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Autor Thema: Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 15880 mal)

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Offline bjo

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #15 am: 29. August 2010, 20:30:24 »
Zitat
Original von Gridpem
@ bjo,
@Christian Guhl,
warum soll das an einem Vertrag scheitern ?
Gruß aus Meck-Pomm

bekanntlich ist Papier geduldig, hier in NRW gibts Ecken dort versucht ein Versorger einen ansonsten problemlosen Wechsel mit Berufung auf den Vertrag zu verhindern.

Aussage für EFH´s
- mit Abnahme des NT Stromes haben Sie sich verpflichtet auch den HT Strom
bei uns abzunehmen unabhängig von der Zählerform.

Wenn man trotzdem versucht, aus diesem Vertrag rauszukommen in dem den HT Zähler kündigt bekommt man als Antwort entweder

- wir bedauern das Sie zukünftig weder HT oder NT Strom beziehen wollen,
bis zum endgültigen Wechsel werden Sie als Ersatzversorungskunde eingestuft (es gibt keinen NT - Anbieter in diesen Gegenden)

die Alternativantwort lautet
- eine Kündigung des HT Stromvertragsteils ist nicht möglich

Offline Gridpem

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #16 am: 30. August 2010, 20:09:04 »
@ bjo,

die Reihenfolge, wie man das anstellt ist entscheidend.

Erst den neuen zweiten Anschluss herstellen lassen und dafür einen ganz normalen Vertrag machen, ohne HT/NT.

Dann die eigene Hausanlage so umklemmen, dass auf den alten, bestehenden HT/NT Zähler nur noch Heizung / Wärmepumpe draufbleibt.

Dannach kann ich mit dem anderen Zähler wechseln wohin ich will.

Schon ist das Problem gelöst. Was soll denn jetzt passieren ? Ich brauche den alten Vertrag noch nicht einmal kündigen. Wenn da dann keine HT-Abnahme mehr gemessen wird, ist das ebend so.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Christian Guhl

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #17 am: 30. August 2010, 22:54:39 »
Das ist zwar gut gedacht, wird aber so nicht funktionieren ! Mir ist die Aussage unseres Versorgers bekannt, dass er nicht verpflichtet ist, NT-Strom zu liefern. Das macht er nur aus reiner Großzügigkeit. Und sozusagen als Gegenleistung, erwartet er, dass auch HT-Strom abgenommen wird. Ohne HT kein NT ! Da kann man 10 Anschlüsse herstellen und umklemmen, soviel man will. Es ist und bleibt eine einzige Abnahmestelle mit einem einzigen Hausanschluss.

Offline bjo

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #18 am: 30. August 2010, 23:12:29 »
Zitat
Original von Christian Guhl
 Ohne HT kein NT ! Da kann man 10 Anschlüsse herstellen und umklemmen, soviel man will. Es ist und bleibt eine einzige Abnahmestelle mit einem einzigen Hausanschluss.

BINGO
es gibt 2 Wege
- Wiederspruch und weniger Zahlen
oder
- HT + NT zusammenlagen zu einem HT Anschluss und dann einen billigeren Versorger suchen! (Rechenexempel)

Offline Gridpem

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #19 am: 01. September 2010, 19:47:07 »
@ Christian Guhl

bei welchem Netzbetreiber und welchem Versorger bist Du denn ?

Ein Hausanschluss heisst nicht zwangsläufig ein Vertrag. Das funktioniert ja schon bei jedem Mehrfamilienhaus nicht.

Bei diesen Sachen musst Du Netzbetreiber und Versorger auseinanderhalten.
Der Netzbetreiber darf Dir keine Vorgaben zum Liefervertrag machen und der Lieferant (Versorger) kann nicht bestimmen, wie ich meine Hausanschluss gestalte.

Außerdem will ich doch gar keinen reinen NT-Vertrag haben. Ich kann doch einen normalen HT/NT Vertrag schließen oder den bestehenden behalten. Was will denn der Versorger machen, wenn ich HT nichts verbrauche? Am Tage zu mir nach Hause kommen und und den E-Herd anstellen ?

Wenn ich zwei Zähler für verschiedene Anlagen habe kann ich für jeden Zähler einen gesonderten Vertrag schließen. Der Versorger und auch der Netzbetreiber kann doch z.B. meinen Untermieter nicht zwingen seinen Strom über meinen Vertrag zu beziehen.

Dass der Versorger nicht dazu verpflichtet ist HT/NT mag jetzt noch stimmen. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 (3) sind Energieversorger verpflichtet spätenstens ab 30.12.2010 derartige Tarife anzubieten.

