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Autor Thema: Strompreiserhöhung ab 01.01.2011  (Gelesen 8827 mal)

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Offline Christian Guhl

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« am: 05. November 2010, 09:56:56 »
Energiegut teilt den Kunden mit, dass die Preise wegen der erhöhten EEG-Umlage ab dem 01.01.2011 um 1,48 ct/kwh steigen werden.
Dumm nur, dass mit den Kunden ein Festpreis für 1 Jahr vereinbart wurde. Dieser Festpreis ist ausdrücklich ein Bruttopreis und kann gem. AGB
nur beim Änderung der MwSt. oder anderer erlösabhängiger Abgaben geändert werden. Die EEG-Umlage ist meiner Meinung nach keine erlösabhängige Abgabe.

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #1 am: 05. November 2010, 10:59:28 »
Zitat
Original von Christian Guhl
 Die EEG-Umlage ist meiner Meinung nach keine erlösabhängige Abgabe.
Das ist die Frage.  Der Erlös ergibt sich beim Versorger aus der gelieferten Energiemenge * Nettopreis. Die Mehrwertsteuer ist eine Umsatzsteuer, die wie der Name schon sagt, den Umsatz = Erlös besteuert. Die EEG-Umlage ist Teil des Umsatzes (Erlöses).

Ob solche Klauseln überhaupt für den Verbraucher verständlich sind und einer  Inhaltskontrolle standhalten ist zu bezweifeln. Mancher Versorger versucht ja jetzt die AGBs EEG-Umlagenfest zu machen.  Hier wird z.B. versucht Bedingungen noch während bestehender Festpreisvereinbarungen zu ändern:

Neue AGB wegen EEG-Umlage

Es ist sicher davon auszugehen, dass die Übung ihren Zweck hat und die EEG-Umlage zur Preiserhöhung genutzt wird. Die meisten Verträge geben das wohl nicht her. Wenn, dann geht es wieder mal um die Billigkeit. In der Summe geht es immerhin um Milliarden.

Offline mschmitz

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #2 am: 05. November 2010, 11:36:17 »
M. E. nach wird jedes EVU alle Steuern und Abgaben 1:1 an die Kunden durchreichen, vor allem wenn es sich um (prozentual gesehen) eine solch\' knackige Erhöhung handelt wie jetzt bei der EEG-Umlage für 2011.

ABER für Privatkunden wird das preislich nur schwer nachvollziehbar sein, da der Versorger dem Kunden ja idR nur den Gesamtarbeitspreis mitteilt.
D. h. die Preisbestandteile sind nicht transparent, meist bekommen nur Firmenkunden mit hoher Abnahmemenge, meinethalben im GWh-Bereich, alle Bestandteile des Strompreises mitgeteilt.

Hier ist zu beobachten, dass die EVU NUR für den eigentlichen Energiepreis eine tatsächliche Preisgarantie für einen vorher bestimmten Zeitraum geben!

Fazit:
Als Kunde wird man wohl um die Preiserhöhung trotz Fixpreisvertrag m. E. nach nicht herumkommen. Leider.

Offline Christian Guhl

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #3 am: 05. November 2010, 12:02:38 »
Zitat
Original von mschmitz
M. E. nach wird jedes EVU alle Steuern und Abgaben 1:1 an die Kunden durchreichen, vor allem wenn es sich um (prozentual gesehen) eine solch\' knackige Erhöhung handelt wie jetzt bei der EEG-Umlage für 2011.
Das ist die Frage. Manches EVU wird auch gern die Erhöhung 1:1,5 an die Kunden weitergeben. Ein bisschen was muss ja auch hängenbleiben  ;)
Zitat
Original von mschmitz
Hier ist zu beobachten, dass die EVU NUR für den eigentlichen Energiepreis eine tatsächliche Preisgarantie für einen vorher bestimmten Zeitraum geben!

Das muss aber in den AGB auch so formuliert sein ! Bei vielen EVUs wurde hier
vermutlich geschlampt ! Der eigentliche Skandal ist doch, dass die massiv gesunkenen Börsenpreise bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurden.
Die Erhöhung der EEG-Umlage wäre damit doch schon kompensiert worden.

