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Autor Thema: RWE Kündigung  (Gelesen 35570 mal)

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Offline Didakt

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #45 am: 11. September 2014, 18:08:48 »
...Damit dürfte doch wohl für die Wahrung der Form einer Kündigungserklärung im Falle der für die Kündigung vertraglich vereinbarten Schriftform bereits alles gesagt sein.

Daneben mag es viele Sätze geben, die auch nicht unzutreffend sind, auf die es jedoch vorliegend überhaupt nicht ankommt.  Etwa den Satz: "Im Herbst hat es für gewöhnlich mehr Regen als im Sommer."

Wohl wahr, deutsche Sprache schwere Sprache. ;D

Offline khh

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #46 am: 11. September 2014, 18:29:28 »
...Damit dürfte doch wohl für die Wahrung der Form einer Kündigungserklärung im Falle der für die Kündigung vertraglich vereinbarten Schriftform bereits alles gesagt sein. ...

Wohl wahr, deutsche Sprache schwere Sprache. ;D

Tja, manche sind wohl immer noch auch bei der "fühlbaren Unterschrift". ;)
« Letzte Änderung: 11. September 2014, 18:41:44 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline RR-E-ft

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #47 am: 11. September 2014, 20:06:17 »
Soweit für die Kündigung vertraglich die Schriftform vereinbart wurde und die Kündigungserklärung nicht gem. § 127 Abs. 2 BGB per Fax telekommunikativ übermittelt wird, muss gem. § 127 Abs. 1 iVm. § 126 Abs.1 BGB im Zweifel die Kündigungsurkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. 

Offline khh

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #48 am: 11. September 2014, 20:55:45 »
Aha, wenn Schriftform vereinbart ist/war (bspw. wenn die Kündigungsbestimmung gem. AVBGasV/AVBEltV Bestandteil des "Alt-Vertrages" ist) und die Kündigung des Vertrages durch den Versorger per Brief erfolgt/e, dann "im Zweifel" also doch nach wie vor
... muss ... die Kündigungsurkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Danke für diese hilfreiche Klarstellung !  :)
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Offline Didakt

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #49 am: 11. September 2014, 21:15:51 »
Erstaunlich, mit welcher Ausdauer sich @ RR-E-ft wieder einmal der Interpretation der §§ 126, 126a, 126b u. 127 BGB widmet. Die Thematik ist hier im Forum doch schon in extenso behandelt worden. Wer die Anwendung/Auslegung bislang nicht begriffen hat, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen! ;)

Offline khh

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Re: RWE Kündigung
« Antwort #50 am: 11. September 2014, 21:33:28 »
Nun ja, mit mancher Definition von "Textform" kann man schon ein Problem haben  -  Beispiel:

Zitat
Im Unterschied zur Schriftform bedarf es somit bei der Textform keiner eigenhändigen Unterschrift. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftstücken auch Telefax-Nachrichten (selbst ohne Unterschrift oder ohne verkörpertes Original direkt aus einem Computer durch Computerfax), maschinell erstellte Briefe, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten.
[Quelle: Wikipedia]

Hier irritieren mich "klassische Schriftstücke" und insbesonders "maschinell erstellte Briefe" !  :-\
« Letzte Änderung: 11. September 2014, 21:36:59 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Kündigung - Schriftform/Textform
« Antwort #51 am: 11. September 2014, 22:10:57 »
Hier irritieren mich "klassische Schriftstücke" und insbesonders "maschinell erstellte Briefe" !  :-\

@ khh, ich bitte Sie, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit ein Problem haben. Auch für diese Begriffe gibt es im Internet nachlesbare, leicht verständliche Erklärungen und alternative Bezeichnungen, die wir doch ständig im Alltag als solche verwenden.

Offline berghaus

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Schriftliche Kündigung
« Antwort #52 am: 11. September 2014, 22:16:09 »
;D und  ;)

Ihr werdet es nicht glauben:
 
Am 30.09.2013, am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende meines Vertrages von 1975 erhielt ich endlich die jahrelang geforderte Kündigung mit zwei ppa Unterschriften mit fühlbarer Tinte.
 
Die Unterschriften wirken ein wenig wütend.

Da habe ich mir als treuer aber bis zum Widerspruch 2006 abgezockter Kunde meines freundlichen Versorgers nach 39 Jahren doch gleich einen neuen Anbieter gesucht.

Einen Monat später kam die Mitteilung: "Schade, dass sie gehen!  ... mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung erhalten...."
Dabei hatte ich doch garnicht gekündigt!

Ein wenig gestritten wird noch darum, ob die fristgerechte Kündigung mit gescannten Unterschriften ein Jahr vorher 'schriftlich' genug war.
Darum meine Fragen.

Die sonstigen Ereignisse und Ergebnisse werde ich zu gegebener Zeit hier mitteilen.

Die bisherigen Erfolge im Kampf gegen das 'Imperium'  habe ich hauptsächlich den in diesem Forum gewonnen Erkenntnissen zu verdanken. - nicht zuletzt, weil ich oft hartnäckig nachgefragt habe!

berghaus 11.09.14

Offline khh

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Re: Kündigung - Schriftform/Textform
« Antwort #53 am: 12. September 2014, 13:25:29 »
Hier irritieren mich "klassische Schriftstücke" und insbesonders "maschinell erstellte Briefe" !  :-\
@ khh, ich bitte Sie, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit ein Problem haben. Auch für diese Begriffe gibt es im Internet nachlesbare, leicht verständliche Erklärungen und alternative Bezeichnungen, die wir doch ständig im Alltag als solche verwenden.

@Didakt,

mit diesen "Begriffen" habe ich kein Problem. An der zitierten Wikipedia-Definition irritiert mich, dass
"maschinell erstellte Briefe" auch "Textform" sein soll.

So argumentiert auch ein (Ihnen gut bekannter) großer Versorger bzgl. einer vor Jahren erfolgten "Massen-Kündigung" von ("auslaufenden") Altverträgen, obwohl für eine Kündigung dieser Verträge zweifelsfrei das Schriftformerfordernis (also mit Originalunterschriften) vereinbart war!

Gruß, khh   
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