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Autor Thema: Wirbel um Schreiben mit Fix- Angebot an 1.700 Widerspruchskunden  (Gelesen 8962 mal)

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Offline RR-E-ft

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Wirbel um Schreiben mit Fix- Angebot

Zitat
Einige Kunden, die einst mit der EWE vor Gericht um Gaspreis-Rückerstattungen stritten, ärgern sich über Post vom Versorger. Das zeigten Anrufe bei dieser Zeitung. In dem Schreiben ziele EWE auf einen neuen Vertrag ab – und schlage den Fixpreis-Tarif bis 2014 vor. Ohne neuen Vertrag könne man in die (relativ teure) Grundversorgung fallen.

Mit dem „Fix“-Hinweis werde man auf einen „falschen Pfad gelenkt“, meinte ein Leser verärgert. Er habe bisher den günstigen Online-Tarif genutzt. Ein anderer Anrufer war bisher Nutzer des Bündel-Angebotes „Trio“. Aus diesem müsse er allerdings bei Nutzung des Festpreis-Angebotes „Fix“ aussteigen.

Ein EWE-Sprecher sagte, man habe ein Standardschreiben an 1700 Kunden versandt, mit denen es Rechtsstreit wegen des Zeitraums 2008/2009 gegeben habe und „die noch keinen aktiven Neustart ihrer Vertragsbeziehung vollzogen haben“.

Offline biene

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Wirbel um Schreiben mit Fix- Angebot an 1.700 Widerspruchskunden
« Antwort #1 am: 02. März 2012, 07:28:16 »
Moin  -

soeben wurde in unserer Zeitung dieser Artikel gebracht:

EWE kündigt Verträge mit 1700 Gaspreis-Klägern
Energie Hintergrund: Altverträge enthalten die nicht mehr gültigen Preisanpassungsklauseln


von Thorsten Kuchta

Oldenburg - Egal, ob sie schon 20, 30 oder gar 40 Jahre Kunden der EWE sind – wer gegen die Gaspreiserhöhungen geklagt hat und die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, erhält jetzt die Kündigung. Der Ofenerdieker Anwalt Stephan Gronemann, der mehr als 400 Klagen gegen die EWE geführt hat, berichtete jetzt von mehreren solchen Fällen.

...

 @ Ein Spezial unter: http://www.NWZonline.de/ewe-rueckerstattung




Wird nun das Recht der Kunden wieder mit den \"Füßen\" getreten?

Gruß Biene

(Edit Evitel2004: Artikel gekürzt. Bitte keine kompletten Zeitunsartikel ins Forum kopieren)

Offline RR-E-ft

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Wirbel um Schreiben mit Fix- Angebot an 1.700 Widerspruchskunden
« Antwort #2 am: 02. März 2012, 09:38:08 »
Es ist vollkommen in Ordnung, wenn ein Versorger Sonderverträge ordnungsgemäß unter Einhaltung einer Frist kündigt.

Eine Begründung braucht er dafür regelmäßig nicht.

Sonderverträge betreffen nicht den Bereich der gesetzlichen Versorgungspflicht (Grund- und Ersatzversorgung), sondern der Vertragsfreiheit.

Dem Versorger steht es deshalb  frei, solche Verträge anzubieten oder solche nicht mehr anzubieten und bestehende Verträge durch ordnungsgemäße Kündigung zu beenden.

Der BGH hat immer wieder entschieden, dass der Versorger um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden solche Sonderverträge ordnungsgemäß kündigen muss, in welche Preisänderungsklauseln nicht wirksam einbezogen wurden oder einbezogene Preisänderungsklauseln unwirksam sind (zuletzt BGH, B. v. 07.06.11 VIII ZR 333/10; B. v. 07.09.11 VIII ZR 14/11 und VIII ZR 25/11; B. v. 27.09.11 VIII ZR 5/11 und VIII ZR 12/11; B. v. 06.12.11 VIII ZR 224/11).

Ausdrücklich spricht der BGH auch von der Möglichkeit des Versorgers, durch eine ordnungsgemäße Kündigung solcher Verträge die betroffenen Kunden wieder in die Grundversorgung unter Geltung der gesetzlichen Vorschriften  zu bringen.

Wurde im Vertrag keine Frist für die ordentliche Kündigung wirksam vereinbart, stellt sich die Frage, mit welcher Frist zu kündigen ist.

Gesetzlich ist eine Kündigungsfrist für die Kündigung von Energielieferungsverträge  durch den Versorger außerhalb der Grundversorgung nicht geregelt.

Bei langjährigen Verträgen könnte sie bis zu sechs Monate betragen, vgl. BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08.

Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, sich auf dem Markt günstigere Angebote zu suchen; nicht betroffene Kunden selbstverständlich auch, wenn sie selbst den bisher bestehenden Vertrag ordnungsgemäß kündigen.

Offline userD0003

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Wirbel um Schreiben mit Fix- Angebot an 1.700 Widerspruchskunden
« Antwort #3 am: 23. April 2012, 04:05:15 »
Die EWE Energie AG bietet neben den bisherigen Tarifen (z.B. \"EWE Erdgas classic\" - Brutto-Preise z.Zt. AP 6,08 ct/kWh und GP 11,90 €/Mon.)
für Privatkunden, die \"Preisstabilität suchen\", seit 01.04.2012 (Vertragsabschluss bis 30.06.2012 möglich), den Sondertarif \"EWE Erdgas fix\" an - Brutto-Preise:
AP 5,59 ct/kWh und GP 11,90 €/Mon. - Festpreis bis 30.06.2014, ausgenommen sind - Zitat \"Änderungen der gesetzlichen Steuern, derzeit ein Anteil von rund 25 %\".

Dieser erstmalig den \"EWE-Widerspruchskunden\" angebotene Tarif ist womöglich auch eine Reaktion auf den Markteintritt der niedersächsischen Raiffeisen-Warengenossenschaften. Bei einem Jahresverbrauch von z.B. 25.000 kWh ist für beide Angebote ein fast identischer \"Gesamt-Verbrauchspreis\" zu zahlen. Beim Gemeinschaftsunternehmen www.rgas.de der Genossenschaften ist ein Vertragsabschluss auch über den 30.06.2012 hinaus möglich.

edit: So wie EWE in den zurückliegenden Jahren vielfach mit Kunden umgesprungen ist, werden Interessenten für \"Preisstabilität\" sicherlich überlegen, mit welchem Anbieter ein solcher Vertrag abgeschlossen wird.  ;)

 

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