Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 19984 mal)

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Offline xrenko

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Mahnbescheid
« am: 11. Juni 2011, 16:54:34 »
Hallo
ich bin neu hier und hab mal gleich ein tolles prob.evtl.kann mir ja jemand ein paar Tipps geben.

Ich habe heute einen gelben Brief erhalten da ich meine offene Rg. an die ENTEAGA noch nicht beglichen habe.

Die hatten mir im Dez.2010 eine Rg.geschickt über 800 Euronen nachzahlung da Ich vergessen haben soll meinen Verbrauch für 2008-2009
zu melden was ich aber per Tel.und E-Mail gemacht habe.

Auf meine Frage wie dieser Betrag zustande kommt bekam ich als Antwort (nach immerhin fast 8 Wochen) da wird halt eben mal der Verbrauch geschätzt wen das nicht gemeldet wird.Ich soll anstatt 21.000 kw/h plötzlich über 30.000 kw/h gebraucht haben aber erst nachdem ich zum 31.12.2010 gekündigt habe und zu einem anderen Versorger \"übergelaufen\" bin. Gott wie kann ich sowas auch tun ?

Der E-Mail Verkehr von mir ist belegbar der Laden behauptet aber stur nix bekommen zuhaben.

Ganz zum anfang der Mailschreiberei räumten die mir \"freundlicherweise\" einen Ratenzahlungsplan ein das war in etwa Anfang Januar 2011 auf den warte ich bis heute anstatt sich um die Mails zeitnah zu kümmern flattert heute der Mahnbescheid ins Haus.

Bringt es was zum Verbraucherschutz zu pilgern oder was sollte man die Bundesnetzagentur über dieses vorgehn informieren?

Im vorraus besten Dank für alle Antworten und Anregungen

-xrenko-

Offline opferlamm-ma

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Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 11. Juni 2011, 17:34:50 »
Wie wurde bis dato die Korrespondenz geführt? Per Telefon auch noch evtl. mit einem Call Center grrrr. Da hat man gar nichts auf der Hand.
Im Besteitensfall steht man da \'nackt\' da.

Was bedeutet \'gelber Brief\' denn konkret ?

Ich habe heute einen gelben Brief erhalten da ich meine offene Rg. an die ENTEAGA noch nicht beglichen habe.

Die hatten mir im Dez.2010 eine Rg.geschickt über 800 Euronen nachzahlung da Ich vergessen haben soll meinen Verbrauch für 2008-2009
zu melden was ich aber per Tel.und E-Mail gemacht habe.

Ist Ihr Einwand  im Bestreitensfall nachweisbar?

Auf meine Frage wie dieser Betrag zustande kommt bekam ich als Antwort (nach immerhin fast 8 Wochen) da wird halt eben mal der Verbrauch geschätzt wen das nicht gemeldet wird.Ich soll anstatt 21.000 kw/h plötzlich über 30.000 kw/h gebraucht haben aber erst nachdem ich zum 31.12.2010 gekündigt habe und zu einem anderen Versorger \"übergelaufen\" bin. Gott wie kann ich sowas auch tun ?

Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 11. Juni 2011, 17:48:46 »
@xrenko,

persönlich bei der Entega vorsprechen und die Angelegenheit in einem Gespräch klären.

Von Telefonaten ist abzuraten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline xrenko

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Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 11. Juni 2011, 18:37:01 »
@opferlamm

Kontakt nur per E-Mail.
Gelber Brief=Mahnbescheid.

Belegbar ist es in sofern das ich eine Ablesekarte mit Handynr.habe von dem Aussendienstler der damals Ablesen wollte dem srach ich auf die Mailbox und gleichzeitig den Verbrauch per Mail gesendet mit Rückmeldung des Servers der ENTEGA.
Nach mehrmaliger Anfrage warum mein gemeldeter Verbrauch nicht berücksichtigt wurde habe ich als Antwort bekommen:
Zitat
\"Auf Basis der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sind wir nach §18 (1)
GasGVV zur Errechnung von Zählerständen berechtigt, wenn der Ableser des
zuständigen Messstellenbetreibers das Grundstück und die Räume des Kunden
nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann und die hinterlassene
Ablesekarte vom Kunden nicht zurückgesendet wird. Auch angeblich
telefonisch oder per E-Mail mitgeteilte Ablesungen sowie
Rechnungswidersprüche liegen uns von Ihnen nicht vor.
 
