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Autor Thema: erneute Preiserhöhung durch Stadtwerke Langenfeld  (Gelesen 6134 mal)

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Offline Preisschock

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erneute Preiserhöhung durch Stadtwerke Langenfeld
« am: 28. September 2005, 21:45:50 »
Schönen guten Abend.
Ich habe eine Frage zum Verhalten bei einer erneuten Preiserhöhung. Bei der letzten Preiserhöhung im Dez. \'04 habe ich mittels des Musterschreibens der Erhöhung widersprochen und die Abschlagszahlungen seit dem mit einer Erhöhung von 2 statt 12,66% monatlich überwiesen.
Zum 01.10. erhöhen die Stadtwerke Langenfeld nun wieder den Preis um knapp 10%. Sollte ich nun wieder gegen diese Erhöhung schriftlich widersprechen oder reicht mein Widerspruch vom Dezember aus?
Sollte ich die monatl. Abschlagszahlungen wieder um 2% erhöhen oder den alten, schon korrigierten, Preis unverändert lassen?
Die Stadtwerke berichten in ihrer Pressemitteilung, dass das Kartellamt keine Einwände gegen die Erhöhungen erheben würde, da die Stadtwerke Langenfeld zu einem der preisgünstigen Anbieter in NRW zählen würde. Führt das Kartellamt solche Prüfungen bzw. Bescheinigungen überhaupt durch?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Grüsse

Offline Cremer

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erneute Preiserhöhung durch Stadtwerke Langenfeld
« Antwort #1 am: 28. September 2005, 22:04:35 »
@Preisschock,

Ich empfehle erneut Widerspruch einzulegen.

Warum gestehen Sie 2% Preisaufschlag zu? Müssen Sie nicht! Dies ist eine Freiwilligkeit Ihrerseits. Es gibt Urteile, worin dies nicht empfohlen wird. Würde ich sofort in dem neuen Widerspruchsschreiben rückwirkend zurücknehmen.

Was die Stadtwerke sonst so berichten ist alles Selbstbeweihräucherung

Wichtig ist, dass die Summe der von Ihnen geleisteten Abschläge beim Stichtag der Jahresrechnung geringer sein muss als Ihre erstellte Abrechnung auf der alten Prfeisbasis. Dann leisten Sie nur diese Differenz als Jahresabschluss. Sollten Sie nämlich die Summe der Abschläge höher sein als Sie errechnet haben, dann ist das Geld weg.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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