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Autor Thema: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?  (Gelesen 56041 mal)

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Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #15 am: 27. Februar 2012, 15:04:17 »
Ich würde gerne bei energensüd anrufen, wenn da jemand ans Telefon ginge..... Ich habe keine AGB Gas gefunden in meinen Unterlagen. Also gilt wohl der Liefervertrag Gas mit allen Folgen, oder? Da werden sich die Gaskundengenossen aber nicht sehr freuen.

Offline KPB

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #16 am: 27. Februar 2012, 15:23:17 »
Würde email empfehlen, da habe ich heute Antwort von einer Frau Kübler erhalten. Ging zwar überhaupt nicht auf meine Fragen ein, aber Antwort ist da, also lebt dort noch jemand.

Gruß
K.P. Beyer

PS: Habe mit Termin 31.5.2012 bei dem Laden gekündigt.

Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #17 am: 27. Februar 2012, 15:33:47 »
Habe ich auch gemacht, aber ob die die Kündigung Gas annehmen, bleibt abzuwarten. Schade daß das Geschäftsgebahren einem förmlich die Kündigung aufzwingt.

Offline Jokeman14

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #18 am: 27. Februar 2012, 18:56:21 »
Ist die Suche nach den AGB für Gas nicht charakteristisch für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Energen? Wie kann es denn sein, dass hier keiner über diese Bedingungen verfügt?

Ich habe bei mir auch alle Unterlagen durchgesehen und kann nur bestätigen, nie Entsprechendes erhalten zu haben!

Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #19 am: 27. Februar 2012, 19:45:02 »
Es ist leider so.

Offline bolli

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #20 am: 28. Februar 2012, 08:03:39 »
Liebe Mitstreiter,

wenn Sie keine AGB von Energen bei Vertragsabschluss erhalten haben, dann sind diese auch kein Vertragsbestandteil geworden, egal was drin stand. Es reicht auch nicht aus, die irgendwo im Internet bereit zu stellen. Man müsste bei online-Abschlüssen diese schon im Rahmen des Anmeldeverfahrens aufrufen und deren Kenntnisnahme bestätigen können, wie dieses bei den Billiganbietern geschieht.
Da brauchen Sie also nicht weiter suchen.

Ich weiss, dass bei Strom seinerzeit AGB in Papierform mit der Vertragsbestätigung verschickt wurden (und somit wohl auch nicht Vertragsbestandteil geworden sind ;) ).

Offline SabbelMR

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #21 am: 28. Februar 2012, 08:13:43 »
In der Tat gab es für Stromkunden bis ca. Anfang 2011 noch gar keine Strom-AGB. Später waren AGB auf der Webseite einsehbar.


Wenn keine AGB Vertragsbestandteil geworden sind, gilt ja aber normales Recht.

Und wie soll aus diesem ein Sonderkündigungsrecht herleitbar sein, solange der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aufrecht erhält?


Sobald ein Netzbetreiber die Durchleitung kündigt, ist die Sache wohl eindeutig (Energen kann wegen Unmöglichkeit nicht mehr leisten). Ebenso, sollte der Insolvenzverwalter nun eine Preiserhöhung anbringen (Sonderkündigungsrecht).

Ansonsten sind die Verträge wohl vorerst weiter bindend. Bitte auch beachten, daß alle EnS-Lieferverträge eine 12-monatige Mindestlaufzeit hatten.


Schlussendlich wird der Netzbetreiber keinen neuen Versorger an den Zählpunkt \"ranlassen\", solange EnS nicht - z.B. im Rahmen einer bestätigten Kündigung - die Lieferung abgemeldet oder einzelne Netzbetreiber EnS die Durchleitung gekündigt haben.

Offline jofri46

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #22 am: 28. Februar 2012, 15:41:02 »
Zur Eingangsfrage \"Fristlose Kündigung bei Insolvenz\":

Zu beachten ist hier m. E. § 103 der Insolvenzordnung (InsO). Danach hat der Insolvenzverwalter das Recht, den Vertrag zu erfüllen und auch vom anderen Teil die Erfüllung zu verlangen. Er kann aber auch die weitere Vertragserfüllung ablehnen. Der Insolvenzverwalter hat insoweit ein Wahlrecht.

