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Autor Thema: fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?  (Gelesen 56050 mal)

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Offline sparfuchs

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« am: 26. Februar 2012, 13:12:56 »
Hallo alle zusammen,

kann mir vielleicht jemand mitteilen, ob ich aufgrund der Insolvenz fristlos meinen Stromliefervertrag kündigen kann?

Oder muss ich meine fristgerechte Kündigung mit drei Moanten einreichen?

Offiziell kann die EnergenSüd eG ja noch Strom liefern, aber was ist wenn der Netzbetreiber die EnergenSüd sperrt, dann falle ich doch automatisch zum Grundversorger in die Ersatzversorgung?

Wann und von wem wird mir denn mitgeteilt, dass ich wieder vom Grundversorger versorgt werde?

Da ich mir vorstellen könnte, dass diese Fragen für viele Genossen interessant sein könnten, würde ich  ich sehr über kompetente Beiträge und Antworten dazu freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
sparfuchs

Offline mc_chris

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2012, 14:56:36 »
Da hast Du Recht, das interessiert uns alle!

Nach den AGB´s Kündigung mit 6 ! Monaten Vorlauf zum Jahresende.

Hab EnergenSued mal angeschrieben, allerdings außer dem Standard Mailer noch nichts bekommen.

Sollte der Wechsel plötzlich kommen haben wir alle die A... Karte, da ein neuer Anbieter mind. 3 Monate für den Wechsel braucht. Ganz abgesehen von unseren Einlagen....

Gibt es denn eine aktuelle Empfehlung, außer über Verivox, um einen seriösen Anbieter mit einem halbwegs Preis-Leistungs Profil zu finden?

Finde es wirklich der Hammer das alles aus der Presse erfahren zu müssen, nachdem das Theater doch schon seit Monaten im Hintergrund läuft.

Offline Jokeman14

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2012, 16:41:05 »
Wir hatten das Thema fristlose Kündigung schon im Thread  Insolvenz der EnergenSüd andiskutiert. Ich beziehe Strom noch bis 29.02. über Energen, aber mein Gasliefervertrag läuft noch. Mit wurde von karamba empfohlen, fristlos zu kündigen.

Was mich nun beschäftigt, weil sich nämlich mein Grundversorger (außer der Zeit) mit einer Zählerstandsabfrage am selben Tag der Insolvenz gemeldet hat, ob ich denn überhaupt selbst noch kündigen müsste, wenn der Grundversorger den Durchleitungsvertrag kündigt?

Wäre dann nicht die Geschäftsgrundlage für meinen Liefervertrag mit Energen weggefallen?

Offline kamaraba

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2012, 20:41:24 »
@jokeman14

Wenn Ihnen Ihr Grundversorger schriftlich mitteillt, dass Sie sich zum Zeitpunkt X in der Ersatzversorgung befinden, ist das Vertragsverhältnis mit der EnerGen Süd zu diesem Zeitpunkt beendet So war das auch schon bei der TelDaFax Pleite. Sie zahlen ab diesem Zeitpunkt an den Grundversorger. Wenn Sie Glück haben springt Ihr neuer Versorger auch noch rückwirkend ein.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #4 am: 26. Februar 2012, 22:01:56 »
Zitat
Original von mc_chris
Da hast Du Recht, das interessiert uns alle!

Nach den AGB´s Kündigung mit 6 ! Monaten Vorlauf zum Jahresende.


Hallo an alle EnergenSüd-Betroffenen,

ich würde mich gerne als Betroffener, der ebenfalls erst vorgestern aus der Presse von der vorl. Insolvenz erfahren hat, an der Diskussion beteiligen.
Ich bin seit Februar 2011 Kunde (Genosse) von EnergenSüd.

Ich habe meine AGB mal durchgesehen und festgestellt, dass bei mir als Kündigungsfrist (Stromliefervertrag) 3 Monate ausgewiesen sind. Diese geänderten AGB wurden mir im November zusammen mit
der Preiserhöhung zum 1.1.2012 übermittelt (vgl. http://www.energensued.de/media/EnS_AGB_Strom_2.3_20111106.pdf).
So wie ich das sehe, könnte man also theoretisch Ende Mai 2012 bereits raus.

Besteht hier die Möglichkeit, dass unterschiedliche AGB in Umlauf sind??
Wäre wohl sehr überraschend.

Gruß
Betroffener

Offline sparfuchs

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #5 am: 26. Februar 2012, 22:11:32 »
@betroffener

nein, es gibt keine unterschiedlichen AGBs. Der Stromliefervertrag ist mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar. Allerdings ist die Mitgliedsschaft erst zum 30.06 eines Jahres möglich.
 
Sie können nämlich Genosse sein, ohne Strom oder Gas beziehen zu müssen.

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #6 am: 27. Februar 2012, 08:28:20 »
Nur mal so ein Gedanke ....

Trotz der (üppigen) Preiserhöhung zum 01.01.12 bin ich der EnergenSüd treu geblieben, da sich zumindest ggü. meinem regionalen Versorger (den ich bis einschl. 01/2011 hatte) keine Ersparnis ergeben wird (nazu ein Null-Summen-Spiel).

Macht es Sinn, jetzt überhastet den Stromliefervertrag kündigen und zu einem anderen Versorger zu wechseln?
 
Die aktuelle Preisanpassung ist m.E. ein Anzeichen dafür, dass die in der Vergangenheit (insbesondere im Jahr 2011 - von der ja viele Stromkunden profitiert haben) erfolgte \"schlechte Preiskalkulation\" jetzt wieder aufgefangen werden soll.  
Könnte eine vorschnelle Kündigung nicht sogar dazu führen, dass die mit der Preisanpassung beabsichtigte Konsolidierung \"verpufft\" und die Genossenschaftsanteile tatsächlich wertlos werden?
Im Gegenzug aber bei einem Verbleib bei Energen die Gesellschaft wieder auf die Beine kommt und zumindest mittelfristig der Totalausfall des Genossenschaftsanteils verhindert werden kann?

Wie ist Eure Meinung hierzu?

Offline bolli

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #7 am: 27. Februar 2012, 12:59:48 »
Zitat
Original von Betroffener
Die aktuelle Preisanpassung ist m.E. ein Anzeichen dafür, dass die in der Vergangenheit (insbesondere im Jahr 2011 - von der ja viele Stromkunden profitiert haben) erfolgte \"schlechte Preiskalkulation\" jetzt wieder aufgefangen werden soll.  
Könnte eine vorschnelle Kündigung nicht sogar dazu führen, dass die mit der Preisanpassung beabsichtigte Konsolidierung \"verpufft\" und die Genossenschaftsanteile tatsächlich wertlos werden?
Im Gegenzug aber bei einem Verbleib bei Energen die Gesellschaft wieder auf die Beine kommt und zumindest mittelfristig der Totalausfall des Genossenschaftsanteils verhindert werden kann?
Diese Erkenntnis ist nicht ganz neu. Fraglich ist, ob die Energen Sued noch soviel Vertrauen genießt, dass sie diesen Konsolidierungskurs gehen kann. Meiner (unmaßgeblichen) Einschätzung nach wird das auf diesem umkämpften Markt nur schwerlich gelingen. Anscheinend kündigen ja schon die ersten Netzbetreiber die Durchleitungsverträge.

Nach meinen Erklenntnissen exstieren sehr wohl AGB mit unterschiedlichen Kündigungsklauseln. Ich kenne welche von 2010, in denen die Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende lautete.

Ich bin jedoch auch der Meinung, dass eine außerordentliche Kündigung Erfolg haben könnte, da in Ziffer 6.4 der AGB geregelt ist
Zitat
Wird gegenüber oder durch den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, steht der EnS ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
Und warum sollte dieses nicht umgekehrt auch dem Kunden zustehen, wenn die Energen in Insolvenz geht.  ;)

Offline KPB

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #8 am: 27. Februar 2012, 13:25:09 »
Servus,

ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Da ich jedoch kein Jurist bin,
interessiert mich die rechtliche Sicht sehr.

Gibt es im Forum jemanden, der uns die Frage nach der möglichen fristlosen Kündigung beantworten kann/will?

Bin im übrigen nicht bereit, die unmögliche Geheimnistuerei und Vera... der Genossen zu akzeptieren. Das Verhalten des Vorstandes ist mit nichts zu entschuldigen, das stümperhafte und möglicherweise rechtlich überaus bedenkliche Vorgehen in den letzten Monaten schreit zum Himmel. Dann werden auch noch Maulkörbe an die Vertreterversammlung verteilt. Ja wo sind wir denn? Ich fühle mich völlig belogen und betrogen.

