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Autor Thema: Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin  (Gelesen 9678 mal)

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Offline fallhauser

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Hat die noch jemand? Dann bitte PN an mich oder Text hier reinkopieren, Dankeschön  :)

Offline DieAdmin

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Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin
« Antwort #1 am: 18. August 2010, 09:37:12 »
@fallhauser,

wenn Sie die Url, also die Internetadresse wissen, in dem Fall http://www.ggew.de gibts eine Archiv im Netz, wo Sie evtl fündig werden könnten: http://www.archive.org/


Link mit der Eingabe
http://web.archive.org/web/*/http://www.ggew.de

Könnte evtl auch generell interessant sein, da mal durchzustöbern

Offline fallhauser

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Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin
« Antwort #2 am: 18. August 2010, 13:30:25 »
In der Tat, hier sind die Konditionen unter Strom->Anmeldung

http://web.archive.org/web/20040110025506/http://www.ggew.de/
http://web.archive.org/web/20031226040452/http://www.ggew.de/

einfach auf \"Formular ausdrucken\" klicken und als PDF speichern  :)

Danke!

Offline steinbrenner

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Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin
« Antwort #3 am: 18. November 2011, 11:14:08 »
UPDATE:

Ha! Die wagen doch tatsächlich einen Mahnbescheid mit der alten Preisanpassungsklausel.

Wird natürlich widersprochen  ;)

Weiss jemand welche Kanzlei die GGEW vertritt?

Offline bolli

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Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin
« Antwort #4 am: 18. November 2011, 13:40:22 »
Na, mal keine Panik. Es jährt sich mal wieder das Jahresende, an dem zahlreiche Ansprüche verjähren, und zwar nicht nur die der Versorger.  ;)

Da wird vielfach nochmal probiert, ein paar Verbraucher einzuschüchtern und flugs für ein paar EUR ein Mahnbescheid beantragt. Wenn dann 10% der angemahnten doch kalte Füse kriegen, hat sich\'s für den Versorger schon mal wieder gelohnt. Egal ob die Klausel o.k. ist oder nicht.  8)

Offline klickediklick

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Benötige dringend AGB 2004/05 Strom Wahltarif II für Anwältin
« Antwort #5 am: 10. Februar 2012, 20:16:59 »
Gegen mich hatten die auch einen Mahnbescheid auf Grundlage ihrer alten Preisanpassungsklausel beantragt. Was aber noch verwunderlicher war: Nach meinem Widerspruch hat die GGEW doch glatt das streitige Verfahren betrieben. Der Rechtsstreit zwischen denen und mir wegen der Frage, ob denen noch irgendwelche Nachzahlungen zustehen und ob diverse Preisanpassungen überhaupt wirksam waren, läuft nun gerade am Amtsgericht München. Ich habe unter Berufung auf das Urteil des AG Ettlingen Widerklage eingelegt. Bin mal gespannt.

Gegen mich hatte die GGEW zuvor, d.h. in 2010, auch sehr kurzfristig mal eine Stromsperre angedroht (eine Woche vor Beginn der Fußball-WM - der Zeitpunkt war von denen wohl bewusst so gewählt), weil ich eine Preiserhöhung nicht akzeptieren wollte. Ferner wollten die meinen Stromanschluss gegenüber der Bundesnetzagentur auch nicht zu Gunsten eines neuen Stromvesorgers freigeben, obwohl ich den Vertrag mit der GGEW nachweislich fristgerecht gekündigt hatte. Die wollten mich einfach nicht aus dem Vertrag rauslassen.

Die angedrohte Sperre konnte ich im Juni 2010 gerade noch rechtzeitig durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts München abwenden. Ich dachte eigentlich die würden dann Ruhe geben, weil anhand dessen doch erkennbar war, dass ich nicht jemand bin, der sich plump einschüchtern lässt, sondern sich wenn erforderlich juristisch wehrt. Aber nichts da. Die haben nun trotzdem Zahlungsklage nach meinem MB-Widerspruch erhoben.

Aber selbst nach meiner eingelegten Widerklage und der Vorlage des Urteils des AG Ettlingen (danke ESG-Rebell für den Volltext) meinen die immer noch im Recht zu sein und tragen das über ihren Anwalt auch in Schriftsätzen so vor. Ich glaube das Problem liegt auch an jenem auf mich senil wirkenden Bensheimer Anwalt, von dem die GGEW sich vertreten lässt. Der blickt nicht richtig durch, was man immer wieder daran sieht, dass er mehrere BGH-Urteile in seinen Schriftsätzen miteinander verwechselt, bzw. das missdeutet, was diese eigentlich in ihren Entscheidungsgründen aussagen. Die bei der GGEW lernen es offenbar nie und präsentieren sich mit unbelehrbarer Selbstherrlichkeit.

Wenn ich in der gerade vor dem AG München anhängigen Sache ebenso gewinne wie ESG-Rebell vor dem AG Ettlingen, so werde ich das Urteil auch in der gebotenen Breite im Internet veröffentlichen und dieses auch mit Anregung auf Abdruck des Volltextes bei verschiedenen juristischen Fachzeitschriften einsenden. Die Bürger müssen über deren Geschäftspraktiken möglichst umfassend informiert sein, am besten bevor jemand auf die Idee kommt, mit denen einen Stromliefervertrag abzuschließen. Irgendwann müssen die es bei der GGEW doch mal begreifen. Die Allgemeinheit muss vor denen auch irgendwie geschützt werden.

 

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