von bolli
Bei den meisten Anbietern ist der (offizielle) Vertragsbeginn erst zum Lieferbeginn, insofern ist Ihre Sorge mit den 12 Belieferung unbegründet.
Da bin ich mir noch nicht sicher, ob das wirklich so ist und auch in den AGB klar ausgedrückt ist.
Selbst die Antwort von verivox vom 07.05.12 kann noch so gemeint sein, dass der Bonus nicht gezahlt wird, wenn der Vertrag eher als die Lieferung beginnt und man kündigt, um nicht die überhöhten Preise für das zweite Jahr zu bezahlen.
DAS WÄRE ALLERDINGS EINE SAUEREI!
von verivox (siehe weiter oben)
„Sehr geehrter Herr ….., vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verivox GmbH.
Viele Boni werden mit der Jahresabschlussrechnung nach 12 Monaten Belieferung verrechnet. Den Bonus erhalten Sie selbstverständlich auch ohne eine Verlängerung Ihres Vertrags. Sofern Sie fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, steht Ihnen der Bonus in jedem Fall zu. Eine Voraussetzung zur Auszahlung des Bonus ist, dass Sie volle 12 Monate vom Anbieter beliefert werden.
Hier wäre es Aufgabe eines seriösen Portals, auf das Auseinanderfallen von Vertrags- und Lieferbeginn deutlich hinzuweisen.
Es wäre schön, wenn Forumsteilnehmer hier Positives oder auch Negatives berichten würden.
berghaus 25.12.12