Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh  (Gelesen 39914 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #15 am: 27. September 2005, 23:56:38 »
Hallo Cremer,

\"Energieclub\" hört sich prima an!!! Ich hab auch mal in B. K. gewohnt, allerdings vor Jahrzehnten, Wilhelmstr. 17 mit einem großen EDEKA-Laden unten. Was es nun alles dort gibt, sogar eine Bäderhaus-Sauna, Wahnsinn!

Trotzdem sehe ich einen Unterschied zu meinem \"Fixvertrag\" (auch nur mit Einzugsermächtigung), weil dieser ja nur auf ein Jahr begrenzt ist. Ich war heute nochmal bei der VZ und bin nun noch verwirrter als vorher. Sie schreiben auf der Website:

Die Verbraucherzentrale Berlin gibt einer Klage gegen die angekündigte Gaspreiserhöhung der GASAG gute Erfolgsaussichten, da der Tarif entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und daher gem. § 315 Abs. 3 BGB unbillig ist.

Zitat
Der Bund der Energieverbraucher e. V. ( http://www.energienetz.de/, Stand 22.09.2005 ) hat für das Jahr 2005 einen „billigen“ Gaspreis von 4,24 Ct/kWh errechnet. Der Basisendtarif der GASAG beträgt aber ab 1. Oktober 2005 7,308 Ct/kWh, wobei noch ein monatlicher Grundpreis von 4,64 € hinzukommt.


Ich denke mir jetzt aber, eigentlich sind alle Tarife, die die Gasag so ab 1.10. anbietet, \"unbillig\", weil > 4,24 Ct/kWh, also auch der Fix-Tarif, weshalb man doch auch gegen den Widerspruch einlegen können müsste, ungeachtet ob der nun einseitig oder zweiseitig geschlossen wurde. Oder ist das nur meine laienhafte Vorstellung?

Ihre Abrechnungen hören sich ja ganz prima an, das zeugt von viel Kenntnis der Materie, da werde ich mit einer Beschäftigungsspanne von 4 Tagen mit diesem Thema ganz neidisch. Gibt es denn bei Ihnen schon eine Gesamtrechnung für 2005 und wenn ja, hat das denn alles so geklappt mit den Kürzungen etc. bzw. was halten die Stadtwerke eigentlich von Ihnen?



Hallo hagenk,

tja, was machen, ich weiß es für mich immer noch nicht so richtig. Aktiv hat eine Laufzeit von 18 Monaten, das ist schon relativ lang, scheinbar braucht die Gasag inzwischen \"Planungssicherheit\"!

So, jetzt mal viele Grüße aus Berlin. Ich muss noch nachdenken.

ubu

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #16 am: 28. September 2005, 08:10:01 »
@ubu

Bei Fixvertrag ist ein Widerspruch grundsätzlich nach § 315 nicht möglich.

Aber was heißt Fixvertrag bei Ihnen???, wenn dieser auch erhöht wird. Ich denke, da haben Sie extra einen Vertrag abgeschlossen, nachdem der Preis für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist, also fix. Wieso wird durch die GASAG eineErhöhung zum 1.10.05 um 23,1% fälig?

Gehen Sie dem Hinweis von Graf Koks nach, was die vertraglichen Bestimmungen aussagen. Dann ist das kein Fixvertrag mehr, wenn jetzt erhöht wird.
Dann können Sie auch Widerspruch dagegen einlegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #17 am: 28. September 2005, 08:29:52 »
@ Graf Koks,

ich habe mal auf der Seite der GASAG geschaut.

Die bieten 3 verschiedene Vertragsmodelle an.
- Vario
- Aktiv
- Fix

mit noch weiteren Preisleistungsspannen je nach Leistungsbezugsgröße

Bieten aber mit dem Preisrechner die Berechnung des günstigsten Tarifes. Insofern sind die m.E. doch dann alles was man so landläufig unter Sondertarife einstuft.

Die Angaben der Vertragslaufzeiten sind Mindestvertragslaufzeiten und keine Maximalvertragslaufzeiten, auch nicht beim Fix-Tarif. Insofern ist dies kein eigentlicher Fix-Tarif, zumal dieser ab 1.10.05 erhöht wird !!! Damit ist auch Widerspruch m.E. möglich.

Dies ist nichts anderes als viele Facetten eines üblichen Sondertarifes wie er bundesweit angeboten wird. Es wird der Eindruck erwirkt, es gäbe viele Tarifgestaltungsmöglichkeiten, zugeschnitten auf die persönlichen Belange eines Kunden. Die werden aber durch den Tarifrechner sehr schnell relativiert, wenn man da seine Angaben macht, denn der Tarifrechner schlägt den besten vor.

Interessant ist, dass die GASAG bereits die neuen Tarife ab 1.10.05 anbieten, andere halrten sich da bedeckt. Die Stadtwerke kreuznach haben noch nicht  die neuen Tarife bekanntgegeben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #18 am: 28. September 2005, 13:38:29 »
Hallo,

ich finde es schwierig zu sagen, welche Art von Tarif ich eigentlich habe. Die Gasag schreibt auf der Internetseite:

Zitat
Deshalb wird das Unternehmen zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung des Tarifs und der veröffentlichten Sondergaspreise um 0,50 Cent/kWh (ohne MwSt.) vornehmen. Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr rund 20.000 kWh. Die monatliche Mehrbelastung beträgt nach der Preisanpassung für diesen Fall ca.10 Euro.


und weiter

Zitat
Außerdem wird die GASAG ihr Fixpreisangebot an ihre Berliner Kunden erneuern. Seit 2001 haben die Kunden in Berlin die Möglichkeit für ein Jahr einen Fixpreis zu wählen, der unabhängig von möglichen Preisbewegungen konstant bleibt. Der neue Fixpreis liegt 0,1 Cent/kWh über dem Normalpreis und bietet den GASAG-Kunden für ein Jahr Planungssicherheit.


an anderer Stelle

Zitat
Der Eindruck, der in diesem Artikel (ubu: Tagesspiegel vom 16.9.05, in dem auf die rasante Fixpreiserhöhung eingegangen wird) erweckt wird, dass „die GASAG die Preise stärker erhöht als zugegeben“, ist falsch.

Der GASAG-Fix ist ein Angebot für ein Jahr. Zum 1.10.2005 bietet die GASAG ein neues Festpreis-Angebot mit dem gleichen Namen an.

Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches Angebot, das den Kunden für ein Jahr Preissicherheit bietet.

Alle GASAG-Fix-Kunden wurden rechtzeitig persönlich angeschrieben und haben dann die Wahl den (alten) GASAG-Fix zu kündigen, in einen anderen veröffentlichten Preis zu gehen oder ein Jahr Preissicherheit zu haben und dafür etwas mehr zu zahlen.  ...   Ein Kunde, der sich am 1.10.2004 für den GASAG-Fix entschieden hatte, kann zum 1.10.2005 z. B. in den GASAG-Aktiv wechseln. Dies bedeutet eine Preissteigerung von 12,6 %. Allerdings entfällt die 12monatige Preissicherheit.

Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.



Im Scheiben, das den \"Fixpreiskunden\" Mitte Sept. zuging, heißt es:

Zitat
... auch in diesem Jahr können wir unseren Kunden trotz zunehmend steigender Energiepreise erneut ein Festpreisangebot unterbreiten. Der GASAG-Fix bietet Ihnen wieder eine zwölfmonatige Preisgarantie. Heute möchten wir Sie ganz persönlich über unsere neuen Festpreise ab dem 1.10.2005 informieren. ... Fix1  ... Fix2  ... Fix3 (je nach Verbrauch). Für Sie ist es ganz bequem, sich weiterhin für ein Jahr einen konstanten Erdgaspreis (s. §18 unserer AGB) zu sichern. Sie brauchen eigentlich nichts zu tun, da sich Ihr Vertrag zum 1.10.2005 automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. ...

Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.

(Fettdruck von der Gasag)

Ist dieser Tarif nun widerspruchswert oder nicht???

ubu

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #19 am: 28. September 2005, 14:16:05 »
@ubu

Wenn der Vertrag von Anfang an zeitlich besfristet war, also ohne Kündigung automatisch endet, dann ist er eben zu Ende.

Hiernach wird Ihnen ein neuer Fixvertrag angeboten, den Sie annehmen können oder auch nicht.

Deshalb handelt es sich insoweit um keine einseitige Preiserhöhung in einem laufenden Vertragsverhältnis, der man mit § 315 BGB widersprechen könnte.

So hat das auch schon Kollege Graf Koks deutlich zum Ausdruck gebracht und vorgeschlagen, wie man weiter verfahren sollte.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #20 am: 28. September 2005, 14:28:08 »
@ubu,

m.E. ist der Fixtarif nicht widerspruchsberechtigt. Er stellt ja gerade ein besonderes vertragsverhältnis dar, also Fixpreis, heißt auch Festpreis, für einen bestimmten Zeitraum dar. Dies ist eine besondere ausgehandelte Preisbasis zwischen versorger und kunden, insofern gilt $ 315 nicht.

Sie erkaufen sich den Festpreis für ca. 7,3% mehr Kosten gegenüber dem Tarif GASAG Aktiv.
GASAG Aktiv ist der günstigste. Der Tarif Vario heißt bei uns Allgemeiner Tarif, der AKtiv bei uns ist der Sondertarif A. Fixpreisangebot gibt es bei uns nicht. Umweltbonus gibt es bei uns auch. Profi kommt für Hauskunden nicht in Frage.

Die GASAG gaukelt den Kunden mit den vielen Tarifen ganz schön  was vor. Beim Einsatz des Tarifrechners kommt der Punkt der Wahrheit. Lassen sie ihn mal für verschiedene Leistungen durchrechnen. In weiten Bereichen, da wo wir Kunden Leistungen beziehen müssen, also zwischen 20.000 und 90.000 kWh kommt immer der Aktiv-Tarif als Ergebnis für den günstigsten heraus. Alleine dies besagt \"Finger weg vom Fixpreis\". Ist nur 7% teuerer\", denn da hat man die Perissteigerung gleich mit eingerechnet.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #21 am: 28. September 2005, 14:56:54 »
Hallo RR-E-ft,

Zitat
Sie brauchen eigentlich nichts zu tun, da sich Ihr Vertrag zum 1.10.2005 automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. ...


Ich habe einen Vertrag, der sich automatisch verlängert, trotzdem ist er so angelegt, dass er aufhört? Versteh ich nicht. Helfen Sie mir...

Dankeschön.

ubu

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #22 am: 28. September 2005, 15:27:54 »
Ich bin´s nochmal.

Was ich eben noch vergessen hatte:

In der Abendschau lief gestern ein Beitrag über Gasag und Verbraucherzentralenaufruf usw. Da kam ein Mensch vom Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (glaube ichjedenfalls) zu Wort und meinte, es gäbe ein Urteil vom Landgericht Berlin, was die \"Billigkeit\" der Gasag-Preise belege.

Weiß da jemand was darüber und hat vielleicht sogar einen Link dahin???

Tausend Dank

ubu

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #23 am: 28. September 2005, 18:54:19 »
@ubu

Sollte sich der Vertrag automatisch verlängern, dann endet er tatsächlich nicht und § 315 BGB findet Anwendung. Möglicherweise weiß der Versorger selbst nicht, was für ein Konstrukt er sich da ausgedacht hat. So etwas kommt öfter vor....


Den Beitrag habe ich nicht gesehen. Zu Gaspreisen gibt es ersichtlich kein Urteil des LG Berlin. Vielleicht ist dieses hier gemeint:

http://www.khk-kleinheisterkamp.de/shownews_detail.php?news_id=36

Hält alles dem BGH nicht stand.

Mittlerweile hat sich auch das KG Berlin im Urteil vom 15.02.2005 - 7 U 140/04 der Linie des BGH angeschlossen.

Es wurde auch Zeit, dass Berlin sich von seiner Sonderrolle verabschiedet.

Der BGH hat die Berliner Entscheidungen immer wieder aufgehoben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 239
  • Karma: +3/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #24 am: 28. September 2005, 22:15:07 »
@forum:

Das Urteil tauchte kürzlich schon in einem Schreiben der Stadtwerke Kreuznach auf: LG Berlin vom 14.06.2005 (AZ 20 O 450/04)
Wurde es evtl. bereits jemandem übersandt ?


Zum Fix- Angebot der GASAG:
Habe mal nachgesehen: Der Vertrag verlängert sich nach den neuen AGB der Gasag selbst. Wenn dann also eine Preisneubestimmung erfolgt, dürfte § 315 BGB anwendbar sein, weil dann das Moment der Einseitigkeit gegeben ist.

Ich war bislang von meinen AGB ausgegangen, die noch den Stand Jan. 2003 haben. Da lief das Angebot noch automatisch aus.

Auf der Seite der GASAG heisst es zu GASAG- Fix:

\"Erdgas zu einem Festpreis für die Laufzeit des Vertrages. Ihr persönlicher Erdgaspreis ist damit unabhängig von Preisschwankungen sowohl nach oben als auch nach unten (ausgenommen Änderungen der Steuern und Abgaben).
Flexibilität, da die Vertragslaufzeit nur ein Jahr beträgt. Damit Sie es in Zukunft noch einfacher haben, verlängert sich der GASAG-Fix-Vertrag nach Ablauf eines Jahres um ein weiteres Jahr, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein anderes GASAG-Angebot.\"

Und so ganz unbemerkt - und auf der gesamten Seite unausgesprochen - wird dann bei Gelegenheit der \"Verlängerung\" der Preis erhöht. Ergo: § 315 BGB ist einschlägig.


M.f.G.
Graf Koks

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #25 am: 29. September 2005, 11:51:31 »
@Graf Koks


Sehr geehrter Herr Kollege,

fordern Sie bitte das Urteil Ihres LG  an.

(Ich tippe auf ameoo energy)

Wir werden es dann gemeinsam unter die Lupe nehmen.

Sollte sich der Fixpreis- Vertrag tatsächlich automatisch verlängern, stellt sich die Frage, ob dabei ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen überhaupt vertraglich vorgesehen ist, vgl. Palandt, BGB, § 315 Rn. 19.

Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich der Vertrag tatsächlich automotisch, jedoch gilt der vertraglich vereinbarte Preis weiter.

Dann kann die Gasag den Preis überhaupt nicht einseitig anheben.

Sollte dem Versorger jedoch ein solches Recht eingeräumt sin, kommt § 315 BGB zur Anwendung.

Dann dürfte eine Verletzung des Äquivalenzprinzips vorliegen (Unbilligkeit), weil der Fixtarif viel stärker steigt als die anderen Tarife.


Vgl. auch hier:

http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0299.nf/text.ges,1
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0298.nf/text.ges,1


Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #26 am: 29. September 2005, 13:09:04 »
@Graf Koks,

was meinen Sie mit Schreiben der Stadtwerke kreuznach in Bezug auf das Urteil des LG Berlin?
Wenn es Ihnen vorliegt, wäre ich interessiert, sofern es nicht bekannt gemacht wird
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ubu

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #27 am: 29. September 2005, 14:21:50 »
An diesem LG-Urteil bin ich auch SEHR interessiert!!!

Hier der Beitrag der Abendschau in gedruckter Form:

Zitat
Rundfunk Berlin Brandenburg

Abendschau


Beitrag Abendschau vom 27.09.2005


Sammelklage gegen Gaspreise


Als Gaskunde kann man sich auf den Kopf stellen, aber in Berlin hat man keine Wahl: Gas muss man bei der GASAG kaufen und ab Oktober rund elf Prozent mehr zahlen als bisher. Groß ist die Wut, und so koordiniert die Verbraucherzentrale eine Sammelklage von mindestens 50 Gaskunden.

Viele Verbraucher wollen sich mit den immer weiter steigenden Gaspreisen nicht abfinden; groß ist auch die Bereitschaft zur Gegenwehr. Die Erfolgsaussichten für eine Sammelklage sind gut, die Verbraucherzentrale Berlin ist als Koordinationsstelle für die Klagewilligen von der positiven Resonanz überrascht.

Die GASAG will sich zur Sammelklage noch nicht äußern, der zuständige Wirtschaftsverband sieht ihr aber gelassen entgegen und erkennt keine rechtliche Grundlage für den Schritt der Kläger. Wer tatsächlich Recht bekommt, wird frühestens im November geklärt.

Beitrag von Achim Hippel


Man kann ihn sich auch in einem kleinen Video nochmals ansehen unter

Zitat
http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3173552.html


Vielleicht ist das der Grund, weshalb die Verbraucherzentrale Berlin eine andere Vorgehensweise vorschlägt als die übrigen Verbraucherzentralen?!

Aber die Frage ist doch, ob das gerechtfertigt ist.

mfg ubu

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
« Antwort #29 am: 29. September 2005, 22:20:55 »
@Fricke

Klartext zu der Aussage \" Die Gaspreiserhöhung ist sehr ärgerlich\" heißt:
Der Wirtschaftssenator in Berlin fällt ja um !!!!

Es ist schon ein Armutszeugnis für den Wirtschaftsenator in Berlin

Er soll sich ein Beispiel bei seinem Kollegen Rhiel in Hessen nehmen.

Man sollte ihn mal darauf aufmerksam machen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz