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Autor Thema: Kündigung Heizstrom-Vertrag  (Gelesen 13189 mal)

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Offline nichtegal

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Kündigung Heizstrom-Vertrag
« am: 04. Februar 2012, 11:36:24 »
ich bin neu hier und weiss jetzt nicht ob meine Frage hierhin gehört?  

Habe mich über EON sehr geärgert. Nachdem ich den Preiserhöhungen widersprochen hatte, hat EON nun den \" alten Vertrag \" gekündigt und mich
in die Grundversorgung gesetzt. Sehr teuer. Ich wollte nun den Anbieter wechseln, was aber wohl nicht möglich ist. ICh habe einen 2 Tarif-Zähler NT und HT. Es gibt aber keinen Anbieter der den getrennten Tarif, eben NT und HT, anbietet. So bin ich nun gezwungen bei EON zu bleiben. EInen neuen Tarif bekomme ich nur bei EON wenn ich auf den § 315 BGB verzichte.

Was kann ich gegen diese Zwangverpflichtung bei EON bleiben zu müssen tun?

Offline luispold

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Kündigung Heizstrom-Vertrag
« Antwort #1 am: 08. Februar 2012, 12:55:50 »
Einseitige Sondervertragskündigungen durch den Versorger erstmal ignorieren, Jahres-Rechnung kürzen, und hoffen dass hier sich ein \"Wissender\" äußert, die sind doch sonst schneller am Ball ;)

Sind Sie Mitglied im Bund der Energieverbraucher e. V., sind Sie dem Prozeßkostenfond beigetreten, Rechtschutzversicherung abgeschlossen?
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline noro

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Kündigung Heizstrom-Vertrag
« Antwort #2 am: 08. Februar 2012, 14:33:16 »
hallo nichtegal,
ich gehe davon aus das es sich bei ihnen um nachtstrom(oder wärmepumpe) handelt.
ich habe eine über 3jährige auseinandersetzung mit meinem ehemaligen nachtstromversorger nun abgeschlossen und meine heizung auf pellets umgestellt!
da ich bei 2 vergleichen vor gericht eine doch sehr angenehme summe erstreiten konnte (über die schiene \"unwirksame preisanpassungsklausel) hat sich das ganze sicherlich gelohnt.
allerdings und nicht unüblich hat mir meine rechtschutzversicherung fristlos gekündigt - und es kann unter umständen schwer werden eine neue zu finden!

wie sie schon richtig bemerkt haben, gibt es keine möglichkeit im bereich nt/ht den versorger zu wechseln (Sondervertrag mit deutlich günstigeren konditionen) sie sind hier ihrem grundversorger \"ausgeliefert\".
sie können natürlich, in der regel,  zu jedem anderen anbieter wechseln aber dann zu den \"normalen konditionen. dies kann allerdings zu höhern kosten für die grundgebühr führen. (da 2tarif zähler und impulsempfänger für aufladesignal)

MEIN RAT - nehmen sie sich schnellstens einen guten anwalt (aus liste bde)
die sache ist viel zu kompliziert als das sie alleine weiterkommen!!!

freundliche grüße
noro

**wie wahren ihre bisherigen konditionen - ct/kWh - nt/ht und grundgebühr.

Offline userD0003

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Kündigung Heizstrom-Vertrag
« Antwort #3 am: 08. Februar 2012, 18:45:23 »
@ nichtegal

Wenn Sie auf eine NT- und HT-Stromversorgung angewiesen sind, dann können Sie gegen die \"Zwangsverpflichtung\" bei E.ON (Westfalen Weser?) derzeit leider gar nichts tun, da der Grundversorger für die NT-Strombelieferung quasi eine Monopolstellung hat.

Für eine Hilfestellung sind Ihre bisherigen Angaben sehr dürftig - bitte beantworten Sie vorab folgende Fragen:
-  seit wann hatten Sie welchen Sondervertrag, seit wann und mit welcher Begründung legen Sie Widerspruch gegen Preiserhöhungen ein?
-  sah Ihr alter Vertrag ein Kündigungsrecht für E.ON vor? - falls ja: mit welcher Frist und zu welchem Termin?
-  wann wurde Ihr alter Vertrag gekündigt, war die Kündigung form- und fristgerecht? - wurde zeitgleich ein neuer Sondervertrag für Heizstrom angeboten?
-  ab wann wurden Sie in die Grundversorgung gesetzt - in die \"Allgemeine\" mit gleichem Preis für NT und HT oder in eine sogen. \"Grundversorgung Heizstrom\"?

Informieren Sie sich auch unter Stadt/Versorger im Unterforum E.ON Westfalen Weser - Thema \"Kündigung von Heizstromverträgen\".
Ein Austausch mit den ebenfalls Betroffenen könnte hilfreich sein.

Nachtrag:
Zitat
EInen neuen Tarif bekomme ich nur bei EON wenn ich auf den § 315 BGB verzichte.
Bitte erläutern Sie das näher - haben Sie dazu etwas schriftliches von E.ON?

 

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