergibt sich für den Bezug von Strom/Gas ab (Mon/Jahr) eine neunmalige monatliche Abschlagzahlung von 200,00 €.

Bitte begründen Sie alsbald Ihre Abschlagsberechnung, spätestens bis zum 30.03.2012.

Sollte Ihre Berechnung für mich nicht nachvollziehbar sein, behalte ich mir eine Lastschriftrückgabe des bereits von Ihnen für Monat ….von meinem Girokonto abgebuchten Abschlagsbetrags vor sowie auch den Widerruf meiner Einzugsermächtigung.
Ggf. überweise ich Ihnen dann die fälligen selbst errechneten Abschläge per Banküberweisung.

Freundliche Grüße\"

Viel Erfolg damit. ;)

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.644
  • Karma: +16/-19
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #9 am: 17. März 2012, 20:49:12 »
Regina***

Zum besseren Verständnis noch ein Hinweis auf § 41 (2) EnWG:

Zitat
Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #10 am: 17. März 2012, 22:34:18 »
Super, vielen Dank.
Das hilft mir weiter.
Dann werde ich morgen mal ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

Bzgl. \"vorgesehen\"
Bei Vertragsabschluss musste zwingend (!!!!) eine Einzugsermächtigung erteilt werden. So lange alles okay war mit den Preisen und der Abschlagshöhe hatte ich damit auch keine Probleme.

Ich schreibe das mal so wie vorgeschlagen und warte ab, ob und wie Mainova reagiert.

(Notfalls lasse ich das mit den 254 Euro Abschlag, werde dann aber die Einzugsermächtigung im Oktober widerrufen, damit keine Überzahlung entsteht. Dies wäre aber nur meine allerletzte Option.)

Viele Grüße
Regina

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.644
  • Karma: +16/-19
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #11 am: 18. März 2012, 10:56:11 »
@ Regina***

Um Ihren Fall umfassend beurteilen zu können, stellen sich noch folgende Fragen, die Sie hier zwecks Prüfung des Sachstands ebenfalls beantworten sollten, und zwar unterteilt nach den Sparten Gas und Strom, wenn beide Sparten für den genannten Gesamtabschlagsbetrag von 254,00 € in Frage kommen:

1. Welcher Verbrauch in kWh liegt Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde?
2. Handelt es sich hierbei um einen Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre oder ist er ggü. den Vorjahren stark angestiegen?
3. Ist ggü. dem Vorjahr eine Preiserhöhung wirksam geworden?
4. Welche preislichen Konditionen gelten im Rahmen Ihres aktuellen Tarifs? Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in EUR/Mon oder Jahr?
5. In Ihrer letzen Jahresverbrauchsabrechnung ist doch sicher ein dezidierter Abschlagsplan mit Fälligkeitsterminen für den aktuellen Verbrauchzeitraum enthalten. Wie viel Abschläge sollen Sie danach entrichten?
6. Ergab die letzte Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift?

Und zu guter Letzt: Zwingend vorschreiben kann der Verssorger die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht! Er hat die gesetzlichen Vorgaben, hier § 41 (2) EnWG, zu beachten  und muss Alternativen zulassen!

MfG

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #12 am: 18. März 2012, 12:10:50 »
Hallo Didakt,

also hier die Infos:
1. Welcher Verbrauch in kWh liegt Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde?
Strom 2616 kWh
Gas 17273 kWh

2. Handelt es sich hierbei um einen Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre oder ist er ggü. den Vorjahren stark angestiegen?
Strom ist gesunken, mit Gas  ich bin erst 1 Jahr bei Mainova, d.h. die haben nicht unbedingt Vergleichswerte. Wir verbrauchen jedoch generell weniger, als der allgemeine Durchschnitt (Kohleofen im Haus).

3. Ist ggü. dem Vorjahr eine Preiserhöhung wirksam geworden?
Ja, da gab es was, ich werde ich den Versorger wieder wechseln, Mainova ist mir zu teuer geworden. Im Stromsegment haben die um 6 cent erhöht!!!!! 8o

4. Welche preislichen Konditionen gelten im Rahmen Ihres aktuellen Tarifs? Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in EUR/Mon oder Jahr?
Gas: 5,53 ct/kWh / 14,58 EUR Grundpreis monatlich (schweineteuer!!!!!)
Strom: Arbeitspreis 23,48 ct/kWh / Grundpreis 69 Euro im Jahr

5. In Ihrer letzen Jahresverbrauchsabrechnung ist doch sicher ein dezidierter Abschlagsplan mit Fälligkeitsterminen für den aktuellen Verbrauchzeitraum enthalten. Wie viel Abschläge sollen Sie danach entrichten?
9 Abschläge

6. Ergab die letzte Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift?
über 800 Euro Nachzahlung. Allerdings haben die irgendwie sehr seltsam abgebucht, zum Teil die Gasabschläge überhaupt nicht. Ich kann es nicht nachvollziehen und will mir einen Kontoauszug schicken lassen.

Viele Grüße
Regina

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.644
  • Karma: +16/-19
  • Geschlecht: Männlich
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #13 am: 18. März 2012, 14:18:26 »
Regina***

Ihre Daten ermöglichen nun eine konkrete Bewertung. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Bruttowerte handelt.

Auf der Basis Ihres Vorjahresverbrauchs ergeben sich folgende voraussichtliche Verbrauchskosten für den aktuellen Verbrauchszeitraum:

Stromkosten: 683,24 €
Gaskosten: 1.130,16 €
Insgesamt für beide Sparten: 1.813,39 €
Abschläge für 9 Monate: 201,49 €/Monat.

Damit bestätigt sich, dass Ihr Ansatz für eine Abschlagszahlung in Höhe von 200,00 €/Monat richtig ist. Deshalb empfehle ich, die „Mainova“ unter Verwendung meiner Textvorlage anzuschreiben und um Aufklärung bzw. Anerkennung einer Abschlagszahlung von 200,00 €/Monat zu bitten und anderenfalls die „Reißleine“ zu ziehen. Vermeiden Sie einen Überzahlung!

Im Übrigen rege ich an, einen Versorgerwechsel in Betracht zu ziehen, denn nach gegenwärtigem Stand sind auf dem Markt von seriösen Lieferanten in beiden Sparten günstigere Preise zu bekommen.

MfG

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
« Antwort #14 am: 18. März 2012, 15:02:15 »
Hallo Didakt,

vielen Dank. Habe den Brief bereits vorbereitet und meine EE auf 200 Euro monatlich ab April beschränkt. Die Nachzahlung der letzten Rechnung dürfen die natürlich abbuchen.

Die Preise habe ich brutto angegeben.

Bzgl. Anbieterwechsel bin ich schon am Suchen, aber irgendwie scheint bei allen Anbietern was faul zu sein ...
Hast Du einen heißen Tipp für mich, welcher Anbieter okay ist?

Und soll ich bei Preisgarantie lieber 6 oder 12 Monate nehmen? (bei 12 Monate ist es allerdings erheblich teurer).

Danke und viele Grüße
Regina

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz