Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Aussergerichtliche \"Offenlegung\"  (Gelesen 8257 mal)

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Offline Menace

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« am: 01. Oktober 2005, 11:58:23 »
Scheinbar wollen die meisten Versorger ihre Kunden gar nicht mehr mit Argumenten überzeugen, da ja von vorneherein eine Offenlegung ausgeschlossen wird.

In meinem Fall wurde und wird mir Einsicht in ein Konvolut an Zahlen und Kurven gewährt, zusammen mit einem Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsprüfers, worin die \"...im wesentlichen Weitergabe der Bezugspreissteigerungen...\" attesttiert wird.

Der Versorger kommt seiner Pflicht, sich in die Kalkulationskarten schauen zu lassen also faktische nach. Nur kann ich mit den zahlen wenig anfangen, sie nicht nachrechnen oder auf Richtigkeit überprüfen, Kopien werden mir nicht gewährt. Bisher habe ich in diesem Forum einen solchen Fall nicht entdecken können.

Wie soll ich mich verhalten? Kommen die Stadtwerke damit evtl. durch? Wie genau prüft das Gericht? Woher bekomme ich im Fall der Fälle einen Anwalt? Ich muß mich entscheiden. Dank schonmal an Herrn Fricke und Herrn Cremer ohne die ich sicher nie soweit gegangen wäre.

Offline FrankH

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2005, 12:52:03 »
Nun, bisher bin ich immer gut damit gefahren, den Ratschlägen der verschiedenen Organisationen zu folgen; ohne Wenn und Aber.

Halten Sie sich an die Hinweise auf energienetz.de.

Ihre Fragen wurden dort bereits beantwortet, bitte lesen Sie die FAQ.


Gruß
FrankH

Offline Graf Koks

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2005, 14:36:05 »
@Menace:

Diese sog. \"unabhängigen\" Gutachten, in Auftrag gegeben von den Versorgern selbst, sind für einen Entgeltstreit ohne Belang. Harte Zahlen müssen auf den Tisch, d.h. Preiszusammensetzung und insbesondere die  eigenen Bezugsverträge Ihres Versorgers. Es ist doch sehr vielsagend, dass man in Ihrem Falle genau das vermeiden will.

Sie können mithin Ihren Preiswiderspruch aufrecht erhalten. Wenn Ihr GVU so überzeugt von der Angemessenheit seiner Tarife ist, soll er doch klagen. Vor Gericht kommt er - wie die Verfahren in Hamburg und Heilbronn zeigen - mit solchen Testaten nicht weiter.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Menace

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2005, 11:48:15 »
@Graf Koks

da haben sie wohl recht dass das Ganze nur einen möglichst großen Teil der Rebellen einfangen soll bzw. den Nichtzahler verunsichern soll, was in meinem Falle ja geklappt hat. Haben Sie noch einen Tip wie man im Falle der Klage einen gut informierten Rechtbeistand erhält?

Offline Menace

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2005, 12:01:20 »
@FrankH,
besten Dank für die Einschätzung, werde wohl bei meinem Widerspruch bleiben. Was die FAQ betrifft, so schätze ich Sie wollten mich auf die Regeln zur Benutzung dieses Forums hinweisen..? Die unter energiepreise-runter.de enthaltenen Infos sind recht umfangreich und für einen Laien wie mich kaum zu überblicken, bin noch nicht so lange hier. Die dort vermerkte Anwaltsliste des BEV ist etwas mager, hilft aber natürlich schon weiter.

Dank & Gruß

Menace

Offline RR-E-ft

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Aussergerichtliche \"Offenlegung\"
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2005, 14:33:08 »
@Menace

Ich habe einige dieser Wirtschaftsprüferbeschinigungen gesehen, insbesondere WIBERA.

Dazu gibt es einen Thread hier im Forum:

\"Testate\" zur Billigkeit der Gaspreise


Nichtssagend, unbedeutend.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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