Dazu kann man den Insolvenzverwalter auffordern, sich zu erklären und er müsste sich dazu auch äußern.  Zunächst bestehen die vertraglichen Verpflichtungen weiter fort und werden wohl auch weiter eingehalten

Eine fristlose, d. h. außerordentliche Kündigung des Kunden wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher m. E. nicht möglich. Eine solche Kündigung stünde dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters entgegen und wäre deshalb wohl nach § 119 InsO unwirksam. Das Unternehmen müsste also in anderer Weise vertragliche Pflichten verletzt haben, um eine fristlose Kündigung begründen zu können.

Offline bolli

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #23 am: 28. Februar 2012, 18:02:22 »
Zitat
Original von jofri46
Eine fristlose, d. h. außerordentliche Kündigung des Kunden wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher m. E. nicht möglich. Eine solche Kündigung stünde dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters entgegen und wäre deshalb wohl nach § 119 InsO unwirksam. Das Unternehmen müsste also in anderer Weise vertragliche Pflichten verletzt haben, um eine fristlose Kündigung begründen zu können.
Wie bei TDF scheint auch bei Energen die Realität die Theorie zu überholen. Die RNG hat EnergenSüd die Netzdurchleitung gekündigt und die Kunden seit dem 25.02. in die Ersatzversorgung überführt. siehe auch hier

Wenn das noch ein paar Große machen, braucht der vorläufige Insolvenzverwalter sich keine große Arbeit mehr zu machen. Auf jeden Fall sollten diese Kunden nun ein Sonderkündigungsrecht haben und sich umgehend einen neuen Versorger suchen (dürfen).

Offline mc_chris

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #24 am: 28. Februar 2012, 20:22:49 »
Ich nochmal. Nach Kontaktaufnahme zum Insolvenzverwalter poste ich Euch die  Antwort zu meinen Fragen:


\".....das Schreiben an die Mitglieder ist gerade in der Bearbeitung.
Vorab dies:
\"


Diese Antwort gilt ausschließlich für meinen Stromvertrag, aber so wie es derzeit aussieht werde ich erstmal die Füße still halten.

Gruß

Chris

(Edit Evitel2004: Email-Text gelöscht, da nicht ersichtlich ist, ob der Verfasser mit einer Veröffentlichung einverstanden war)

Offline sparfuchs

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #25 am: 29. Februar 2012, 20:25:10 »
na das Thema hat sich ja nun erledigt!

Durch die heutige Insolvenz der EnergenSüd sind wir ab morgen alle wieder in der Ersatzversorgung.

Viel Spaß beim neuen Anbieter suchen :-)

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #26 am: 29. Februar 2012, 21:02:20 »
Tja, bei mir nicht ab morgen ...
heute hat mir der Netzbetreiber (LEW-Verteilnetz) mitgeteilt, dass ich bereits seit 25.02.2012 (0.00 Uhr) nix mehr von EnS bekomme.

Offline Stromfraß

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #27 am: 29. Februar 2012, 21:44:58 »
Dann bekommt aber auch EnS nichts mehr ...
An sich ist es ja immer derselbe Strom, nur die Gelder bekommt mal dieser und mal jener. Demzufolge ist es nur die Frage, wer sich am meisten dabei bereichert. EnS war es leider nicht gelungen, weil sie die Umlage aus dem EEG nicht in ausreichendem Maße an seine Kunden weiter gab und damit Millionen Verluste machte. Schlecht fpr EnS, aber gut für viele Kunden.

Offline mc_chris

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #28 am: 29. Februar 2012, 22:31:17 »
Nach den absolut Negativ-Erlebnissen mit Bodensee Energie, gefolgt vom negativ Highlight Flexstrom und nun EnergenSued gebe ich mich geschlagen und krieche wieder zur EnBw. Da sind die 70€ mehr wie bisher glaube ich gut angelegt.

Ich drücke Euch die Daumen für einen schnellen Wechsel.

Gruß Chris

Offline uwes

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #29 am: 29. Februar 2012, 23:23:08 »
Zitat

(Edit Evitel2004: Email-Text gelöscht, da nicht ersichtlich ist, ob der Verfasser mit einer Veröffentlichung einverstanden war)

@Evitel2004

Ich kann zwar nicht erkennen, was da für ein Text zitiert wurde, ich habe aber erhebliche Zweifel daran, dass sie den Text löschen durften. Ich kann mir schlechthin nicht vorstellen, dass der zitierte Text einen besonders schöpferischen und daher urheberrechtlich relevanten - da geschützten - Inhalt hatte. Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, so hätte der Schreiber ja gerade mit Angabe des Verfassers zitiert. Das Recht zu zitieren ergibt sich ebenfalls aus dem UrhG

Ihr Eingriff kommt einer Zensur in diesem Forum sehr nahe.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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