Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach dem Jahreswechsel  (Gelesen 45436 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #30 am: 14. Januar 2012, 18:18:04 »
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.
Ich vermute, dass das Geld nicht mehr zur Verfügung steht. Auch eine Erklärung dafür, warum die EnerGenSüd keine Endabrechnungen per 30.09.11 (Übergang an die EGNW) erstellt. Die Rückzahlungen kann man sich wahrscheinlich nicht mehr leisten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #31 am: 14. Januar 2012, 18:28:58 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
Moment - EnS hat sehr wohl im Sommer Gas an EGNW-Mitglieder geliefert. Vielleicht nicht die im Winter übliche Menge. Aber in vielen Haushalten entsteht auch Gasverbrauch durch Warmwasserbereitung, Kochen..

Ihr Satz liest sich so, als sei gar keine Gaslieferung erfolgt. Das stimmt ja nicht.

Die Rückzahlungsbeträge aus den Einzel-Endabrechnung stehen der EGNW zu oder eben den Kunden selbst. Klar, daß es der EGNW lieber wäre, das Geld flöße an die EGNW. Aber war das mit der EnS so vereinbart?

Sicher, einen von beiden Seiten wird die EnS ausbezahlen müssen. Die betroffenen EGNW-Kunden sollten das nicht so hinnehmen und bspw. dem Dienstleister in Schwäbisch Hall auf die Füße treten, auch wenn dieser auch nichts für die Situation kann, aber vielleicht wird der Druck ja an EnS weitergegeben.

Auch bei manchem EnS-Kunden haben Rückzahlungen in letzter Zeit aus z.B. Endabrechnungen verdächtig lange gedauert und sind teils nur auf mehrmaliges Nachhaken erfolgt. Die offizielle Begründung dafür, sowohl seitens des Dienstleisters als auch dem Genossenschaftsbüro der EnS selbst waren aber ........ Softwareprobleme!

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #32 am: 14. Januar 2012, 18:58:19 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.

Ist das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?

Kunden, die eine Erstattung zu erwarten haben, sollten die EnS mit Verweis auf die 6-Wochenfrist gemäß EnWG zur unverzüglichen Endabrechnung auffordern. Die \"Androhung\" einer Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. mit Hinweis auf die dort anfallende Gebühr 350 EUR dürfte das Ganze sicherlich beschleunigen.

\"Softwareprobleme\"?  Da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt die Ausrede \"Systemfehler\"!  :D

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #33 am: 14. Januar 2012, 19:49:15 »
Zitat
Original von h\'bergerIst das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?
Ach wie schön - wir sind uns zum Thema EnS / EGNW mal einig;).


Zum Thema der Verbraucherbeschwerde:

Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?

Ich bin kein Jurist, aber auch die Schlichtungsstelle Energie würde sich wohl erstmal fragen, wer jetzt ihr gegenüber ist: EnS oder EGNW?


Zitat
\"Softwareprobleme\" ?  -  da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt das \"Systemfehler\"!  :D
Softwareprobleme ist psychologisch klüger - da denkt man gleich an den selbsterlebten PC-Ärger und 75% der Anrufer werden automatisch sofort verständnisvoll;).

Vielleicht hat sich eine hochintelligente Software aber auch nur geweigert einen Erstattungsauftrag bei leeren Konten anzunehmen. Das wären dann, ääh, ja tatsächlich Hindernisse seitens der Software, also gewissermaßen Softwareprobleme, gewesen;).

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #34 am: 14. Januar 2012, 20:25:33 »
Zitat
Original von SabbelMR
[Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?

Spricht die Abmeldung zum 30.09.11 beim Netzbetreiber durch EnS und die Anmeldung ab 01.10.11 durch EGNW (dabei gab es z.B. mit E.ON Avacon auch schon Probleme) für die 1. Alternative? Dann stellt sich aber wohl die Frage, ob eine AGB überhaupt wirksam gem. § 305 (2) in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Zudem ist mir nicht bekannt, ob in den Kunden-Aufträgen an EGNW generell (vermutlich gab es zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Versionen) die dafür notwendige Vollmacht enthalten war.

Die \"Androhung\" einer Beschwerde bzgl. der überfälligen Endabrechnungen dürfte in jedem Fall hilfreich sein.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #35 am: 14. Januar 2012, 23:38:36 »
Zitat
Original von h\'berger
Spricht die Abmeldung zum 30.09.11 beim Netzbetreiber durch EnS und die Anmeldung ab 01.10.11 durch EGNW (dabei gab es z.B. mit E.ON Avacon auch schon Probleme) für die 1. Alternative?
Nö. Das heißt ja nur, das für den Netzbetreiber betreffs der Abrechnung der Netzentgelte und sonstiger Bilanzierung bis 30.09.2011 EnS der Ansprechpartner war. Das ist ja auch klar, die haben ja auch bis dahin die Energie geliefert - aber in wessen Auftrag? In Auftrag von EGNW oder im Auftrag des Kunden, der durch EGNW wirksam vertreten wurde?

 
Zitat
Die \"Androhung\" einer Beschwerde bzgl. der überfälligen Endabrechnungen dürfte in jedem Fall hilfreich sein.
Aber gegenüber wem jetzt? Etwa beiden;)?

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #36 am: 15. Januar 2012, 00:50:53 »
Zitat
Aber gegenüber wem jetzt? Etwa beiden ?


Die beiden Genossenschaften sind voll damit beschäftigt, die Trümmer beiseite zu räumen und einen Weg nach vorn zu finden. Wie bereits gesagt, Anfang Februar sind Gespräche zwischen den neu besetzten Gremien geplant.

Jeder muss selbst entscheiden, was er in seiner eigenen Sache unternimmt. Vertraut er darauf, dass bei den Gesprächen vernünftige Lösungen gefunden werden oder macht er von seinen gesetzlich verbrieften Rechten sofort Gebrauch.

Die Zusammenhänge sind in den vorstehenden Beiträgen gut analysiert worden, das Dilemma, in dem die beiden Genossenschaften stecken, ist deutlich erkennbar.

Eine Hürde war die Vertreterversammlung der EGS am heutigen Tag. Noch sind keine Ergebnisse öffentlich geworden.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #37 am: 15. Januar 2012, 02:20:06 »
Herr Roettges,

Sie wirken auf mich äußerst engagiert, vernünftig und besonnen - das ist wohltuend in diesen Tagen.

Und das sage ich Ihnen als EnS-Genosse, den die EGNW eigentlich nicht zu interessieren bräuchte (die mutmaßlichen Verpflichtungen gegenüber der EGNW sind sicherlich noch einer der \"Peanuts\" aus der aktuellen Negativbilanz der EnS).

Insoweit von dieser Stelle ein Danke und meine Anerkennung. Gescholten und zur Rechenschaft gezogen gehören all jene, die in den Genossenschaften Vorstandsgelder bezogen und dafür Ihre Arbeit nicht vernünftig und gewissenhaft geleistet haben. Lob ist da angebracht, wo sich jemand überwiegend aus freien Stücken für die gemeinsame Sache einbringt.

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #38 am: 17. Januar 2012, 14:23:33 »

Offline ein_bayer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #39 am: 17. Januar 2012, 15:13:55 »
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.

Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.
Hoffentlich enthält der Mitgliederbrief, der ja bald eintreffen müsste, genaue Informationen.

Offline Energietourist

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 243
  • Karma: +1/-0
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #40 am: 17. Januar 2012, 15:20:52 »
6,7 Millionen Defizit und das in nur einem Jahr??? Das macht bei 27000
Genossen ca. 248€ Miese für jeden Genossen. Wenn jeder Genosse im Schnitt 4000kwH Strom verbraucht hätte, dann hätten sie die Kilowattstunde 6,2 Cent zu billig verkauft. NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.

Offline userD0003

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 527
  • Karma: +0/-0
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #41 am: 17. Januar 2012, 15:38:43 »
Zitat
Original von Energietourist
 NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.

Schließen Sie das aus Ihrer Rechnung? - Zu berücksichtigen ist: 1. Es wurden auch ca. 20.000 (?) Kunden der Kooperationspartner beliefert und 2. Es gab Großabnehmer, die jetzt für je 4.000 kWh Abnahme einen weiteren Geschäftsanteil zeichnen sollen!  ;)

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #42 am: 17. Januar 2012, 16:00:27 »
Zitat
Original von Energietourist
6,7 Millionen Defizit und das in nur einem Jahr??? Das macht bei 27000
Genossen ca. 248€ Miese für jeden Genossen. Wenn jeder Genosse im Schnitt 4000kwH Strom verbraucht hätte, dann hätten sie die Kilowattstunde 6,2 Cent zu billig verkauft. NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.
Da Kunden, die bis ca. Ende 2010 bei EnS unterschrieben hatten, noch bis einschließlich 31.12.2011 für 15,49 Ct./kWh (!) versorgt wurden, ist selbst Ihre Rechnung mit den 6,2 Ct./kWh zu wenig veranschlagter Strompreis gar nicht so aus der Luft gegriffen.

Und wie hier schon angemerkt, vergessen Sie bitte die zahlreichen Kunden der Kooperationspartner nicht. Diese haben der EnS keine Geschäftsanteile und Eintrittsgelder eingebracht, wurden aber trotzdem zu den leider nicht kostendeckenden Strompreisen beliefert.

Ich werde nicht müde, es zu betonen: Was die Verluste aufgrund der Strompreis-Fehlkalkulation betrifft, badet jetzt einzig die EnS und deren Genossenschaftler allein den Schaden aus. \"Profiteure\" der günstigen Preise waren aber in der Vergangenheit auch die nicht geringe Anzahl an Kunden der Partner!

Soweit jetzt wieder das Argument betreffs der ausstehenden Provisionszahlungen an die EGNW aufkommen sollte: Die Forderung der EGNW dürfte in Relation zum Gesamtdefizit von der Höhe ein Witz sein. Soweit die EGNW hier im Recht ist, wird die EnS, sobald die eigenen Finanzen geordnet sind, sicherlich schon zahlen.


Zitat
SWP
Viele der heute 27 000 Genossen beziehen ihren Strom und ihr Gas lediglich für den Hausgebrauch. Andere haben sich mit dieser Einlage aber gleich den Bezug für ihr Unternehmen oder ein Mietshaus gesichert. Letztere sollen jetzt zusätzliche Anteile erwerben. Für jede 4000 KW/h Strom mehr, die sie im Jahr beziehen, jeweils einen Anteil. Ebenfalls einen Anteil pro 50 000 KW/h Gas mehr im Jahr. Normale Haushalte werden nicht belangt. So sollen 2,7 Millionen Euro zusammenkommen, sagt Kübler, die gegen die Schulden eingesetzt werden.
Klingt doch nach einer vernünftigen Lösung.


Zitat
Original von ein_bayer
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.
Ob das nicht ein Wiedergabefehler des Journalisten war?

Die Vertreterversammlung hat ja bereits abgestimmt. Worum es hier geht, wäre ja eine Satzungsänderung. Müssen dazu tatsächlich die Mitglieder nochmal einzeln befragt werden?


Zitat
Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.
Da bringen Sie einen wichtigen Aspekt in die Diskussion, aber vielleicht mögen Sie ja mit uns zum besseren Verständnis teilen, welche Vorbehalte Sie gegenüber einer Zusammenarbeit mit der GENO EQUITY haben?

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #43 am: 17. Januar 2012, 16:07:40 »
Zitat
Original von ein_bayer
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.
...
    @ein_bayer, wenn der Bericht stimmt, war das eine etwas merkwürdige außerordentliche Vertreterversammlung. Man drückt sich um Beschlüsse für die man jetzt ausschließlich zuständig ist. Die Mitglieder haben Vertreter gewählt, nur diese treffen jetzt  die Entscheidungen. Eine Rückdelegation an die Mitglieder  ist im Genossenschaftsrecht nicht vorgesehen. Die Mitgliederbefragung dürfte nicht viel bringen. Das wäre alles nur eine Meinungsäußerung und die weitere Zeichnung von Geschäftsanteilen bleibt so lange eine freiwillige Angelegenheit bis die Satzung rechtswirksam geändert ist.

    Für eine bindende Wirkung ist  eine Satzungsänderung notwendig. Diese erfordert eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vertreter. Wenn ich das richtig sehe, hat die Genossenschaft aktuell 58 Vertreter.Mindestens 29 anwesende Vertreter müssten also in einer Versammlung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen eine entsprechende Satzungsänderung beschliessen.  

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nach dem Jahreswechsel
« Antwort #44 am: 17. Januar 2012, 16:17:18 »
Zitat
Original von PLUS
Für eine bindende Wirkung ist  eine Satzungsänderung notwendig. Diese erfordert eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vertreter. Wenn ich das richtig sehe, hat die Genossenschaft aktuell 58 Vertreter.Mindestens 29 anwesende Vertreter müssten also in einer Versammlung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen eine entsprechende Satzungsänderung beschliessen.
Zitat SWP:
Zitat
\"Mit 28 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und acht Enthaltungen haben die Vertreter einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, die Mitglieder der Genossenschaft über eine Aufstockung der Geschäftsanteile an der Kapitalbeschaffung zu beteiligen\", teilte Vertriebsvorstand Jürgen Kübler anschließend mit.
Es waren also offenbar 28 + 1 + 8 = 37 Vertreter anwesend, was mehr als die Hälfte von 59 ist.
28 Ja-Stimmen von 37 würde das Quorum von 3/4 gerade so erfüllen.

Oder zählen die 8 Enthaltungen nicht, sodaß es 3/4 der 29 Ja- und Nein-Stimmen gewesen sein müssten? Das wäre dann mit 28 Ja vs. 1 Nein erst recht erfüllt.


Ich würde mich jetzt nicht zu sehr auf die Informationen aus dem Zeitungsartikel verlassen, die Presse kann sich oft irren. Verbindlich ist für mich eine offizielle Information seitens der EnS an die Genossen bzw. das Protokoll der Versammlung.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz