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Autor Thema: Stadtwerke erhöhen Gaspreise zum 1. Oktober um 18 %  (Gelesen 4745 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke erhöhen Gaspreise zum 1. Oktober um 18 %
« am: 03. August 2011, 12:27:41 »
Die Gaspreise steigen um 0,99 Cent/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer (Brutto 1,18 Cent/kWh)

Siehe Hier
 http://www.stadtwerke-kh.de/index.php?id=27

Die BIFEP teilt hierzu zunächst mit:
Die Stadtwerke erhöhen zum 01. Oktober die Gaspreise in allen Tarifbereichen massiv um 18 Prozent. Die Begründung mit der Marktentwicklung hält die BIFEP für vorgeschoben. Es ist auch kein Zufall, dass die Preiserhöhung rechtzeitig zum Beginn der Heizsaison greifen soll. Um die Preisexplosion durchzusetzen, kündigen die Stadtwerke die bisher bestehenden Gasverträge „Sondervertrag A“ und „Kreuznacher Stadtgas“, sofern Kunden nicht bereits neue Verträge mit  neuen AGB in diesem Jahr unterschrieben haben.

So wie die Stadtwerke jetzt agieren, ist das aus Sicht der BIFEP Nötigung: wer bis zum 15.09.2011 den neuen Vertrag fristgemäß unterschreibe und wer nicht vor Ablauf eines Jahres kündige, nur der erhalte einen Bonus welcher fast 50% der Preissteigerung beträgt. Kunden ohne Bonusanspruch zahlen somit die Zeche der extremen Preissteigerung dann doppelt. Die BIFEP bezeichnet dies als ein Lockvogelangebot, das die Kunden extrem verunsichert. Mit einer Stärkung der Kundenrechte, wie Herr Canis betont, hat das nichts zu tun. Mit keiner Silbe erläutern die Stadtwerke nämlich, worin denn die angeblich besseren Kundenrechte genau bestehen sollen.

Die von der BIFEP veranlasste Prüfung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen undurchsichtig und zum Teil auch rechtwidrig sind.

Die Stadtwerke sind laut BIFEP keine Stadtwerke im ursprünglichen Sinne mehr. Sie handeln vielmehr nur noch wie eine Vertriebsorganisation, die eine möglichst hohe Rendite für ihre Eigentümer, RWE, Saarferngas und BGK-Gesellschaft, zu erwirtschaften hat. Mit der massiven Gaspreiserhöhung sollen die Gewinne wieder gesteigert werden, die in 2010 laut Geschäftsbericht um ca. 30% zurückgegangen sind. Die Stadtwerke konnten die im Gewinnabführungsvertrag enthaltenen Erwartungen der Gesellschafter, das sind Renditen deutlich über zehn Prozent, nicht erfüllen.

Es ist laut BIFEP nicht anzuraten, die neuen Verträge zu unterschreiben. Die Kunden sollten sich einen günstigeren Gaslieferanten suchen. Die BIFEP empfiehlt zudem allen Kunden, sich zu wehren und ihr bereits in den vergangenen Jahren zu viel bezahltes Geld zurück holen. Die BIFEP bietet dabei Unterstützung an. Mit dem bisherigen Tarif „Kreuznacher Stadtgas“ und dem Tarif „Gas-Sondervertrag A“ wurden Preisgleitklauseln nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen oder sie sind ungültig. Daher waren Preissteigerungen unrechtmäßig, wie das Landgericht Bad Kreuznach in seinem Urteil vom 14.04.2011 entschieden hat.

Die exakten Preise für die verschiedenen Tarife werden erst mit den zu veröffentlichtenden Preisblätter bekannt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke erhöhen Gaspreise zum 1. Oktober um 18 %
« Antwort #1 am: 03. August 2011, 12:56:25 »
\"Nötigung\" ist ein Straftatbestand. Dass dessen Voraussetzungen vorliegen könnten, ist nicht ersichtlich.

In den Altverträgen sind keine wirksamen Preisänderungsklauseln enthalten, so dass Preiserhöhungen nicht darauf gestützt werden können.
Folglich kommen Preiserhöhungen überhaupt nur bei inhaltlich neu abgeschlossenen Vertragsverhältnissen in Betracht.

Zur ähnlich gelagerten, verlogen erscheinenden  Preispolitik der EWE:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise__312/ContentDetail__11904/

Entweder Kostensteigerungen erfordern die hohe Preiserhöhung oder die drastische Preiserhöhung ist eben nicht erforderlich und deshalb auch nicht angemessen.

Zuckerli gibt man den Affen.

 

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