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Autor Thema: Alle Jahre wieder - korrigierte Jahresrechnung wird nicht akzeptiert  (Gelesen 4960 mal)

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Offline hermi

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Liebe Mitstreiter,

wie auch in den letzten Jahren habe ich die Jahresrechnung der EVM entsprechend mit den Preisen korrigiert, die ich seit dem Widerspruch 2005 zu Grunde lege.

Jetzt erhalte ich von der EVM folgendes (langes) Schreiben, dass ich hier im Wortlaut wiedergebe:

-------- Zitat -------

... wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben. Darin teilen Sie uns mit, dass Sie unsere Abrechnung vom 21.12.2010 nicht akzeptieren und lehnen eine entsprechende Zahlung ab. Auf Ihrem Kudenkonto steht derzeit ein Betrag in Höhe von ......... Euro zur Zahlung offen.

Wir sind der Ansicht, dass dies nicht gerechtfertigt ist. Insbesondere liegt zwischenzeitlich ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vor, wonach Preisänderungen der EVM zwischen Juli 2005 und Ende 2006 einer Billigkeitsprüfung unterzogen wurden und dieser standhielt.

In seinem Urteil weist der Senat darauf hin, dass die EVM in den entsprechenden Erhöhungen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an ihre Kunden weitergegeben hat. Dazu wurde sogar eine gesonderte Beweisaufnahme erhoben. Darin wurde ebenso belegt, dass die gestiegenen Bezugskosten durch die EVM nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen werden konnten. (1)

Darüber hinaus hat die EVM alle Preiserhöhungen seit Beginn 2004 durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Firma WIKOM AG, überprüfen lassen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mit den Preisänderungen der EVM lediglich geänderte Bezugskosten an die Kunden weitergegeben wurden.

Sowohl das OLG Koblenz als auch das entsprechende Wirtschaftsprüfertestat haben wir diesem Schreiben beigefügt. Auf dieser Basis sehen wir keine Grundlage dafür, dass Sie die Rechnungsbeträge zurückhalten und bitten um Ausgleich unserer Forderung bis zum 21.01.2011.

Weiterhin möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit Schreiben vom 19.06.2008 den mit Ihnen bestehenden Gasversorgungsvertrag gekündigt haben. Da Sie bislang nicht auf unser Angebot auf Abschluss eines neuen Sondervertrages reagiert haben, werden Sie seit dem 01.10.2008 nach den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung beliefert. (2)

Wesentlich hierbei ist, dass der zum 01.10.2008 geltende Allgemeine Preis zwischen der EVM und Ihnen als vereinbart gilt und gerade nicht von der EVM einseitig bestimmt und damit überprüfbar ist. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Sie aus freiem Willen unter den Ihnen zur Verfügung stehenden Alternativen die Gasbelieferung in der Grundversorgung der EVM zu den in soweit geltenden Preisen gewählt haben. (3)

Es handelt sich also um einen zum Zeitpunkt 01.10.2008 vereinbarten Preis.

-------- Zitatende --------

Hier nun meine Fragen:

(1) Hat das o.a. Urteil (OLG Koblenz, 12 U 18/08 vom 12.04.2010) nun irgendwelche Auswirkung auf meinen Protest oder nicht? Ich habe das aus der Antwort von RR-E-ft nicht klar herauslesen können.

(2) Die Kündigung des Sondervertrages im Juni 2008 hatte ich nicht akzeptiert und in einem entsprechenden Schreiben darauf hingewiesen, dass wir, falls bis Ende September 2008 keine schriftliche Stellungnahme zu der Kündigung eingeht, den Sondervertrag als weiterhin gültig ansehen. Falls wir trotz des Kündigungswiderspruchs doch in die Grundversorgung eingestuft werden, würden wir die Grund- und Ersatzbelieferungstarife gem § 315 BGB iVm. § 17 GasGVV insgesamt als unbillig rügen. Eine Stellungnahme der EVM hatten wir bis Ende September 2008 nicht erhalten. Erst im Januar 2009 teilte man uns mit, dass man unser Schreiben vom Juni 2008 anscheinend nicht erhalten habe. Daraufhin sandte ich dies nochmals und mir wurde bestätigt, dass die Einsprüche lt. § 315 BGB weiterhin Gültigkeit haben.
Ist es jetzt rechtens Seitens der EVM, dass die Einstufung in die Grundversorgung erfolgte? Auch dies ist aus der hier im Forum gelesenen Diskussion nicht ganz ersichtlich für mich.

(3) Es ist der Hammer, dass die EVM schreibt, dass ich „aus freiem Willen“ die Grundversorgung gewählt habe!

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

 

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