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Autor Thema: stromanbieterwechsel (EON), was passiert mit Nachforderung  (Gelesen 14295 mal)

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Offline 23894

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Da EON den Jokertarif einstellt möchte ich jetzt gerne den Stromanbieter wechseln. Aufgrund meines Widerspruchs gegen die Strompreisanpassung fordert EON jedoch ca 500 € nach. Was passiert wenn ich jetzt wechsel? Muß ich dann nachzahlen oder hab ich bei Weigerung mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen?

Offline Cremer

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stromanbieterwechsel (EON), was passiert mit Nachforderung
« Antwort #1 am: 14. Juli 2011, 08:01:45 »
@23894,

das ist vom Versorger abhängig, wie dieser in Ihrer Sache weiter verfahren wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bolli

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stromanbieterwechsel (EON), was passiert mit Nachforderung
« Antwort #2 am: 14. Juli 2011, 09:16:35 »
Die Entscheidung, ob ein Gerichtsverfahren vom Versorger angestrengt wird ist meist unabhängig davon, ob man (noch) Kunde des UNternehmens ist oder nicht sondern ist eher eine Frage, wie wahrscheinlich ein Erfolg dieser Klage ist. Jede abgewiesene Klage erhöht die Front der Gegner/Rückforderer. Von daher überlegen und wählen die Versorger sich ihre Klagegegner mittlerweile sehr genau aus. Ob Sie zu so einem Kreis gehören, der potenziell \"Klagegefährdet\" ist, kann man von außerhalb nur schwer beurteilen, sollte aber für Ihre Wechselentscheidung auch keine Rolle spielen.

Offline RR-E-ft

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stromanbieterwechsel (EON), was passiert mit Nachforderung
« Antwort #3 am: 14. Juli 2011, 09:47:21 »
Selbst ein tatsächlicher Zahlungsrückstand hindert einen Lieferantenwechsel nicht.

Ob der bisherige Lieferant (vermeintliche) Zahlungsrückstände per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich geltend macht oder nicht, ist ihm überlassen.

Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage können im Grunde erst dann beurteilt werden, wenn sie vorliegt. Denn erst dann ist ersichtlich, ob der Klageanspruch schlüssig begründet wurde. Sollte er schlüssig begründet sein, sind die Erfolgsaussichten einer Verteidigung hiergegen zu prüfen.

Zunächst lässt sich nur abwarten, ob und ggf. wann da noch etwas kommt.

Offline bjo

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stromanbieterwechsel (EON), was passiert mit Nachforderung
« Antwort #4 am: 14. Juli 2011, 13:29:31 »
- Anbieter aussuchen
- über den Anbieter das Wechseln erledigen lassen
- Abschlussrechnung von EON abwarten und korrigieren, EON wird mit sicherheit die 500 EUR als Aussenstände deklarieren oder sonst wie nachfordern.
- Rechnung von EON als fehlerhaft zurückweisen
- eigene Rechnung erstellen
- diese zahlen und zur Sicherheit Einzugsermächtigung streichen wenn nicht schon geschehen
danach
=> abwarten und grinsen, bei mir Gas RWE tut sich seit fast 2 Jahren nix
(2500 EUR)

 

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