Dazu kommt, dass der Netzbetreiber jetzt schon gesetzlich verpflichtet ist für Nachtspeicherheizung gesonderte Netzentgelte zu berechnen. Wenn dein Versorger die nicht weiterreicht, dann ist das ein Betrüger, der seine Kunden bescheißt.

Also nix wie weg von dem.  

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Christian Guhl

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #20 am: 01. September 2010, 22:36:03 »
Zitat
Original von Gridpem
bei welchem Netzbetreiber und welchem Versorger bist Du denn ?
Ich persönlich bin von der Problematik nicht betroffen. Aber in die Beratung unserer IG kommen haufenweise Leute mit Nachtstromheizung. Der Versorger unseres Vertrauens heisst Eon-Avacon.
Zitat
Original von Gridpem
Außerdem will ich doch gar keinen reinen NT-Vertrag haben. Ich kann doch einen normalen HT/NT Vertrag schließen oder den bestehenden behalten.
Da bin ich mir nicht sicher. Kann ich einen Vertrag für eine Anschlußstelle abschließen, wenn schon ein anderer Vertrag besteht ? Erteilt der Netzbetreiber dann die Freigabe ?
Zitat
Original von Gridpem
Wenn ich zwei Zähler für verschiedene Anlagen habe kann ich für jeden Zähler einen gesonderten Vertrag schließen. Der Versorger und auch der Netzbetreiber kann doch z.B. meinen Untermieter nicht zwingen seinen Strom über meinen Vertrag zu beziehen.
Das sind dann ja verschiedene Abnehmer für verschiedene Anlagen. Das müsste gehen.
Zitat
Original von Gridpem
Dass der Versorger nicht dazu verpflichtet ist HT/NT mag jetzt noch stimmen. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 (3) sind Energieversorger verpflichtet spätenstens ab 30.12.2010 derartige Tarife anzubieten.
Das war mir nicht bekannt. Ich hatte mal eine Auskunft erhalten, nachdem man durch die BOElt verpflichtet war, NT anzubieten. Das wäre dann aber weggefallen. Übrigens werden NT-Tarife ja schon jetzt angeboten. Aber immer nur in Verbindung mit HT.
Zitat
Original von Gridpem
Dazu kommt, dass der Netzbetreiber jetzt schon gesetzlich verpflichtet ist für Nachtspeicherheizung gesonderte Netzentgelte zu berechnen. Wenn dein Versorger die nicht weiterreicht, dann ist das ein Betrüger, der seine Kunden bescheißt.
Welcher Versorger tut das nicht ? Ich habe von einem anderen Anbieter von NT gehört, dass Eon-Avacon die Netzentgelte so hoch angesetzt hat, dass für andere Anbieter ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich ist.
@bjo
Das mit dem Zusammenlegen lohnt sich manchmal tatsächlich. Wir haben das schon in mehreren Fällen praktiziert. Die ENGW bietet z.B. den HT-Strom nur wenig teurer an, als Eon-Avacon den NT.

Offline Gridpem

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #21 am: 02. September 2010, 19:47:52 »
@ Christian Guhl

das Problem bei den meisten ist, dass nur ein Zähler vorhanden ist, der zwei Zählwerke  (HT/NT) hat. Dort klappt das ganze nicht, da kann ich nur einen Lieferanten wählen, für beides.

Ich muss vom Netzbetreiber eine zweite Abnahmestelle am Anschluss herstellen lassen, so wie bei einem Mehrfamilienhaus, da sind ja auch mehrere Zähler (Zählerplätze) an einem Hausanschluss. Gründe dafür gibt es viele, z.B. eigenes Gewerbe oder Zimmervermietung oder oder
Solch ein Verlangen darf mir ein Netzbetreiber nicht verbieten, siehe § 20 und §22 der NAV. Auch in in den TAB (technischen Anschlussbestimmungen) des Netzbetreibers gibt es dazu Festlegungen.

Dann kann ich mit jedem Zähler wechseln, wohin ich will.

Dem Versorger muss man einfach Folgendes klar machen: Entweder Du ermöglichst mir das, oder ich bin komplett weg. Dann verdienst Du gar nichts mehr mit meinem Stromverbrauch. Wenn das alle so machen, wird er sich das schon überlegen.

Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Christian Guhl

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Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
« Antwort #22 am: 02. September 2010, 23:05:17 »
Zitat
Original von Gridpem
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
Wird denn auch geprüft, ob allen Lieferanten die gleichen Netzentgelte berechnet werden ? Oder kann der Netzbetreiber (Eon-Avacon AG) dem Lieferanten (Eon-Avacon-Vertrieb GmbH) kräftige \"Preisnachlässe\" gewähren und so Konkurrenten kaltstellen ?

 

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