Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3  (Gelesen 10504 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline luispold

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 103
  • Karma: +0/-0
Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
« am: 14. Februar 2012, 11:56:30 »
Hallo allerseits!

Am Sonntagabend habe ich über VERIVOX einen Preisvergleich gestartet und für meinen Wohnort 1.2.3 als günstigsten Anbieter für einen \"normalen\" Vertrag genannt bekommen.

\"normaler\" Vertrag, d. h. ohne Mengenvereinbarung oder Vorrauszahlung.

Den online Abschluss führte ich über die Homepage von 1.2.3 durch.

Eine Registrierungsbestätigung ist umgehend per EMail gekommen.

Die Vertragsbedingungen müsste ich irgendwie auf kritische Stellen untersuchen, gibt es irgendwo eine Checkliste für juristisch unbedarfte Energiebezieher?
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 13:14:20 »
@luispold
123energie ist ein Tochterunternehmem der Pfalzwerke. Nochmalerweise wechselt man nicht einen Versorger ohne vorher die \"Allgemeinen Geschäftsbedingungen\" (AGB) sorgfältig durchgelesen zu haben. Der Preis ist auch abhängig von der Laufzeit, die sie gewählt haben. Der Service des Unternehmens wird überwiegend als gut bezeichnet.

Offline luispold

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 103
  • Karma: +0/-0
Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
« Antwort #2 am: 15. Februar 2012, 12:15:09 »
VERIVOX hat 1.2.3 vier von fünf möglichen Bewertungspunkten für die \"AGBs\" gegeben, also ganz gut, könnte aber besser sein :(

Gelesen habe ich die \"AGBs\" mit dem mir zur Verfügung stehenden Sachverstand, ob der reicht?

Deshalb würde ich eine \"Checkliste\" für solche Verbraucher wie ich einer bin, begrüßen.
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz