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Autor Thema: AG Gummersbach, Urt. v. 01.09.10 Rückzahlung ohne Widerspruch  (Gelesen 5934 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline refrabe

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AG Gummersbach, Urt. v. 01.09.10 Rückzahlung ohne Widerspruch
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2010, 11:59:42 »
Das Berufungsverfahren vor dem LG Köln ist am 03.11.2010.

Für die heute 6 behandelten Klagen vor dem Amtsgericht Gummersbach wurde eine längere Spruchfrist vereinbart. In meinem Fall ist am 14.11.2010 Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht.

Offline bolli

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AG Gummersbach, Urt. v. 01.09.10 Rückzahlung ohne Widerspruch
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2010, 13:54:13 »
Das dürfte aber wohl kaum das Berufungsverfahren zum Verfahren sein, welches am 01.09.2010 vor dem AG Gummersbach entschieden wurde.
So schnell ist ja wohl kein Gericht. Da ist ja gerade mal die Berufungsfrist verstrichen.

Aber die AE wartet ja wohl auf mehrere Urteile, die hoffentlich alle negative ausgehen. Vielleicht ändern sie dann ja mal ihr Verhalten.  :evil:

Offline refrabe

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AG Gummersbach, Urt. v. 01.09.10 Rückzahlung ohne Widerspruch
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2010, 21:06:36 »
Zitat
Original von bolli
Das dürfte aber wohl kaum das Berufungsverfahren zum Verfahren sein, welches am 01.09.2010 vor dem AG Gummersbach entschieden wurde.
So schnell ist ja wohl kein Gericht. Da ist ja gerade mal die Berufungsfrist verstrichen.

Aber die AE wartet ja wohl auf mehrere Urteile, die hoffentlich alle negative ausgehen. Vielleicht ändern sie dann ja mal ihr Verhalten.  :evil:

Zumindest ist ein Berufungsverfahren am 03.11.2010 vor dem LG Köln.
Dieses wollte der Richter vor der Urteilsverkündung noch abwarten.

 

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