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Autor Thema: M4Energy eG  (Gelesen 23694 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: M4Energy eG
« Antwort #15 am: 18. August 2013, 19:43:48 »
Der Wechsel ist auch über Verivox möglich, ohne dass man Mitglied der Genossenschaft wird.
Allerdings: Verivox nimmt hähere Grundgebühren, die muss man dann gegenrechnen.
Bleibt man nur ein Jahr, ist es über Verivox günstiger, aber ansonsten ...

Offline khh

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Re: M4Energy eG
« Antwort #16 am: 19. August 2013, 00:11:44 »
Nach der Satzung § 1 (3) sind Geschäfte mit Nichtmitglieder zulässig.

Der Wechsel ist auch über Verivox möglich, ohne dass man Mitglied der Genossenschaft wird. Allerdings: Verivox nimmt höhere Grundgebühren, ...
Verivox "nimmt" wohl kaum Grundgebühren, eine höhere als sonst üblich dürfte vielmehr die eG von Nichtmitglieder verlangen.

Meine Einschätzung zu M4Energy eG nach derzeitigem Kenntnisstand:
Die verwendete AGB (Stand Februar 2012) ist wenig kundenfreundlich  -  bspw. lautet Punkt 5.2
Zitat
Werden die Lieferung oder die Verteilung elektrischer Energie oder sonstige von M4Energy nach diesem Vertrag zu erbringende Leistungen nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen, allgemein verbindlichen Belastungen (z.B. nach EEG oder KWKG) belegt oder ändern sich diese Steuern, Abgaben oder Belastungen nachträglich, wird M4Energy etwaige sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten an das Mitglied weitergeben. ... M4Energy wird das Mitglied über die Anpassung spätestens mit der nächsten Rechnungslegung informieren.
d.h., für derartige Preisanpassungen wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt; zudem ist auch keine zeitnahe Information über solche „Weitergabe von Mehrkosten“ vorgesehen (m.E. ist beides auch rechtlich sehr fragwürdig) !  *)

„Sonstige“ Preisänderungen sollen gemäß AGB-Punkte 5.3 ff in Anlehnung an § 5 Abs. 2 u. 3 der StromGVV erfolgen. Eine solche Preisänderungsklausel dürfte gemäß Urteil des EuGH vom 21.03.13 bzw. des BGH vom 31.07.13 auch für Strom-Sonderverträge unwirksam sein. Insofern ist wohl von weiteren „Problemen“ für die M4Energy eG auszugehen.

In 2011 wurde lt. Jahresabschluss der eG ein Verlust von 55,4 T€ erwirtschaftet. Einschließlich weiterer Verlustvorträge waren Ende 2011 gut 15 % der Geschäftsguthaben verbraucht. Bedenklich ist, dass der Jahresabschluss 2012 derzeit noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (in den Vorjahren war das bis Mitte Juli erledigt).

Lt. vorherige Beiträge in diesem Thread sind in 2012 weitere große Teile der Mitglieder-Geschäftsguthaben „verbraten“ worden. Auch diesbzgl. könnten die Warnungen des User's @Zipfelfink mehr als berechtigt sein. Wer allerdings „unliebsame Überraschungen" nicht scheut, soll gerne zu diesem Anbieter wechseln.   ::)

*) Nachtrag:
Bei den Tarif-Varianten mit einer 12-monatigen Vertragslaufzeit/Vertragsverlängerung sowie einer 3-monatigen Kündigungsfrist (wie bspw. bei HT-/NT-Strom) sind die Auswirkungen des nicht vorgesehenen Sonderkündigungsrechts und der Info über "Mehrkosten-Weitergabe" erst mit Rechnungslegung besonders gravierend:  Ein weiteres  – ggf. ungewolltes –  Vertragsjahr ist praktisch vorprogrammiert !  >:(
« Letzte Änderung: 19. August 2013, 01:16:21 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: M4Energy eG
« Antwort #17 am: 19. August 2013, 08:13:06 »
khh hat Recht, meine Formulierung war nicht exakt.
Es muss heißen:
Zitat
Bei einem Wechsel über verivox werden höhere Grundgebühren berechnet.

Anmerkung:
Ich habe nur auf die Frage eines Users geantwortet.
Ob ein Wechsel in Frage kommt, muss jeder selbst entscheiden.
AGB lesen und weitere Informationen einholen!

Noch ein Satz su den AGB, da die Darstellung von khh nur einen Punkt derselben betrachtet.
Hier die weiteren Punkte betreffs der Preisänderungen:

Zitat
5.3. Preisänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach individueller schriftlicher Bekanntgabe in Briefform gegenüber dem Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. M4Energy ist verpflichtet, die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der individuellen schriftlichen Bekanntgabe auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
5.4. Im Falle einer Preisänderung nach Punkt 5.3 ist das Mitglied berechtigt, den Stromliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. M4Energy soll den Zugang der Kündigung in Textform bestätigen.
5.5
Änderungen der Preise gemäß Punkt 5.3. werden gegenüber demjenigen Mitglied nicht wirksam, das nach erfolgter Bekanntgabe der Preisänderungen bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Offline khh

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Re: M4Energy eG
« Antwort #18 am: 19. August 2013, 10:00:46 »
[...]
Noch ein Satz zu den AGB, da die Darstellung von khh nur einen Punkt derselben betrachtet.
Hier die weiteren Punkte betreffs der Preisänderungen:

Zitat
5.3. ...
5.4. ...
5.5. ...

Das sind die von mir sehr wohl 'dargestellten' sowie kommentierten AGB-Punkte, die § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV entsprechen
und „nur“ für über die Weitergabe von EEG-Erhöhungen etc. hinausgehende Preisänderungen vorgesehen sind !

Beiträge oder AGB's nicht nur lesen, sondern bitte auch richtig verstehen (oder manche Beiträge mal unkommentiert lassen).   ::)
« Letzte Änderung: 19. August 2013, 10:09:32 von khh »
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