Also geh ich mal davon aus das die ENTEGA einen als Lügner bezeichnet
obwohl ich dachte mit der Absendung der Verbrauchsdaten per Tel.und E-Mail meinen verpflichtungen nachgekommen zu sein.

@cremer
Eine Vorschprache bei der ENTEGA ? Da hab ich eher eine beim Pabst in Rom,wie eine in Darmstadt.

was würdet ihr raten,Wiederspruch einlegen und warten was das Amtsgericht dazu meint.

Danke an euch zwei für die Antwort

Offline PLUS

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Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 11. Juni 2011, 19:06:12 »
Zitat
Original von xrenko
..
@cremer
Eine Vorschprache bei der ENTEGA ? Da hab ich eher eine beim Pabst in Rom,wie eine in Darmstadt.

was würdet ihr raten,Wiederspruch einlegen und warten was das Amtsgericht dazu meint. ..
    Sorry, aber die Geschichte ist dünn. @Cremer hat die richtige Empfehlung schon gegeben. Der Mahnbescheid kam ja kaum aus heiterem Himmel. Die Klärung war längst angesagt. Man muss sich dann schon kümmern. Die Empfehlung ist richtig, der Sachverhalt sollte unverzüglich direkt mit dem Versorger geklärt werden. Der aktuelle Zählerstand lässt sich ja wohl jederzeit feststellen. Dann kann man sicher auch lückenlos nachvollziehen, was da von welchem Versorger seit 2008 bis jetzt abgerechnet wurde.

    Erfolgt keine Klärung und kein Widerspruch, dann geht das gegebenenfalls seinen Gang bis zum vollstreckbaren Titel und den Folgen. Das für das Mahnverfahren zuständige Amtsgericht hat dazu keine Meinung. Dazu gibt es hier im Forum schon genügend Informationen. Hier geht es aber in der Regel um Kürzungen wegen überhöhter unbilliger Preise und nicht um solche Zahlungsrückstände z.B.:

Neujahrsgruß

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Offline xrenko

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Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 11. Juni 2011, 19:54:46 »
@plus

Für mich kam der Bescheid sehr wohl aus heiterem Himmel da die ENTEGA das letzte mal am 22.02.2011 mit mir Kontakt aufgenommen hat auf meine Frage hin ob meine Anfrage nun geprüft sei,da ich seit dem 18.11.2010 keine Vernünftige Antwort erhalten habe,ausser z.B.das der ENTEGA zum 08.11.2010 kein Verbrauchswert von mir vorlag obwohl der Aussendienstler erst am 16.11.2010 Ablesen wollte,wie immer das gehn soll.

Offline PLUS

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Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 11. Juni 2011, 20:20:17 »
Zitat
Original von xrenko
Für mich kam der Bescheid sehr wohl aus heiterem Himmel da die ENTEGA das letzte mal am 22.02.2011 mit mir Kontakt aufgenommen hat ....
    Ok, dass der Versorger aber irgendwann die noch fehlende Abrechnung für 2008-2009 erstellen wird, war doch zu erwarten?! Irgendwann war die Abrechnung im Briefkasten und sie war offensichtlich nicht korrekt, da der Verbrauch geschätzt wurde. Das muss man dann mit dem  Versorger unverzüglich klären. Der Versorgerwechsel hat damit nichts zu tun und hilft nicht weiter. Jetzt ist Eile geboten, Fristen sind einzuhalten. Wenn keine Klärung erfolgt und der Versorger das Mahnverfahren weiter betreibt hat das ohne Widerspruch wahrscheinlich unangenehme Folgen. Aber das steht ja alles auch im \"Gelben Brief\". Ansonsten hier gibt es weitere Informationen dazu:  

Justizministerium Baden-Württemberg - hier kann zum gerichtlichen Mahnverfahren eine umfangreiche Broschüre heruntergeladen werden
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Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 12. Juni 2011, 11:38:38 »
@xrenko,

grundsätzlich ist allen Kunden dringendempfohlen schriftlich mit Schreiben zu den Vesorgern zu kommunizieren.

