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Autor Thema: EVR verliert auch am OLG Jena  (Gelesen 9431 mal)

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EVR verliert auch am OLG Jena
« am: 15. November 2011, 13:42:44 »
EVR verliert auch am OLG Jena

Zitat
Die Energieversorgung Rudolstadt (EVR) hat einen Rechtsstreit verloren. Hintergrund sind seit 2003 einseitig vorgenommene Preiserhöhungen für Erdgas für Sondervertragskunden. Dagegen hatte Dieter Althans geklagt. Sondervertragskunden im Sinne des Gesetzes waren und sind die übergroße Mehrheit aller Gaskunden der EVR.

Das Thüringer Oberlandesgericht stellte in einer Einzelfallentscheidung vom 21. September 2011 fest, dass sich die EVR als Beklagte auf eine Preiserhöhungsklausel nicht berufen kann und verurteilte die EVR auf Zahlung des zu viel von den Kunden entrichteten Entgelts für Erdgas. Eine Revision des OLG-Urteils wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.\"

Mit dem Urteil des Landgerichts Gera vom 9. Dezember 2010 wurde die Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen für Sondervertragskunden der EVR festgestellt. Im Rahmen des Rechtsstreites erhob die EVR über dies Gegenklage und forderte von dem klagenden Kunden einen Betrag in Höhe von 50,45 Euro zuzüglich Mahnkosten von 121 Euro. \"Hier wurde ein vermeintlicher Schuldbetrag angemahnt, der zur Zahlung überhaupt nicht fällig geworden war. Hier zeigte sich einmal mehr, wie die EVR ihre Kunden einschüchtert\", so Dieter Althans. Die Widerklage wurde ebenfalls vom Landgericht und vom Oberlandesgericht abgewiesen.

 

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