... Manches EVU wird auch gern die Erhöhung 1:1,5 an die Kunden weitergeben. ...
Gerade das scheint mir im Privatkundenbereich oftmals der Fall zu sein.
Ist ja auch kaum nachvollziehbar, welcher Preis worin enthalten ist. :-/
... Das muss aber in den AGB auch so formuliert sein ! ...
Hier kann ich aus Firmenkundensicht sagen, dass soetwas vertraglich vorab geregelt ist, dass Steuern und Abgaben durchgereicht werden. Dafür muss das EVU natürlich für Transparenz sorgen....
... Der eigentliche Skandal ist doch, dass die massiv gesunkenen Börsenpreise bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurden. ...
Völlig richtig, doch Deutschland beschwert sich nicht und zahlt.
Solange der Fiskus richtig gut mitverdient, wird sich hier wohl auch nichts ändern...
Solange ein EVU nicht gesetzlich dazu gezwungen wird seine Preiskalkulation offenzulegen, zumin. teilweise, ist alles nur Spekulation und die Nicht-Weitergabe ist gerade im Privatkundenbereich nur schwer nachzuweisen.
Ob Firmenkunden durch die gesunkenen Börsenpreise die Umlagenerhöhung abfangen können, dass kann ich leider erst nach dem 31.12. sagen.
Meine Einschätzung ist, dass vllt ein Teil abgefedert werden kann, aber gewiss nicht alles. EVU argumentieren, dass der Börsenpreis ja nicht die \"On-Top-Kosten\" enthalte, die z. B. durch den Beschaffungsprozess als solches hinzukommen.