Dies zeigte sich auch deutlich in dem Urteil des LG KH v. 14.4.11 SW KH gegen mich. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass H. Cremer immer expliziet schriftlich widersprochen hat.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Goetz-lebt

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Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 12. Juni 2011, 13:22:13 »
Wer selbst noch nie mit der Entega zu tun hatte (insbesondere mit dem obskuren sog. Forderungsmanagement), kommt mit theoretisch schlauen Empfehlungen bei diesem Saftladen nicht weiter.

Da helfen nur harte Bandagen.

1) Wenn die Übersendung der jeweiligen Zählerstände per mail belegbar ist,
dann gibt es erstmal keinen Grund für den Kunden auf (absichtlich) überhöhte Abrechnungen zu leisten.

2) Sie haben sich anscheinend rechtzeitig mit der Gegenseite nach Erhalt der streitigen Abrechnung in Verbindung gesetzt. Offensichtlich ohne Erfolg.
Warum: Entega betreibt erneut Verzögerungstaktik. Jetzt sollen Sie mit dem MB unter Druck gesetzt werden (Nötigung !). Und natürlich auch noch die Kosten fürs Mahnverfahren übernehmen - da wären Sie aber schön blöd.

3) Ich denke, dass der MB von irgendeinem Rechtsverdreher für die Entega beantragt wurde (erhöht sofort die Verfahrenskosten).
Da auf dem MB die Anschrift dieser Kanzlei stehen muss, sollten Sie sich direkt mit dem Anwalt in Verbindung setzen (am Besten per Fax).
Machen Sie dem unmissverständlich klar, dass die Fehler auf Seiten der Entega liegen u. Sie nicht bereit sind, sich erpressen zu lassen.
Listen Sie Daten und Zahlen der übermittelten Zählerstände auf und fordern Sie den Entega-Anwalt auf, dass seine Mandantin eine korrekte Abrechnung erstellt und die jetzige ausdrücklich u. umgehend storniert.
Setzen Sie dem Anwalt eine Frist von max. 10 - 14 Tagen (Sie müssen ja auch mögliche Postlaufzeiten einrechnen und gleichzeitig die Frist beim AG Hünfeld wg. Widerspruch o. später Einspruch im Hinterkopf behalten).

4) Und machen Sie dem Entega-Anwalt unmissverständlich klar, dass Sie für den Fall, dass sich die Entega überhaupt nicht rührt, eine Strafanzeige gg. die Geschäftsführung der Entega u. auch den verantwortlichen Anwalt wg. versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft DA erstatten.
Um bereits an dieser Stelle die Kommentare der Ahnungslosen (in Bezug auf die Entega) abzuwürgen: es gibt/gab etliche Verfahren gg. Entega bzw. deren Mutterkonzern - steter Tropfen höhlt den Stein.

Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 12. Juni 2011, 17:20:13 »
@xrenko,

Natürlich kann man Widerspruch einlegen.

Kreuzchen an der Stelle für den Mahnbescheid insgesamt machen.

Aber da Sie Ihren Fall hier nicht ganz klar und insgesamt dargestellt haben, ist es schwieig hier eine Einschätzung zu geben.

Auch in einem anderen Fall eines Kunden gegen die Entega war der Kunde erfolgreich gewesen.

Ich biete Ihnen tel. Kontakt zur Aussprache an.
MFG
Gerd Cremer
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Offline xrenko

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Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 15. Juni 2011, 20:16:10 »
@ alle

Erst einmal Danke für den Infoaustausch.
Ich versuche einmal den Vorgang im Detail zu erklären:

Mitte 2009 spielte Ich mit dem Gedanken meinen Gasversorger zu wechseln(ENTEGA),es kam wie es kommen musste,ordentlich gekündigt(ca.Oktober) zum nächstmöglichen Termin.
Sodann kam ein schreiben der ENTEGAdas mein Vertrag zum 31.12.2010 endet.