Da nützt es auch wenig, wenn empfohlen wird, doch die energen süd nicht zu verlassen, weil ja eventuell doch noch Geld zu holen ist.

Meine Jahresabrechnung habe ich bis heute nicht! Worauf sollte ich also warten?

Freue mich auf eure Meinung und eventuelle Hilfe bei der rechtlichen Bewertung einer fristlosen Kündigung.

K.P. Beyer

Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #9 am: 27. Februar 2012, 13:33:57 »
Ich habe eben meinen Netzbetreiber kontaktiert. Dortige Auskunft: wir gestehen energensüd noch 10 Tage zu, dann wird die Durchleitung zugedreht, das heißt
Grundversorgung. Sorry, hab ich vergessen: für Gas.

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #10 am: 27. Februar 2012, 13:50:00 »
Zitat
Original von KPB
ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Da ich jedoch kein Jurist bin,
interessiert mich die rechtliche Sicht sehr.

...

Freue mich auf eure Meinung und eventuelle Hilfe bei der rechtlichen Bewertung einer fristlosen Kündigung.

K.P. Beyer

Ich verfüge zwar nur über rudimentäre Grundkenntnisse, soweit ich aber weiß, ist die Insolvenz eines Lieferanten kein Kündigungsgrund. Das Wahlrecht zur Erfüllung oder Ablehnung bestehender Verträge liegt nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alleine beim Insolvenzverwalter (vgl. § 103 InsO).

Noch gilt also der Grundsatz \"pacta sunt servanda\", d.h. wenn im Vertrag (hier in den AGB) nicht geregelt ist, dass die Insolvenz von EnS einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ist man bis zum Eintritt der regulären Kündigungsfrist oder bis Abschluss des Verfahrens (in welcher Art auch immer) an den Vertrag gebunden.

@berthbe:
Um so besser, dann dürfte m.E. doch ein \"wichtiger Grund\" nach 6.3 der AGB (gilt für Strom, sollte aber eigentlich auch in den AGB für Gas drinstehen) vorliegen, so dass jede Vertragspartei (also auch Sie als Kunde) außerordentlich kündigen kann.

Ich mach mir jetzt keine Panik,
abwarten - im Zweifelsfall Grundversorgung (bei mir ca. 8 - 12 Euro mehr im Monat), anschließend gleich neuen Versorger suchen - fertig.

Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #11 am: 27. Februar 2012, 14:18:40 »
Im Liefervertrag für Gas steht: die Gaslieferung endet mit Beendigung der Mitgliedschaft bei der Energensüd. Ich habe keine AGB für Gas, sondern nur für Strom gefunden. Das würde aber bedeuten, daß das Vertragsverhältnis erst zum Jahresende gekündigt werden kann und damit auch eine dreimonatige Kündigung wie beim Strom nicht möglich ist. Oder liege ich da falsch?

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #12 am: 27. Februar 2012, 14:33:40 »
Gute Frage ...
Ich habe mir mal den im Internet bereitgestellten Gasliefervertrag angesehen. Gem. Ziffer 5 gelten die AGB.
Haben Sie evtl. zusammen mit dem ursprünglichen Gasliefervertrag AGB erhalten oder sich die damals gültigen AGB ausgedruckt/heruntergeladen ?

Ansonsten mal bei anderen Genossen - die ebenfalls Gas beziehen - nach den AGB suchen.

Offline berthbe

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #13 am: 27. Februar 2012, 14:42:23 »
Es gibt keine \"allgemeinen\" AGB, sondern nur AGB für Strom. Auf der Webseite jedenfalls nicht. Für Gas gibt es nur den Liefervertrag (habe ich mir beim Anmelden runtergeladen) für Gas gibt es sonst nichts. Die Ziffer 5 bezieht sich m.E. auf die AGB Strom. Ob die für Gas auch gelten?

Offline Betroffener

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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
« Antwort #14 am: 27. Februar 2012, 14:54:41 »
So, ich habe jetzt mal meinen Freund Google bemüht ;-)

Hier sind die AGB Stand 1.9.2011: http://www.energensued.de/media/EnerGen_Sued_AGB_Verbraucher_V2_1_20110901.pdf
in der Überschrift noch ohne Unterscheidung, lediglich im Einleitungstext wird auf Strom eingegangen ...
komisch
Gibts jetzt was für Gas oder nicht?
Am besten bei EnS anrufen und die zuletzt gültigen AGB für Gas zuschicken lassen ...

 

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