Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid  (Gelesen 23062 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #15 am: 22. Februar 2011, 10:27:00 »
Nach langem hin-und hertelefonieren mit der GASAG habe ich rausgefunden, warum ich für 2010 noch gar keine Abrechnung habe!

Sie haben mich intern auf \"Abrechnungssperre\" gesetzt. Bis zur Klärung passiert nun gar nix mehr, da ich ja im gerichtlichen Mahnverfahren sei.

Ich bat sie, mir diesen Zustand schriftlich zu bestätigen, damit ich was in der Hands habe. Na mal sehen...

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #16 am: 22. Februar 2011, 12:58:49 »
Zitat
Original von wartifan
Sie haben mich intern auf \"Abrechnungssperre\" gesetzt. Bis zur Klärung passiert nun gar nix mehr, da ich ja im gerichtlichen Mahnverfahren sei.

Ich bat sie, mir diesen Zustand schriftlich zu bestätigen, damit ich was in der Hands habe. Na mal sehen...
Na ja, versuchen können sie\'s. Würde ich aber nicht mitmachen. Ich würde auf einer zeitnahen Abrechnung bestehen. Alles, was noch nicht gefordert (abgerechnet) ist, kann auch nicht angegriffen werden bzw. verjähren.  ;)

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #17 am: 22. Februar 2011, 14:38:15 »
Meines Wissens gibt es laut Gesetz die Pflicht, zeitnah mindestens einmal jährlich abzurechnen. Die entsprechenden Paragraphen kann sicher jemand aus dem FF hier nennen. ;)
Oder hab ich da was verwechselt?
8) solar power rules

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #18 am: 22. Februar 2011, 16:45:31 »
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen? Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #19 am: 22. Februar 2011, 17:15:23 »
Zitat
von Superhaase

Meines Wissens gibt es laut Gesetz die Pflicht, zeitnah mindestens einmal jährlich abzurechnen.

Siehe hier und hier

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #20 am: 22. Februar 2011, 17:22:29 »
Ja gutt - äh ....

Da steht von zeitnah nichts drin.
Da hatte ich wohl noch die Regelung bzgl. der Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern im Kopf, die innerhalb des Folgejahres erfolgen muss ...
8) solar power rules

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #21 am: 24. Februar 2011, 07:47:28 »
Zitat
Original von wartifan
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen?
Zunächst einmal besteht keine Klarheit darüber, in welcher Höhe eine Forderung existiert. Ich würde daher mit den Verbräuchen der Abrechnungsperiode (die Sie hoffentlich aufgeschrieben haben) eine eigene Rechnung aufmachen. Da Sie ja widersprechen, hoffe ich mal für Sie, dass Sie auch Ihre Abschläge entsprechend kürzen. Ich würde nun schauen, ob ich unter den gegebenen Umständen eine Überzahlung vorgenommen habe oder nicht. Wenn ja, würde ich die nächsten Abschläge soweit kürzen, dass der überzahlte Betrag einbehalten ist, wenn nein, würde ich es so belassen. Diesen ganzen Sachverhalt (incl. Verbräuchen) würde ich dem Versorger schriftlich mitteilen und dabei unter Hinweis auf § 40 EnWG nochmals um umgehende Abrechnung bitten. Das alles natürlich mit Empfangsnachweis.
Erfolgt diese Abrechnung über einen längeren Zeitraum nicht, kommt ggf. nach einigen Jahren eine Verwirkung für den versorger in Betracht, wenn er dann mal irgendwann diese Abrechnung erstellt.

Zitat
Original von wartifan
Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #22 am: 24. Februar 2011, 11:49:38 »
Ja danke. So isses, ich kürze meine Abschläge seit Jahren.

Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #23 am: 24. Februar 2011, 13:54:44 »
Zitat
Original von wartifan
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".
Deswegen muss das nicht richtig sein, was die machen. Um um nicht hinterher gesagt zu bekommen, dass man sich ja nie gemeldet hätte und ihnen die gelegenheit zu geben nochmal genau darüber nachzudenken, würde ich denen meine Wünsche und Gedanken diesbezüglich (Energiebezug) schriftlich mitteilen. Dann lässt sich nicht mehr \"aus dem Bauch heraus\" ne Antwort geben. Man weiss es dann (besser).  ;)

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #24 am: 24. Februar 2011, 16:19:22 »
Schaue ben in den Briefkasten. Oh Wunder einen Endbarechnung 2010
Zwar höherer Verbrach, aber ich kann nun Abrechnen wie immer.

Offline pffffffff

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #25 am: 18. März 2011, 19:52:13 »
Huch die Gasag hat mich inzwischen verklagt!

Wem geht es auch so? Ich glaube es wäre ganz gut wenn man sich zusammenschließt und sich gegenseitig austauscht. Meine E-Mail ist bodo@superdigi.de, mein Anwalt Christian Weise ist unter c.weise(at)weise-law.de zu erreichen.

Offline wartifan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 43
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #26 am: 18. März 2011, 21:08:54 »
Hier! GASAG macht schriftliches Verfahren über Anwaltsbüro. Meine Anwälting ist eingeschaltet.

Offline pffffffff

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #27 am: 19. April 2011, 12:06:41 »
Ich habe inzwischen herausgefunden was die Gasag an den Rechnungen geändert hat: Den Brennwert. Habe hier mal einen Vergleich der originalen Rechnungen mit den von der Gasag \"korrigierten\" Rechnungen:

PDF (0,5 MB)

Zwei Dinge wundern mich doch sehr:

1. Wie kann sich der Brennwert plötzlich nachträglich ändern?

2. Warum wurden nicht die Rechnungen aller Gasag-Kunden deswegen korrigiert?

Wer übrigens Lust hat: Mein Gerichtstermin ist am 20. Mai um 9:45 Uhr am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Möckernstr. 130, 10958 Berlin), 2. Stock, Raum 254 (Altbau).

Offline anpestal

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #28 am: 01. Juni 2011, 12:43:04 »
Hallo, leider kann ich meine korregierte Rechnungen nicht mehr prüfen, weil diese im Original beim RA liegen - sind nun auch verklagt!
Aus der Erinnerung heraus, wurden bei uns Abrechnungsdaten um 2 bis 3 Tage verändert - warum auch immer?

Über unsere Klage werde ich zur gegebenen Zeit berichten.

Wie ist die Klage am 20.05. ausgegangen?

Gruß
anpestal
anpestal aus 13465 Berlin

Offline Phoenics

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 18
  • Karma: +0/-0
    • http://www.phoenics-maps.de
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #29 am: 19. Juli 2011, 03:23:26 »
Hallo pffffffff,

mich würde der Ausgang der Verhandlung vom 20.05.2011 auch sehr interessieren.
Beste Grüße

Phoenics

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz