von berghaus am 14.11.11
Wenn überhaupt (böse) Absichten dahinterstecken, dann wohl das Ziel, Sondervertragskunden mit Zahlungsrückständen in die Grundversorgung abzudrängen, um dort -ohne Klärung der Rechtsfragen der alten Verträge- die Kunden zur Zahlung der zunächst bescheidenen Abschläge durch die Androhung der Versorgungssperre zu nötigen.
Nun geht es munter weiter:
Hier noch mal die Fakten:
- Sondervertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel von 1975,
schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende
- Seit November 2007 Meinungsverschiedenheit darüber, ob der neue von mir mit massiven Vorbehalten (z.B. niedrigerer Preis gefordert) unterzeichnete und eine Woche später von mir
hilfsweise widerrufene Vertrag doch zu Tragen gekommen und der alte Vertrag beendet worden ist.
- Kündigung (nicht fristgerecht und nicht schriftlich, sondern in Textform) 'im November 2010' des 'bestehenden Vertrages' (Frage: welcher Vertrag wurde gekündigt, der alte jedenfalls nicht
form- und fristgerecht)
- ab 01.01.2011 Grundversorgung, Mahnungen mit Sperrandrohung siehe oben
- Kündigung mit Einschreiben , (aber nicht schriftlich, sondern in Textform) 'im August 2012' des 'derzeitigen Vertrages'. Man kann deutlich sehen, dass die beiden 'ppa.'-Unterschriften blau
gedruckt sind.
- Neue Begrüßung in der Grundversorgung: Geforderte Abschläge 226,-- EUR/Monat. Ich zahle nach Vertragspreis von 1975 42.-- EUR/Monat
Nun 10.02.13 erste Mahnung (automatisiert)
21.02.13 zweite Mahnung mit Androhung der Unterbrechung der Energieversorgung (automatisiert)
Mein wegen empfundener Erpressung empörtes Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der RWE Peter Terium - persönlich- mit erneutem Hinweis auf verschiedene Urteile, welche Strafen dem Vorstandsvorsitzenden drohen, wenn Versorgungssperren widerrechtlich angdroht werden, wurde schon nach zwei Tagen vom 'Beschwerdemanagement Bochum' beantwortet:
".......Wir beliefern Sie seit dem 01.01.13 in der Grundversorgung. Es gilt der Anfangspreis. Die geforderten Abschläge sind termingerecht und in voller Höhe auszugleichen.......
Das vorgesehene Mahn- und Inkassoverfahren bis hin zur Einstellung der Lieferungen haben wir bereits eingeleitet."
Diese Androhung kann man wohl nicht als automatisiert ansehen und, wie vom BdE empfohlen, gelassen hinnehmen, bis eine Sperrandrohung mit genauem Datum kommt.
Ich halte diese erneute Nötigung für unglaublich!, insbesondere, nachdem der Versorger seit 2006 erhebliche Kürzungen hingenommen hat ohne eine gerichtliche Klärung der Hauptfrage, ob der Vertrag von 1975 noch besteht, herbeizuführen.
Da ich ständig meine Zahlungsbereitschaft für den Fall der Klärung der Meinungsverschiedenheiten verkündet und auch Vergleiche nicht ausgeschlossen habe, bin ich auch der Meinung, dass eine Sperre unverhältnismäßig wäre.
Was würdet Ihr mir denn diesmal empfehlen?