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Autor Thema: Preisänderung nach § 4 AVBFV, BGB § 315 ausgehebelt  (Gelesen 5731 mal)

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Offline Stadt/Versorger

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Preisänderung nach § 4 AVBFV, BGB § 315 ausgehebelt
« am: 27. November 2011, 17:01:31 »
neues Preisblatt der Stadtwerke mit neuem Pkt 4

4.Preisänderungen

Die Stadtwerke Neubukow sind gem. § 4 Abs 1,2 AVBFernwärmeV berechtigt,die Preise anzupassen,wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Vertragsabschlußes so ändern,dass die vereinbarten Preise oder Bedingungen für die Stadtwerke Neubukow GmbH nicht mehr in dem bei Vertragsabschluß anerkannten angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen.Die Vertragsanpassung erfolgt nach billigem Ermessen.


Anmerkung: in Neubukow herrscht A+B Zwang. Nunmehr hat der Kunde eben auch (zwangsweise)anzuerkennen,daß die zum Zeitpunkt geltenden Preise in einem anerkannten angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen !?
BGB § 315 damit ausgehebelt ? Zumindest für den Preis bei Vertragsabschluß ? Trotz A+B Zwang ?

Offline Stadt/Versorger

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Preisänderung nach § 4 AVBFV, BGB § 315 ausgehebelt
« Antwort #1 am: 30. November 2011, 10:14:14 »
Nach der neuen Preisliste verlangen die Stadtwerke für ein Gebäude mit 150000 KWH,120 KW Anschlußwert einen Preis pro KWH incl. MWst von 11,69 Ct/KWH.

Kennt jemand höhere Preise ?

 

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