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Autor Thema: Verjährungsverzicht für einen Teil der Kunden  (Gelesen 4199 mal)

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Offline Gas-Rebell

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Verjährungsverzicht für einen Teil der Kunden
« am: 14. Dezember 2010, 13:17:38 »
Die SW Münster haben gegenüber einem Teil Ihrer Kunden (Wohnungswirtschaft) einen bis zum 30.06.2011 befristeten Verjährungseinredeverzicht erklärt (hier)!

Damit haben diese Kunden - ohne ihre Ansprüche aus der Jahresrechnung 2007 wegen Verjährung zu verlieren - noch ein gutes halbes Jahr Zeit sich zu überlegen, ob sie das Vergleichsangebot der SW annehmen oder höhere Ansprüche einklagen wollen.

Ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Kunden. Auf den Seiten der Stadtwerke wird deshalb nun der Ruf nach Gleichbehandlung laut (hier, dort unten auf Seite 4 klicken).

Zitat
Ist das nicht unfair, dass Sie jetzt einem Teil Ihrer Kunden (Wohnungsinhabern/-vermieter) einen Verjährungsverzicht bis zum 30.0l6.2011 anbieten, aber ihren restlichen Kunden nicht? Damit sind diese doch klar benachteiligt.
Dieser Auffassung bin ich auch. Tipp deshalb: Schreiben Sie die Stadtwerke Münster umgehend an, fordern Sie unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und kurzer Fristsetzung für sich ebenfalls einen Verjährungsverzicht und kündigen Sie andernfalls noch für dieses Jahr eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche an (spezifizierte Aufstellung beifügen)!

Auch Leserbriefe an die Zeitung, in denen man sich über die Ungleichbehandlung beschwert, dürften zusätzlichen öffentlichen Druck auf die Stadtwerke ausüben.

Gerade habe ich im obigen Forum der Stadtwerke (Seite 5) auch noch einen Beitrag entdeckt, der richtig explosiven Zündstoff hat. ;)

Zitat
Heinz Becker, 14.12.10 15:48:

Das würde ich auch gern wissen, warum nur Wohnungseigentümergemeinschaften diesen Verjährungsverzicht bekommen sollen.

Meine Tochter ist Stadtwerke-Kundin und ich versuche gerade, mit ihr ihre Erstattungsansprüche, die ihr nach Recht und Gesetz zustehen, auszurechnen und diese dann mit dem Angebot der Stadtwerke zu vergleichen.

Dabei stelle ich fest, dass das gar nicht geht. Denn ihre Ablesung erfolgt immer schon im Mai. Das heißt, dass ich z.B. vom 25.06.2008 bis zum 31.08.2008 aus den Rechnungen der Stadtwerke gar nicht ersehen kann, wieviel meine Tochter da genau verbraucht hat. Dementsprechend kann sie auch ihre tatsächlichen Ansprüche nicht allein ausrechnen, sondern bräuchte dazu von den Stadtwerken eine MItteilung ihres zeitanteiligen Verbrauchs.

Sie (Frau Willing) sagen nun selbst, dass die Stadtwerke für die Berechnung der zeitanteiligen Verbrauchswerte, die sich aus den individuellen Rechnungen nicht ergeben, noch bis Januar Zeit bräuchten, weil das kompliziert sei.

Meine Tochter bräuchte die Berechnung für unterjährige Verbrauchszeiträume aber schon jetzt. Denn nur dann könnte sie noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel und der dann drohenden Verjährung ihre nach dem Gesetz zustehenden Ansprüche ausrechnen, mit Ihrem Angebot vergleichen und sich dann für oder gegen Ihr Vergleichsangebot bzw. eine Klage entscheiden.

Wenn Sie ihr diese Berechnung jetzt nicht zuschicken können, weil Sie dafür noch Zeit bis Januar brauchen, dann wäre es nur fair, wenn Sie auch ihr gegenüber bis zum diesem Zeitpunkt plus einer angemessenen Überlegungszeit von mindestens 1 Monat, also mindestens bis Ende Februar einen Verjährungsverzicht erklären.

Denn wenn Sie meiner Tochter weder rechtzeitig vor Jahresende die erforderliche unterjährigen Verbrauchsberechnungen zuschicken , noch (wie oben beschrieben) einen Verjährungsverzicht erklären wollen, dann würden Sie sie aktiv daran hindern, Ihr Angebot mit ihren tatsächlichen Ansprüchen vergleichen zu können und sie in die sowohl als auch negative Wahl zwingen, entweder Ihr Vergleichsangebot ungeprüft anzunehmen oder in die Verjährung zu rutschen.

Zur Vermeidung der Verjährung kann meine Tochter nicht einmal dann rechtzeitig vor Ablauf des 31.12.2010 klagen oder einen Mahnbescheid beantragen, wenn sie wollte. Denn dafür müsste sie dem Gericht ihre genauen Ansprüche beziffern. Diese kann sie jedoch solange nicht berechnen, wie sie von Ihnen nicht die unterjährigen Verbrauchszahlen mitgeteilt bekommen hat.

Dieses Problem dürfte auch über 90 Prozent ihrer Kunden betreffen. Deshalb sollten Sie so fair sein, auch Ihren sonstigen Kunden gegenüber einen Verjährungsverzicht zu erklären.

Wenn Sie das nicht möchten, dann benötigten sämtliche Kunden von Ihnen noch in dieser Woche eine Mitteilung ihrer individuellen unterjährigen Verbrauchszahlen, damit Sie die für einen Mahnbescheid oder eine Klage notwendigen Ansprüche ausrechnen und beziffern können.

Da ich bezweifle, dass Ihnen das organisatorisch möglich sein wird, bleibt eben nur noch ein Verjährungsverzicht als Möglichkeit. Sollten Sie auch diesen verweigern, dann müssten Sie sich tatsächlich extrem unfaires und bewusst kundenschädigendes Verhalten vorwerfen lassen.

Diesenfalls bin ich mir auch sicher, dass die Presse die Stadtwerke gründlichst \"zerreissen\" und manch ein Kunde wegen Klagevereitelung auch auf Schadensersatz klagen würde.

 

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