Offline mschmitz

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #4 am: 05. November 2010, 13:31:02 »
Zitat
... Manches EVU wird auch gern die Erhöhung 1:1,5 an die Kunden weitergeben. ...

Gerade das scheint mir im Privatkundenbereich oftmals der Fall zu sein.
Ist ja auch kaum nachvollziehbar, welcher Preis worin enthalten ist. :-/

Zitat
... Das muss aber in den AGB auch so formuliert sein ! ...

Hier kann ich aus Firmenkundensicht sagen, dass soetwas vertraglich vorab geregelt ist, dass Steuern und Abgaben durchgereicht werden. Dafür muss das EVU natürlich für Transparenz sorgen....

Zitat
... Der eigentliche Skandal ist doch, dass die massiv gesunkenen Börsenpreise bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurden. ...

Völlig richtig, doch Deutschland beschwert sich nicht und zahlt.
Solange der Fiskus richtig gut mitverdient, wird sich hier wohl auch nichts ändern...

Solange ein EVU nicht gesetzlich dazu gezwungen wird seine Preiskalkulation offenzulegen, zumin. teilweise, ist alles nur Spekulation und die Nicht-Weitergabe ist gerade im Privatkundenbereich nur schwer nachzuweisen.

Ob Firmenkunden durch die gesunkenen Börsenpreise die Umlagenerhöhung abfangen können, dass kann ich leider erst nach dem 31.12. sagen.

Meine Einschätzung ist, dass vllt ein Teil abgefedert werden kann, aber gewiss nicht alles. EVU argumentieren, dass der Börsenpreis ja nicht die \"On-Top-Kosten\" enthalte, die z. B. durch den Beschaffungsprozess als solches hinzukommen.

Offline PLUS

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #5 am: 05. November 2010, 17:50:48 »
Zitat
Original von Christian Guhl
... Der eigentliche Skandal ist doch, dass die massiv gesunkenen Börsenpreise bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurden.
Die Erhöhung der EEG-Umlage wäre damit doch schon kompensiert worden.
Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit so. Nur, was bei solchen \"Verrechnungen\" immer mitschwingt, ist die unterschwellige  Verteidigung und Verniedlichung dieser unvergleichlichen Umlage, die insbesondere durch die irrsinnige Solarförderung auf diese horrende Höhe angewachsen ist.
 
Beides entspringt einer Profitorientierung bei der Energieversorgung und steht im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers in mehreren Gesetzen und Verordnungen. Das beginnt beim §1 des EnWG.

Weder die nicht erfolgte Weitergabe von Beschaffungspreisen noch diese preistreibende grenzenlose Solarförderung ist akzeptabel. Nur um keine Zweifel aufkommen zu lassen, eine Art \"Quersubventionierung\" durch Verrechnung ist für Verbraucher auch hier nicht zu dulden. Wenn Energiepreise fallen. muss das auch bei den Verbrauchern ankommen und nicht  in irgendeiner Verrechnung versickern, ansonsten kennen deutsche Energiepreise immer nur eine Richtung,  die nach oben.  X(

Offline Emsländer

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #6 am: 05. November 2010, 18:13:52 »
Zitat
Fazit:  Als Kunde wird man wohl um die Preiserhöhung trotz Fixpreisvertrag m. E. nach nicht herumkommen. Leider.

aus den Geschäftsbedingungen der EnergieGUT...

Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit steht dem Kunden im Fall einer
Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf
das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. Die Preisanpassung
wird gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgerechten Kündigung des Vertrages gegenüber der energieGUT GmbH die
Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist...

Dann sollte man das auch tun, und sich in Ruhe einen Versorger suchen, der trotzdem günstiger liefern möchte....

Offline mschmitz

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Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
« Antwort #7 am: 09. November 2010, 08:21:41 »
Stimmt, idR wird ein EVU dem Kunden bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Zu beachten ist, dass der neue Versorger auch entsprechend schnell \"liefern\" (oder vielmehr durchleiten) können müsste, was gerade im Privatkundenbereich nicht der Fall ist; M. E. nach sind hier \"Wartezeiten\" von acht bis zwölf Wochen keine Seltenheit...

Mir stellt sich die Frage, ob überhaupt ein EVU auf Gewinn verzichten wird und die Steuer nicht 1:1 durchreichen wird... :-/

 

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