Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise  (Gelesen 10181 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline MikeGV

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« am: 14. Dezember 2011, 15:02:49 »
Hallo zusammen,

aufgrund der drastischen und in meinen Augen auch dreisten Wasser(grund)preiserhöhung in Grevenbroich habe ich bereits Widerspruch gem. §135 BGB bei der NEW eingelegt und werde nur den alten Grundpreis zahlen.

Die NEW antwortete bereits dass man einen Billigkeitsnachweis nicht führen, aber gegen die Rechnungskürzung gerichtlich vorgehen werde. Ich persönlich lasse es hier auf einen Prozess ankommen. Schließlich wird spätestens dann der Billigkeitsnachweis fällig werden.

Gibt es noch weitere Mitstreiter, die Widerspruch eingelegt haben oder noch einlegen wollen? Ein entsprechendes Musterschreiben kann ich zur Verfügung stellen.

Grüße.

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2011, 21:51:05 »
Nein, diese Sendung hat noch ein paar Tage Zeit! Dafür schneite aber den Wasserkunden von GWG in den letzten Tagen ein neuer \"Vertrag zur Lieferung von Trinkwasser\" ins Haus.
Das erinnert doch stark an 2007, als etliche Gaskunden der Preisgestaltung widersprachen u. die Rechnungen kürzten - und das bis heute. Allerdings auch wg. der ungültigen Gasverträge u. eines rechtskräftigen Landgerichtsurteils, das diese Ungültigkeit bestätigt hat (s. Urteilssammlung LG Mönchengladbach April 2010).
Seinerzeit fiel GWG ein, einen \"Erdgas-Perfekt-Vertrag\" zu versenden. Wer diesen unterschrieb - und das war die große Mehrheit der Kunden-, brauchte sich um Widersprüche o.ä. keine Gedanken mehr zu machen. GWG GmbH auch nicht, denn sie war damit auf der sicheren Seite.
Nun.. The same procedure... beim Wasser ! Auch hier regt sich erheblicher Widerstand gegen die enorme Preissteigerung ( Grundgebühr um rd. 112 % auf 138,96 €/Jahr und Arbeitspreis um rd. 14 % auf 1,37 €/m³ angehoben).
Wenn man die Entwicklung anderenortes vergleicht (z.B. hier:  Abzocke auch beim Wasser?
kann man die Reaktion von GWG/NEW sehr gut nachvollziehen.
Wohl dem Wasserkunden, der diese \"Falle\" erkennt.
Es wäre zu wünschen, dass die i.S. Gasprotest seit Jahren bestehende Initiative Fairer-Gaspreis-Grevenbroich ihre bewährte organisatorische \"Schlagkraft\" zur Klärung der Hintergründe der Wasserpreiserhöhung einsetzen könnte.
Denn irgendwie sind die bisher aus der Presse bekannten Gründe der drastischen Preiserhöhung nicht nachvollziehbar.

Offline MikeGV

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2011, 17:02:45 »
Ja, es sollte tatsächlich in der Presse davor gewarnt werden, den neuen Liefervertrag zu unterschreiben.

Ich unterschreibe nichts und zahle nur den alten Grundpreis.
Fertig.

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2011, 11:17:21 »
oder wieder nur eines der endlosen \"GWG-NEW - Büroversehen\"?? Sollte die massenweise Versendung neuer Verträge für Trinkwasser wirklich nur ein \"Büroversehen\" sein? Eigentlich übersteigt das ein normales Verhalten zwischen Vertragspartnern. Oder gilt auch hier der bekannte Werbespruch \"Nichts ist unmöglich...\"?
Aber lesen Sie selbst:

Zitat von der Homepage http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de :

Zitat
(22.12.2011) Aufgrund unserer Intervention nach dem Versand der neuen Verträge gesteht man bei der NEW-Energie GmbH, in der Kommunikation und der Vertragsformulierung ungeschickt und z. T. auch fehlerhaft gehandelt zu haben. Die Kunden sollen entsprechend angeschrieben werden.  
Uns wurde mitgeteilt, dass die Verträge entgegen der Forderung im Anschreiben nicht unterschrieben und auch nicht zurückgesandt werden müssen; sie sollten letztlich nur der Information dienen. Die neue Vertragskontonummer gilt nur für Trinkwasser. Alle künftigen Vorauszahlungen für Trinkwasser sollen ausschließlich unter dieser Nummer erfolgen. Vorauszahlungen für Gas sind weiterhin unter der bisherigen Vertragskontonummer zu leisten. So soll sichergestellt werden, dass die für Gas und Wasser getrennten Zahlungen auch buchhalterisch richtig zugeordnet werden. Deshalb sollten alle GWG-Kunden im eigenen Interesse bei den Zahlungen unbedingt auf die Angabe des gewünschten Verwendungszwecks (Vertragskontonummer) achten.                       
 GWG-Kunden wurden leider seit der Umstellung auf das NEW-System vor gut einem Jahr schon mit sehr vielen ärgerlichen Ungereimtheiten konfrontiert und müssen u. E. sogar davon ausgehen, dass das auch noch mindestens bis zur nächsten Jahresabrechnung anhält. Bedauerlicherweise war und ist das mit hohen und aus unserer Sicht aber vermeidbaren Kosten verbunden, die letztendlich die Verbraucher zu tragen haben.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #4 am: 05. Januar 2012, 14:28:10 »
Frage einer ortsfremden Administratorin zwischendurch, zwecks Anlegen in den neuen \"Wasser\"bereich :

In dem Thread ist die NEW genannt. Um welchen Wasserversorger handelt es sich da?

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #5 am: 06. Januar 2012, 09:55:28 »
Hallo \"ortsfremde Administratorin\",
die \"NEW Energie GmbH\" ist kein neuer Versorger, sondern eine Dienstleistungsfirma für die Versorger NVV, west und GWG (60 % NVV!). So nennt sie sich jedenfalls. Denn die \"Dienstleistungen\" (Abrechnungen, Kundenbetreuung und..und..und) lassen oft zu wünschen übrig (siehe div. \"Büroversehen\").
Also, keine neue \"Versorger-Seite\" anlegen.
Ansonsten vielen Dank für die gute Administration in 2011 und gute Wünsche für das Neue Jahr!

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Widerspruch nach §315 BGB gegen Wasserpreise
« Antwort #6 am: 06. Januar 2012, 11:07:17 »
@Pedro,

vielen Dank für die Antwort :) Gut, da häng ich es in den [W] Bereich der GWG um.

Auch Ihnen ein gesundes und hoffentlich erfolgreiches 2012 :)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz