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Autor Thema: Anschlusssperre  (Gelesen 15024 mal)

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Offline Emile Bronte

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Anschlusssperre
« am: 21. Oktober 2011, 15:48:57 »
Wir haben großen Ärger mit Edis Avacon. Das Haus meiner Schwiegrmutter steht leer, es wird kaum Energie verbraucht. Wir haben die generalollmacht und somit kümmern wir uns auch um ihre finnziellen Angelegenheiten.

Am 8.7.20011 wurde eine Jahresrechnung erstellt, die, obwohl eine Ablesung stattgefunden hat, teilweise geschätzt wurde. Der Abschlag wurde auf monatlich € 426 festgesetzt.

In mehreren Telefonaten mit dem Service Center haben wir um eine Korrektur der Abschläge und eine erneute Ablesung gebeten, ohne dass dies zum Erfolg führte. Die Abbuchungen vom Konto meiner Schwiegermutter haben wir zurück gerufen. Mit Datum vom 18.8.2011 haben wir der Forderung aus der Rechnung und der Abschlagsanforderung schriftlich widrsprochen und eine Korrektur gefordert. Auch einer erneuten Zahlungsaufforderung widersprachen wir. Beide Schreiben blieben unbeantwortet. Statt dessen erhielten wir am 16.9.2011, ohne eine Sperrandrohung erhalten zu haben, mit Datum vom 12.9.2011 Sperrankündigungen für sowohl den Strom- als auch den Gasanschluss für den 20.9.2011, obwohl wir den Betrag strittig gestellt hatten. Mit Datum vom 16.9.2011 forderten wir den Energieversorger dazu auf, zu unseren Schreiben Stellung zu nehmen, die Androhung der Einstellung der Energieversorgung zurückzunehmen und sich zur Erreichung einer außergerichtlichen Einigung mit uns in Verbindung zu setzen. Auch erklärten wir die grundsätzliche Zahlungswillig- und fähigkeit. Zugleich erteilten wir dem Versorger Hausverbot für das in Frage stehende Grundstück.

Wir beantragten eine Einstweilige Verfügung beim AG Helmstedt auf Unterlassung der Einstellung der Energieversorgung, die wegen fehlender Eilbedürftigkeit abgewiesen wurde. Als Ergebnis erhielten wir vom Energieversorger am 28.9.2011 eine vom 12.9.2011 datierte Neuberechnung des Abschlages mit einer Reduzierung auf € 10 pro Monat. Wir sahen nun keinen weiteren Anlass mehr, den Rechtsstreit fortzuführen und teilten dies dem Gericht mit.

Am 14.10.2011 erhielten wir eine vom 10.10. 2011 datierte Mahnung/Sperrankündigung, in der neben Rechnungsforderungen, Mahnkosten und Bankgebühren die Kosten für zwei Sperrversuche für jeweils Gas- und Stromanschluss enthlten sind, so dass sich die Forderung inzwischen auf nahezu € 2000 beläuft.

Am 18.10.2011 haben wir draufhin telefonisch mit dem Service-Center des Versorgers Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Es wurde uns gesagt, dass man dieses komplizierte Problem nicht sofort beurteilen und lösen könne. Statt dessen wolle man uns am Vormittag des komenden Tages anrufen, wenn man sich einen Überblick verschafft hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte kein Anruf und keine schriftliche Äußerung, obwohl Adresse und Telefonnummer aus der Vielzahl unserer Schreiben hervorgehen.

Wir werden nun erneut der Forderung widersprechen, Hausverbot erteilen und fordern, dass man sich außergerichtlich mit uns einigt. Wir sind entsetzt von der Art und Weise der Edis Avacon, uns als Kunden zu ignorieren. Ferner wollen wir verhindern, dass sich die Forderung weiter erhöht. Außerdem naht die Frostperiode und das Haus muss beheizt werden, um Bauschäden zu vermeiden.

Wir haben den Eindruck, dass unsere Bemühugen völlig ins Leere laufen. Was önnten wir noch unternehmen, außer es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Und wie könnten die Aussichten sein?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Offline Netznutzer

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Anschlusssperre
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2011, 20:10:05 »
Auf jeden Fall sofort den Anbieter wechseln mit dem aktuellen Verbrauch, somit ist das Druckmittel der Sperrung weg. Weitere Tipps überlasse ich bei der komplexen Materie anderen Forenmitgliedern.

Gruß

NN

Offline Christian Guhl

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Anschlusssperre
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2011, 23:43:19 »
Zitat
Original von Emile Bronte
Wir haben großen Ärger mit Edis Avacon.
Eon-Edis oder Eon-Avacon ? Das sind zwei verschiedene Unternehmen.
Zitat
Original von Emile Bronte
Am 18.10.2011 haben wir draufhin telefonisch mit dem Service-Center des Versorgers Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen.
Die Service-Center können Sie vergessen ! Da sitzen völlig unfähige und überforderte (wahrscheinlich auch unterbezahlte) Mitarbeiter, deren Aufgabe es ist, die Kunden ruhigzustellen und abzuwimmeln. Ahnung von der Materie haben die wenigsten. Kontakt immer nur schriftlich per Einschreiben an den Vorstand.
Ganz gute Erfolge hatten oft die Beschwerden in der Reclabox

Offline Emile Bronte

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Anschlusssperre
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2011, 19:50:34 »
Ich meinte natürlich Eon Avacon. Danke für den Tipp ReclaBox. Aber warum darf ich nicht darauf vertrauen, dass meine Schreiben an das Service Center auch gelesen werden? Immerhin befinden sie sich im EDV-System. Ich bin sturzsauer!

Offline bolli

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Anschlusssperre
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2011, 09:03:47 »
Zitat
Original von Emile Bronte
Ich meinte natürlich Eon Avacon. Danke für den Tipp ReclaBox. Aber warum darf ich nicht darauf vertrauen, dass meine Schreiben an das Service Center auch gelesen werden? Immerhin befinden sie sich im EDV-System. Ich bin sturzsauer!
In so einem Laden wie EON tun (manchmal) viele Hände etwas, ohne das diese Tätigkeiten immer koordiniert vonstatten laufen. Normale Schreiben gehen meisten im Kundencenter ein und werden dort bearbeitet, jedoch eher selten individuell sondern mittels Textbausteinen, die oft den Sachverhalt gar nicht berücksichtigen. Auch kennt man den Stand zu diesem Fall aus anderen Abteilungen augenscheinlich nicht. Daher empfiehlt sich bei hartnäckigen Fällen der Weg über den Vorstand. Dieser setzt manchmal auch noch Geschäftsgangvermerke drauf und die Bearbeitung erfolgt sodann oft sorgfältiger. Wenn Sie ohne Empfangsnachweis Schreiben verschicken sind Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens verpflichtet, nachzuweisen, dass das Schreiben bei EON angekommen ist. Falls Sie aus dem Schriftverkehr mit EON EINDEUTIG den Empfang herleiten können ist\'s gut, wenn nicht, würde ich lieber zumindest ein wichtiges Schreiben per Einschreiben/Rückschein schicken.

 

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