Anm.seit dem wir hier Wohnen (Sep.1997) habe ich,da ich nicht zuhause warten kann bis ein Ableser kommt meinen Verbrauchsdaten zuerst per Post später per E-Mail fristgerecht gemeldet und es gab NIE irgendwelche unstimmigkeiten bezgl.der Abrechnung.

Am 16.11.2010 wollte der Ableser meinen Verbrauch ermitteln was er nicht konnte da Ich Arbeiten bin,in der Regel bis 18.30 Uhr.
Da die karte im Briefkasten lag bin ich in den Keller den Zählerstand auf die Karte geschrieben und in die Wohnung hoch.
Da auf der Karte eine HandyNr.stand hab ich angerufen und dem Hr.Bischof
den Zählerstand durch gegeben.
Da ich jeden Tag meinen Rechner anhabe meldete ich den Zählerstand auch noch per Mail an kundenservice@.......!
Als Beleg kam wenige Minuten später vom Server der ENTEGA der Beleg das die Nachricht eingegangen sei,und diese schnellstens beantwortet wird.(oder auch nicht).Das alles spielte sich zwischen 18.30 u.18.40Uhr ab.

Jetzt war es soweit der neue Versorger kümmerte sich um den Rest,und mitte ende November flatterte die Rechnung für das Jahr 2009 ins Haus mit einer Nachzahlung von 775,05 Euro.
Lt.Rechnung soll ich über 10000Kwh mehr verbraucht haben als die ganzen Jahre zuvor. Im schnitt ca.20000Kwh und auf einmal ca.31000 kwh.

Mein erster Gedanke war jawohl,den Versorger gewechselt und gleich einer auf den deckel für die Frechheit.

Also gleich darauf folgende am 18.11.2010 um 17.37 Uhr folgende E-Mail gesendet:

\"\"\"Sehr geehrte Damen und Herren
 
Heute habe ich ihre Verbrauchsabrechnung von 12.11.2009 bis 08.11.2010 erhalten und
bitte sie um Korrektur der Rechnung.
 
Verbrauch vom 2006 - 2007      22.607 kWh
                           2007 - 2008    20.727 kWh
                           2008 - 2009    20.632 kWh
             und von 2009 - 2010    30.891 kWh !!??
 
Ich meldete ihnen am 16.11.2009 um 18.28 Uhr einen Zählerstand von 14486 m³.
Am 05.11.2010 um 17.00 Uhr meldete ich an die\"ablesung@countandcare.de
einen Zählerstand von 16620 m³ das ist eine Differenz von 2134 m³.
 
Bei einem Angenommenem Brennwert des Gases von 8,4 ergibt sich ein ca. Verbrauch
von 18000 kWh.
Bei einem Brennwert von 10,3 ergibt sich ein Verbrauch von ca. 22000 kWh. was real ist.
 
Da ich zum 01.01.2011 den Versorger gewechselt habe liegt die Vermutung nahe das sie
sich nicht versehentlich verrechnet haben wie im vergangenen Jahr bei meiner Schwester die
auch den Anbieter gewechselt hatte und eine derbe Nachzahlung erhielt die sich als falsch heraus
stellte.\"\"

Das mit meiner Schwester war tatsächlich so,die rechnung wurde von der ENTEGA storniert mit der begründung >da haben wir uns wohl geirrt<.

Am 14.12.2010 erhielt ich eine Mahnung über die ca.780 Euro aber keine Reaktion auf meine Mail vom 18.11.

Also schrieb ich wieder, mit der bitte mir die Rechnung zu erklären.
Die Antwort kam am ACHTUNG  07.01.2011 !!!!!!

Der Zählerstand wurde mit 13.756 Kwh zum 11.11.2009 ERECHNET usw.usw.

