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Autor Thema: N-ergie kündigt Ideal M Vertrag  (Gelesen 11615 mal)

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Offline Juliumic

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« am: 25. Juni 2011, 22:09:34 »
Die Energie Nürnberg schrieb mir folgenden Brief. Ihr Liefervertrag für Erdgas Ideal M verlängert sich jeweils um einen weiteren Montat, sofern dieser nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Von diesem Recht machen wir Gebrauch.
Wir beliefern Sie gerne mit unserem Produkt Erdgas Smart, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie mit uns einen neuen Vertrag schließen.
Wenn Sie keinen neuen Vertrag mit uns abschließen werden wir Sie als Grundversorger im Netzgebiet der N-ergie netz gmbh zu den jeweils veröffentlichen Preisen mit Erdgas versorgen.
Da ich seit 2005 Einspruch gegenüber der Preiserhebung von der N-ergie eingelegt habe, wie soll ich mich jetzt verhalten?

Offline Cremer

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #1 am: 26. Juni 2011, 14:56:39 »
@Juliumic,

Haben Sie nur einmal in 2005 Widerspruch eingelegt oder jedesmal, wenn eine Preiserhöhung bekannt wurde?

Haben Sie ebenso bei jeder Jahresrechnung Widerspruch eingelegt?

Haben Sie ferner daraus resultierend Ihre eigen Jahresrechnugnen erstellt und nur danach abgerechnet?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Juliumic

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #2 am: 27. Juni 2011, 12:03:27 »
Ich habe jedesmal wenn eine Preiserhöhung bekannt wurde Widerspruch eingelegt und meine eigene Jahresrechnung erstellt und danach abgerechnet.

Offline Cremer

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #3 am: 27. Juni 2011, 13:21:20 »
Dann ist m.E. eine Kündigung unter diesen Umständen, da weitere Einzelheiten nicht bekannt sind, nicht ganz rechtens.

War denn dieser Tarif \"Erdgas Ideal M\" die ganze Zeit auch bezogen worden?
Ist daraus die Kündigung rechtswirksam (Kündigungsfrist?)
Gab es diesen Tarif 2005 schon?
Ich kann ihn jetzt jedenfalls nicht mehr finden

Zu einer exakten Bewertung des Sachverhaltes kann man nach dieser kurzen Stellungnahme, da weitere Einzelheiten aus dem zeitlichen Vertrgasablauf nicht bekannt sind, nicht kommen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Juliumic

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #4 am: 27. Juni 2011, 15:08:43 »
Der Tarif Erdgas Ideal M wurde die ganze Zeit bezogen. Die N-Ergie, hat nun alle Personen angeschrieben, einen neuen Vertrag \"SMART\" abzuschließen.
In dem Vertrag Ideal M steht: Ihr Liefervertrag für Erdas IDEAL M verlängert sich jeweils um einen weiteren Montat, sofern dieser nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Von diesem Recht macht nun die N-ergie gebrauch und kündigt mir diesen Vertrag fristgerecht. Sie wollen, dass ich bis zum 30.06 den neuen SMART Vertrag unterschreibe. Dies allerdings bedeutet, dass ich auch den Preis anerkenne, und somit wird mein Einspruch hinfällig. Wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe, werde ich ab dem 1. Aug. als Grundversorger im Netzgebiet eingestuft. Dieser Liefervertrag ist höher als der SMART und der Ideal M. Ich denke, die Kündigung habe ich bekommen, da ich der Preiserhöhung widersprochen habe. Ich habe somit keine andere Wahl, als den neuen Vertrag zu unterschreiben oder in die weitaus teurere Grundversorgung zu gehen.

Offline Cremer

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #5 am: 27. Juni 2011, 16:04:36 »
@Juliumic,

suchen Sie sich einen günstigeren Anbieter
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #6 am: 28. Juni 2011, 07:51:10 »
Da es sich bei dem Vertrag Ideal M wohl um einen Sondervertrag handelt, darf dieser wohl auch ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bestmmt sich meist aus den AGB, so diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend BGB.

Daher hat es wohl keinen Zweck, den alten Preisen nachzutrauern sondern man sollte offensiv in einem Verbraucherportal (z.B. verivo*.de) nach günstigen Anbietern für sein Gebiet suchen.

Und kommen Sie nicht auf die Idee, bei der Schlußabrechnung mit N-Energie Ihre Rückbehaltungen noch zu zahlen.  ;) Die werden sie bestimmt einfordern.
Nachteile beim Wechsel dürfen Ihnen dadurch nicht entstehen.

Offline userD0013

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #7 am: 01. Juli 2011, 12:36:35 »
@ Juliumic
Dass die N-Ergie den Ideal M bei \"widerborstigen\" Kunden kündigt, damit war doch zu rechnen, vor allem deshalb, weil sie damit vor Gericht ein ums andere Mal kräftig auf den Bauch gefallen sind. Nur ist das nicht so bekannt geworden, weil es etliche Vergleiche gab und welcher Pressefuzzy interessiert sich schon für einen Vergleich.
In meiner Nachbarschaft gibt es mehrere Ideal-M-Kunden, die seit Jahren treu und brav alles zahlen, was gefordert wird. Da gibts natürlich keine Kündigung, zumal die Preise höher sind als beim Tarif Smart und nah bei den Grundversorgungspreisen liegen. Da ist schon ordentlich was verdient.
Mir hatten sie schon 2009 einen Mahnbescheid geschickt, damit die ersten gekürzten Beträge nicht verjähren. Ich hab\'s auf eine Klage ankommen lassen, die zwar letzten Endes mit einem Vergleich geendet hat, bei der ich aber unterm Strich eine ordentliche Summe der gekürzten Beträge auf meiner Habenseite verbuchen konnte. Und natürlich habe ich mittlerweile einen anderen Versorger.
Aus meiner Sicht haben Cremer und bolli Recht: Rückbehaltungen nicht zahlen und einen anderen Versorger suchen; Veriv..., Topta... & Co geben genügend Anregungen. Zusätzlich würde ich mir schon mal prophylaktisch eine kundige RA-Kanzlei ausgucken. In meinem Fall hat Frau Ahrens hervorragend gearbeitet.
So viel als Ergänzung zum E-Mail-Schriftverkehr aus der Vergangenheit. Hartnäckigkeit zahlt sich aus ;-)

Gruß hby

Offline Juliumic

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2011, 21:58:45 »
Hallo, ich bin nun seit 1. September bei einem anderen Gasbetreiber. Nun habe ich folgendes Schreiben von der N-ergie bekommen. \"Ihr Kundenkonto weist derzeit einen Zahlungsrückstand von xxx€ auf. Forderung für 2008, 2009, 2010 und 2011. Wir fordern Sie auf, den rückständigen Betrag zu begleichen, ansonsten werden wir dies gerichtlich durchsetzen.
Wie soll man sich da verhalten? Sind die Jahre 08/09/ nicht schon verjährt?

Offline Cremer

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N-ergie kündigt Ideal M Vertrag
« Antwort #9 am: 25. Oktober 2011, 22:34:02 »
Es besteht eine 3-jährige Verjährungsfrist, insofern sind diese Ansprüche nicht verjährt.
2008 verjährt zum 31.12.2011

Am Besten nicht zu reagieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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