Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis  (Gelesen 13510 mal)

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Offline RR-E-ft

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Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #15 am: 01. Februar 2011, 17:38:47 »
Zitat
Original von Cremer
@h.terbeck,

leider bin ich da nicht Ihrer Meinung. :evil:

Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Gerade dafür ist ja das Forum da.

Sofern Sie sich mit Berghaus alleine unterhalten wollen, dann steht Ihnen die PN-Funktion zur Verfügung

@Cremer

So eine Ansage nutzt vorliegend offensichtlich leider nichts.
Da müssen die Administratoren- Rechte ausgeübt werden.

Abschneiden und weg damit.
Man sollte ihm Gelegenheit geben, erst  mal wieder zur Ruhe kommen.

Mit Ansage. Der findet kein Ende.

Offline userD0010

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Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #16 am: 01. Februar 2011, 17:50:08 »
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.

Offline RR-E-ft

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Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #17 am: 01. Februar 2011, 17:51:24 »
Zitat
Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.

Es reicht einfach!

Einladung zum Moderatorentreff.

Offline RR-E-ft

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Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #18 am: 01. Februar 2011, 18:15:33 »
berghaus warf Heute, 13:01 die Frage nach einer Feststellungsklage und den dadurch verursachten Kosten auf.

Zitat
Original von berghaus

Mich und sicher auch andere Mitglieder interessiert zum Beispiel die Feststellungsklage.

Was kostet das und wer bezahlt.

Bei Klagen bezahlt ja meistens der, der verliert. Oder das Gericht teilt die Kosten auf. Wie kann das in diesem Fall aussehen?

berghaus 01.02.11

Von mir die Antwort Heute, 13:29, welche sachlich die Frage einer Feststellungsklage betrifft.

Zitat
Original von RR-E-ft

@berghaus

Die Feststellungsklage erhebt regelmäßig der Kunde. Der Versorger kann regelmäßig  nicht auf Feststellung klagen, da eine ihm  mögliche Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage vorrangig ist und die Zulässigkeit einer Feststellungsklage verdrängt.  Wer sich dafür interessiert, geht am besten zum Anwalt.

Der Kläger hat die Gerichtskosten und regelmäßig auch die Anwaltskosten vorzuschießen. Wer die Musik bestellt... . Erst hinterher stellt sich die Frage, ob die bestellte Mugge gut war und andere bereits ind, dafür zu löhnen.  

Der Streitwert bemisst sich laut BGH für eine Feststellungsklage zur Unwirksamkeit von Preisänderungen auf den aus den angegriffenen Preiserhöhungen resultierenden Differenzbetrag für 3,5 Jahre, was man im Einzelfall auszurechnen hat.

BGH, B. v. 27.04.10 VIII ZB 91/09 Streitwert bei Feststellung unwirksamer Gaspreiserhöhung

Aus dem so errechneten Streitwert ergeben sich die Prozesskosten und das Prozesskostenrisiko http://www.prozesskostenrechner.de .

Und dann kommt der mit seiner Endlos- Nummer um die Ecke und findet wieder kein Ende.


Zitat
Original von h.terbeck
2. gibt es außer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind und die Vorgehensweise anders sehen. und zu begleiten bereit sind, ohne gleich hechelnd auf die Anwaltskosten hinzuweisen.                                                    
3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar,

Nicht ersichtlich, warum er sich dazu berufen meint.

Führt die Rede von einer eigenen Erziehung, die sich jedoch an nichts festmachen lässt. Jedenfalls nicht an seinen fortlaufenden, in die Öffentlichkeit getragenen, ausgesprochenen  Unverschämtheiten.

Beginnend mit

Zitat
Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!

In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden solllen.

wird ein Reigen persönlicher Unverschämtheiten eröffnet, um sich hiernach ganz offensichtlich nicht wieder fangen zu können.

Zitat
Original von h.terbeck
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach  das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.

Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.

Und zu Ihrer Erleuchtung:

Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.

Nichts anderes als eine persönliche Frechheit.

Hinweise von Black werden ignoriert, selbst der Hinweis von Cremer als Moderator in einer einzigartigen Art und Weise abgewatscht.

Zitat
Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun?

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.

Offline Graf Koks

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« Antwort #19 am: 01. Februar 2011, 22:34:55 »
Es ist eben nicht zu übersehen, dass im Kampf gegen das anstößige Treiben der Gasversorgungsbranche manch einer Verluste zu beklagen hat oder anderweitig Schaden nimmt.  

Auch wenn es im vorliegenden Fall, soweit ich das von hier beurteilen kann, wohl primär Manieren und Selbstkontrolle sind, derer hier ein Forumsteilnehmer bei seiner verbissenen Gegenwehr gegen die Kündigung seines Sonderkundenvertrages verlustig gegangen ist.

Offline berghaus

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Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
« Antwort #20 am: 01. Februar 2011, 22:40:43 »
@RR-E-ft
Danke für die klare Antwort zur Feststellungklage
.
Damit wird sicher auch h.terbeck geholfen, nicht auf eine Feststellungklage des Versorgers zu warten.

Zu der Einzelschicksalsfrage, ob die vom Versorger ausgesprochene Kündigung z.B. wegen Formfehler unwirksam sein könnte, muss er wohl einen Anwalt befragen. Das kostet!

Tut er das nicht und kürzt weiter auf den Vertragspreis, wird der Versorger eines Tages klagen. Wenn das Gericht entscheidet, daß er z.B. ab 31.12.07 in der Grundversorgung ist, kostet das auch Anwalts- und Gerichtskosten und Verzugszinsen.

Besteht dann aber sein Vertrag noch, hat er die Differenz zwischen Vertragspreis oder dem von 2004 und dem Grundversorgungspreis schon mal in der Tasche. und er vermeidet 3-jährige Verjährung bei Rückforderungen. Auch dabei können Kosten anteilmäßig auf ihn zukommen. (Prozesskostenfond oder Rechtschutzversicherung hilf!)

Zitat
von Cremer:
Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Da muß ich Cremer recht geben.

Ich verbinde meine Fragen, die mir so in den Sinn kommen, gerne mit mutwilligen Behauptungen, um eine fachliche und sachliche Antwort unserer Oberlehrer (hier nicht negativ gemeint), jedoch auch anderer Forumsteilnehmer herauszufordern.

Und das ist mir schon häufig gelungen.

Im Hintergrund lauert natürlich auch mein Einzelschicksal.

berghaus 01.02.11

Offline RR-E-ft

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« Antwort #21 am: 01. Februar 2011, 22:57:47 »
@berghaus

Bitte.

Was der in der Zukunft noch zu erwarten hat, kann dahingestellt bleiben. Von mir hat er jedenfalls nichts mehr in seinem Sinne zu erwarten.

 

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