Also meine nächste Mail am 18.01.2011 an den Laden:

\"Mit der E-Mail vom vom 16.11.2009 um 18.28 Uhr meldete ich ihnen ein Zählerstand von
14.486 stellt sich die Frage: 1) wofür lese ich einen Zählerstand ab und 2) warum Erechnen sie einen
Verbrauch den sie von niemandem mitgeteilt bekommen ?\"

Die Antwort kam rasend schnel am 28.01.2011

\"Sie teilen uns mit, dass Sie uns Ihren Zählerstand am 16.November 2009 per
E-Mail zukommen ließen. Leider lag uns Ihre E-Mail nicht vor, sodass eine
Berücksichtigung in der Verbrauchsabrechnung nicht möglich war.\"

Seltsam das ich sogar den Beleg des Servers als PDF an die Mail gehängt habe,aber wahrscheinlich weiß keiner in Darmstadt wie man ein PDF Doc.öffnet.

Auf meine Frage, wie sie am 12.11.2009 den Zälerstand ERECHNET haben obwohl dieser erst am 16.11.2009 abgelesen werden sollte habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Und natürlich gaben sie mir die möglichkeit das ganze in Raten zu zahlen,sie würden mir einen Ratenplan zusenden auf diesen warte ich immer noch.

Ich müßte jetzt sehr tief wühlen,aber es kam noch eine AUSSERGERICHTLICHE MAHNUNG der ENTEGA das ganze noch mit einer Ratenzahlung zu verhindern also wieder eine Mail das sie mir diesen doch auch mal zusenden könnten nix kam,bis zu dem MB jetzt.

Ich weiß nicht was ich von der Sache halten soll,Ich nannte Ihnen die Tel.Nr mit Namen des Ablesers als PDF die Server bestättigung aber das Interessiert scheinbar gar keinen dort.

P.S.
Der neue Versorger wollte für die 21000 Kwh im Jahr ca.90 € nach der Übermittlung meines Verbrauchs durch die ENTEGA bezahle ich jetzt 147 €.

So ich denke mal das war der korrekte werdegang der Story,bin gespannt auf eure Antworten.

P.S.S Das ist alles per Mail belegbar was hier steht bis auf die eine Mail mit dem Zählerstand da habe ich nur den Ausdruck des ENTEGA Servers (Rechner musste komplett neu Aufgebaut werden,Virus) und die Originalkarte des Ablesers mit Te.Nr. und dem Verbrauch drauf

@cremer
Danke für die Hilfe wir können gerne Telefonieren

Offline xrenko

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Mahnbescheid
« Antwort #11 am: 18. Juni 2011, 13:14:21 »
Hi bin wieder da.

Ich habe heute Post von der ENTEGA erhalten das sie sich nach was weiss
ich wievielen Wochen und E-Mails auf eine Ratenzahlung einlassen aber nur
wenn ich keinen Widerspruch einlege gegen den MB.

Was soll ich davon jetzt halten,haben die doch ein schlechtes Gewissen.
Meldet euch einmal was Ihr von der Sache haltet,mir kommt das sehr seltsam vor.

Grüße

Offline xrenko

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Mahnbescheid
« Antwort #12 am: 18. Juni 2011, 14:45:07 »
Hallo Ihr da drausen
Ich hätte einmal eine Frage:

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten nun habe ich mit dem RA der ENTEGA eine Ratenzahlung vereinbart die auch anerkannt wurde,unter der vorrausetzung ich lege keinen Widerspruch ein,nun meine Frage,können die Raten \"unter Vorbehalt einer späteren Prüfung\"
gezahlt werden oder erkenne Ich mit der Zahlung der ersten Rate die Rechtmässigkeit der Vorderung automatisch an.

Danke an Alle

Offline Christian Guhl

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Mahnbescheid
« Antwort #13 am: 18. Juni 2011, 17:37:50 »
Das Schlimmste, was man machen kann, ist, sich auf Ratenzahlung einzulassen. In den Ratenvereinbarungen erkennt man alles an. Warum legen Sie gegen den Mahnbescheid nicht einfach Widerspruch ein und lassen es darauf ankommen. In vielen Fällen passiert dann nämlich garnichts mehr. Falls Sie schon unterschrieben haben, heißt es nun : zahlen und freundlich sein.

Offline Christian Guhl

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Mahnbescheid
« Antwort #14 am: 18. Juni 2011, 17:39:56 »
Auf keinen Fall Ratenvereinbarungen unterschreiben !

 

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